Die 60-Tage-Regelung für Grenzgänger

Die grenzüberschreitende Arbeitswelt zwischen Deutschland und der Schweiz bringt eine spezielle steuerliche Regelung mit sich, die als die 60-Tage-Regelung bekannt ist. Diese Regelung ist für Grenzgänger gedacht, die aufgrund beruflicher Verpflichtungen an mehr als 60 Tagen im Jahr nicht an ihren deutschen Wohnort zurückkehren können. Besonders relevant ist diese Regelung für Berufsgruppen wie Monteure und Außendienstmitarbeiter, deren Arbeitsalltag oft mit Reisen und entfernten Einsatzorten verbunden ist.

Die Kernidee der 60-Tage-Regelung ist es, eine faire steuerliche Behandlung für Grenzgänger zu gewährleisten, die sich oft jenseits der Grenze aufhalten. Eine der Hauptvoraussetzungen für die Anwendung dieser Regelung ist, dass der Arbeitsort mehr als 100 km vom deutschen Wohnort entfernt ist und/oder die Fahrzeit pro Strecke mehr als 1,5 Stunden beträgt.

Grenzgänger die in der Schweiz tätig sind, können nur Tage in die Berechnung einbeziehen, an denen die Nichtrückkehr aus beruflichen Gründen erfolgt ist, also Tage, an denen man aus beruflichen Gründen nicht an seinen deutschen Wohnsitz zurückgekehrt ist (sogenannte beruflich bedingte Nichtrückkehrtage).

Wenn ein Grenzgänger also aufgrund seiner Arbeit an mehr als 60 Tagen im Laufe eines Kalenderjahres nicht in seinen Wohnsitzstaat zurückkehrt, wird er nicht mehr als Grenzgänger betrachtet, wie es das Abkommen definiert. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass das Einkommen im Land aus der beruflichen Tätigkeit versteuert wird, sofern er seine Arbeit dort ausübt.

In solchen Fällen kann die vollständige Steuerzahlung in der Schweiz in Betracht gezogen werden, was eine erhebliche steuerliche Erleichterung darstellen kann.

Das Wichtigste über die Grenzgänger 60-Tage-Regelung

Entdecke kompakt die Kernpunkte der 60-Tage-Regelung für Grenzgänger:

In Artikel 15a des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz gibt es eine besondere Regelung. Vereinfacht gesagt bedeutet diese Regelung, dass ein Arbeitnehmer, der aus beruflichen Gründen mindestens 60 Tage lang nicht in seinen Wohnsitzstaat zurückkehren kann, seine Einkommensteuer im Land seiner beruflichen Tätigkeit zahlen muss.

  • Zielgruppe: Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz, insbesondere Monteure, Außendienstmitarbeiter und Berufe mit ähnlichen Anforderungen.
  • Hauptvoraussetzung: Mehr als 60 Nichtrückkehrtage im Jahr aus beruflichen Gründen. Dabei geht es eigentlich um die Zahl der Übernachtungen und nicht um die Tage.
  • Zusätzliche Voraussetzungen: Entfernung des Arbeitsortes zum Wohnort in Deutschland von mehr als 100 km und/oder eine Fahrzeit von mehr als 1,5 Stunden pro Strecke.
  • Steuerliche Auswirkungen: Möglichkeit der vollständigen Steuerzahlung in der Schweiz; Befreiung von der deutschen Einkommenssteuer. In Deutschland fließen diese Einkünfte nur in die Berechnung des Steuersatzes für das restliche Einkommen ein (Progressionsvorbehalt), ohne selbst besteuert zu werden.
  • Dokumentation: Vorlage des Formulars Gre-3 beim Kantonalen Steueramt in der Schweiz bis spätestens Ende des Kalenderjahres.
  • Alternative Regelung für Fernfahrer: 120-Tage-Bewilligung mit 50%-iger Versteuerung des Bruttolohns sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz.

Die 60-Tage-Regelung ist ein wesentlicher Bestandteil des steuerlichen Rahmens für Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz. Durch die klare Definition der Voraussetzungen und die notwendige Dokumentation wird eine transparente und gerechte steuerliche Behandlung sichergestellt, die den speziellen Anforderungen dieser Berufsgruppen gerecht wird.

Bitte beachte, dass der vorliegende Text ausschließlich informativen Charakter hat und keine steuerliche Beratung darstellt. Für eine individuelle steuerliche Beratung empfehlen wir, sich an einen qualifizierten Steuerberater oder das zuständige Finanzamt zu wenden.

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Anwendbarkeit der 60-Tage-Regelung

  • In bestimmten Ausnahmefällen können Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, die volle Steuer in der Schweiz zahlen. Dies betrifft vor allem Berufsgruppen wie Monteure, Außendienstmitarbeiter und andere, deren geschäftliche Verpflichtungen sie mehr als 60 Tage im Jahr daran hindern, an ihren deutschen Wohnort zurückzukehren (sogenannte „Nichtrückkehrtage“).
  • Eine Voraussetzung für die Anwendung dieser Regelung ist, dass der Arbeits-Einsatzort mehr als 100 km vom Heimatwohnort in Deutschland entfernt ist und/oder die Fahrzeit pro Strecke mehr als 1,5 Stunden beträgt.

Ausnahmen der 60-Tage-Regelung

  • Die Regelung berücksichtigt keine sogenannten „Pikettdienste“ oder Bereitschaftsdienste (z.B. bei Ärzten), bei denen die Anwesenheit am Einsatzort erforderlich ist.

