Private Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung ist die wichtigste freiwillige Versicherung überhaupt. Hierüber sind sich Verbraucherschützer und Versicherungsexperten einig. Sobald eine Person einen Schaden verursacht, unterliegt diese grundsätzlich der gesetzlichen Haftpflichtversicherung und muss für einen entstandenen Schaden in unbegrenzter Höhe aufkommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Sache oder sogar die Gesundheit eines anderen verletzt wurde. Dieses Risiko, für Schäden finanziell aufkommen zu müssen, kann mit einer privaten Haftpflichtversicherung abgesichert werden. Somit werden Schäden, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht werden, von einer privaten Haftpflichtversicherung bezahlt und Versicherte von hohen Forderungen freigestellt. Denn ehe Du Dich versiehst, kann durch ein Missgeschick die eigene finanzielle Existenz bedroht sein, darum ist es grundlegend wichtig, einen guten Haftpflichttarif auszuwählen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Was wird versichert: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens.
  • Das ist versichert: Es werden Sach-, Personen und Vermögensschäden abgedeckt.
  • Weltweite Deckung: Es besteht Deckung rund um die Uhr, auch auf Reisen und bei Auslandsaufenthalten.

Gesetzliche Haftpflichtversicherung und die Schadenersatzpflicht

Eine Schadenersatzpflicht ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Dort wird die gesetzliche Haftpflicht definiert.

BGB § 823 (1) „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Weiter müssen fünf Grundvoraussetzungen erfüllt sein, damit ein Anspruch auf Schadenersatz besteht.

  • Vorliegen eines Verschuldens
  • Ein Rechtsgut wird verletzt
    ➞ wie z. B. eine Sache, Gesundheit, Ehre oder die Freiheit
  • Widerrechtliche Handlung
    ➞ Liegt nicht vor bei Rechtfertigung, wie eine Handlung aus Notwehr heraus, Selbsthilfe oder Erste-Hilfe-Leistungen
  • Ein adäquater Kausalzusammenhang besteht
    ➞ Ursächliche Wirkung zwischen Handlung und Schadenereignis
  • Der Verursacher ist deliktsfähig
    ➞ Beschreibt die grundsätzliche Fähigkeit, eine Person für eine Handlung verantwortlich zu machen

Sodann muss jede Person für entstandene Schäden aufkommen und ist zum Ersatz verpflichtet.

Das versichert eine Private Haftpflichtversicherung

Grundlegend gibt es drei Bereiche, die eine private Haftpflichtversicherung trägt, wenn Dritten ein Schaden zugefügt wird. Falls jemand einen Schaden vorsätzlich herbeiführt, also extra oder mit Absicht, ist eine Regulierung der privaten Absicherung immer ausgeschlossen. So greift eine private Haftpflichtversicherung nur bei unabsichtlich, fahrlässig oder auch grob fahrlässig verursachten Schäden und trägt für Dich das finanzielle Risiko bei einem Personenschaden, Sachschaden oder einem Vermögensschaden.

Das ist ein Personenschaden

➞ Ein Personenschaden ist die Folge eines schadenstiftenden Ereignisses, das eine Verletzung, Vergiftung oder gar den Tod von Personen zur Folge hat.

Falls einer Person also ein Schaden zugefügt wird, ist das abgesichert. Das können ärztliche Behandlungskosten oder auch in schlimmen Fällen lebenslange monatliche Zahlungen sein.

Das ist ein Sachschaden

➞ Ein Sachschaden ist die Folge eines schadenstiftenden Ereignisses, das in der Beschädigung, Zerstörung oder dem Verlust von Sachen besteht.

Somit sind ebenso alle Sachen und sonstigen beweglichen Gegenstände, die beschädigt werden, grundsätzlich über eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Hierzu gehören auch Schäden an fremden Gebäuden, Kraftfahrzeugen, Straßen oder sonstigem fremden Eigentum.