Prüfung und Anwendung der 60-Tage-Regelung

  • Die Prüfung, ob die oben genannten Voraussetzungen zutreffen, wird vom zuständigen deutschen Finanzamt vorgenommen.
  • Wenn der deutsche Wohnort generell mehr als 100 km vom schweizerischen Arbeitsort entfernt ist, kann die 60-Tage-Regelung auch angewendet werden.
    Seit dem Wegfall der Grenzzonen Deutschland Schweiz am 01.06.2007 können auch weiter entfernt in Deutschland lebende Arbeitnehmer Grenzgänger werden. Wenn sie zusätzlich eine gemeldete Wohnung in der Schweiz haben (Wochenaufenthalter), können sie die 60-Tage-Regelung beantragen.

Alternative Regelung für Fernfahrer

  • Für Fernfahrer gibt es alternativ eine 120-Tage-Bewilligung, bei der jeweils 50 % des Bruttolohns in Deutschland und in der Schweiz versteuert werden.

Die 60-Tage-Regelung und die alternative 120-Tage-Bewilligung für Fernfahrer sind Mechanismen, um die Besteuerung von Grenzgängern zu regeln, die zwischen Deutschland und der Schweiz pendeln, basierend auf der Anzahl der Tage, an denen sie nicht an ihren deutschen Wohnort zurückkehren können, und anderen spezifischen Bedingungen.

Wohnortprinzip bei der 60-Tage-Regelung

Das Prinzip des steuerlichen Wohnsitzes

Das Wohnortprinzip ist eine grundlegende Regelung im internationalen Steuerrecht, die besagt, dass Individuen ihre Steuern dort zahlen müssen, wo sie ihren Wohnsitz haben. Dieses Prinzip ist insbesondere für Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz von Bedeutung.

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Steuerliche Regelungen für Grenzgänger bei der 60-Tage-Regelung

Übersicht Kompakt erläutert:

KernpunkteBeschreibung
PrinzipSteuern werden am Wohnort entrichtet.
Quellensteuer in der Schweiz4,5% des Bruttolohns für Grenzgänger.
Steueranrechnung in DeutschlandDie in der Schweiz gezahlte Quellensteuer kann in Deutschland angerechnet werden.
SteuererklärungErforderlich in Deutschland, nicht in der Schweiz.
60-Tage-RegelungBei mehr als 60 Übernachtungen in der Schweiz aufgrund der Arbeit tritt eine Ausnahme in Kraft.
Wenn du wegen der Arbeit über 60 Nächte in der Schweiz verbringst, wirst du nur dort besteuert und nicht in Deutschland, was steuerlich vorteilhaft sein kann.

In der Regel müssen Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, aber in Deutschland wohnen, ihre Steuern in Deutschland entrichten. Doch die Schweiz erhebt eine sogenannte Quellensteuer von 4,5% auf das Einkommen von Grenzgängern, die direkt vom Arbeitgeber vom Bruttolohn abgezogen wird. Diese Regelung trägt zur Vereinfachung der Steuererhebung bei und stellt sicher, dass auch Personen, die nicht in der Schweiz ansässig sind, einen Beitrag zum Steuersystem leisten.

Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, können sich Grenzgänger die in der Schweiz gezahlte Quellensteuer in Deutschland anrechnen lassen. Dies bedeutet, dass die 4,5% Quellensteuer, die in der Schweiz einbehalten wurden, von der Steuerschuld in Deutschland abgezogen werden können. Eine Steuererklärung ist in der Schweiz für Grenzgänger nicht erforderlich; sie müssen jedoch eine Steuererklärung in Deutschland abgeben.

Steuerliche Besonderheiten bei Arbeitsaufenthalten in der Schweiz durch die 60-Tage-Regel

Eine besondere Ausnahme von der Regel bildet die sogenannte 60-Tage-Regel für Grenzgänger in der Schweiz.
Wenn Grenzgänger aufgrund ihrer Arbeit an mehr als 60 Tagen im Jahr in der Schweiz übernachten, gilt das Wohnortprinzip nicht mehr. In solchen Fällen können Grenzgänger unter Umständen eine vollständige Steuerzahlung in der Schweiz in Erwägung ziehen.

Die Einkünfte können in Deutschland nur für den Progressionsvorbehalt berücksichtigt werden, was bedeutet, dass sie zwar nicht besteuert, aber zur Berechnung des Steuersatzes für das übrige Einkommen herangezogen werden. Diese Regelung ist im Artikel 15a Abs. 2 Satz 2 des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz festgelegt.

Diese Regelung ist besonders relevant für Berufsgruppen, deren Tätigkeit sie häufig von ihrem Wohnort weg führt, und bietet eine steuerliche Erleichterung unter bestimmten Voraussetzungen.

Grenzgängerbewilligung in der Schweiz

Um in der Schweiz arbeiten zu können, benötigen Grenzgänger eine Grenzgängerbewilligung. Die Beantragung und alle relevanten Informationen dazu findest du in unserem ausführlichen Artikel unter Grenzgängerbewilligung Schweiz beantragen.

Zusätzlich ist eine passende Krankenversicherung für Grenzgänger essenziell. Wir bieten eine umfassende Übersicht über die Krankenversicherungsoptionen für Grenzgänger in der Schweiz auf unserer Seite Krankenversicherung für Grenzgänger Schweiz.

Raphael Grässlin

Finanzanlagenvermittler sowie Kaufmann für Versicherungen & Finanzen (IHK)