Das ist ein Vermögensschaden

➞ Ein Vermögensschaden ist ein Schaden an einem vermögenswerten Rechtsgut, also ein geldwerter Nachteil für natürliche Personen, Personengruppen oder auch juristischen Personen.

Hiermit sind Schadenereignisse gemeint, die Dritten rein finanzieller Natur zugefügt werden, ohne diese dabei zu verletzen oder einen Sachschaden zu verursachen. Als Beispiel zu nennen sind echte wie auch unechte Vermögensschäden.

Echter Vermögensschaden:

  • Durch Dein Verschulden erreicht eine Person nicht mehr das Flugzeug in den Urlaub.
  • Einer anderen Person wird ein Auto verkauft mit versehentlich falschen Angaben, wie einem zu niedrigen Kilometerstand.

Hierbei entsteht Dritten ein Vermögensschaden. Zum einen die Kosten für die Reise und zum anderen ein versehentlich unberechtigter Verkaufspreis eines Kraftfahrzeuges.

Unechter Vermögensschaden:

  • Durch Dein Verschulden entsteht ein Leitungswasserschaden und der Computer eines Dritten geht kaputt. Die Wiederherstellung der Daten auf dem Computer ist hierbei ein Vermögensschaden. Der kaputte Computer ein Sachschaden.
  • Durch Dein Verschulden stürzt eine andere Person und verletzt sich schwer. Aufgrund dessen ist die Person für einige Zeit nicht mehr in der Lage, ihrer Arbeit nachzugehen. Selbstverständlich ist die Verletzung der Person ein Personenschaden. Der Verdienstausfall, da die Person nicht mehr arbeiten gehen kann, ist ein Vermögensschaden.

 

Das leistet eine Private Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung ist, sobald gegen versicherte Personen eine Forderung gestellt wird, für die folgenden drei Aufgaben zuständig.

  1. Die Prüfung der Haftpflichtfrage
    ➞ Besteht grundsätzlich ein gerechtfertigter Haftpflichtanspruch gegen die Person?
  2. Die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
    ➞ Werden gegen eine versicherte Person Ansprüche geltend gemacht, die keine gesetzliche Haftungsgrundlage haben, also nicht gerechtfertigt sind, wehrt eine Haftpflichtversicherung diese ab. Kommt es in der Folge zu einem Rechtsstreit, führt der Versicherer dabei den Prozess in Deinem Namen und übernimmt sämtliche Rechtskosten. Für Versicherte entstehen bei der Abwehr von unberechtigten Schadenersatzforderungen keine Kosten und der Versicherer trägt sowohl sämtliche Rechtsanwalts- als auch Gerichtskosten sowie sämtliche Kosten für bspw. gutachterliche und Sachverständigentätigkeiten. Somit hat eine private Haftpflichtversicherung auch die Funktion einer passiven Rechtsschutzversicherung.
  3. Die Freistellung von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen
    ➞ Falls die geltend gemachten Schadenersatzforderungen gegen die versicherte Person rechtens sind, übernimmt die Haftpflichtversicherung im Rahmen der versicherten Leistungen alle Kosten und bezahlt diese.

Diese Leistungen sollte eine Private Haftpflichtversicherung enthalten

Nicht jeder private Haftpflichttarif ist gleich gut. Damit Versicherte das meiste herausholen können, gibt es Leistungen, auf die am besten vor einem Abschluss geachtet werden sollte. Dabei ist nicht nur die Versicherungssumme ausschlaggebend, die im Übrigen bei mindestens 20 Millionen Euro liegen sollte.

  • Forderungsausfalldeckung
    ➞ Die eigene private Haftpflichtversicherung kommt für die Schadenzahlung auf, sobald ein Schadenverursacher für den entstandenen Schaden haftbar gemacht wird und diese Person selbst keine eigene private Haftpflichtversicherung führt und hierdurch im Weiteren die gesetzliche Ersatzpflicht nicht erfüllen kann.
    ➞ Achte darauf, dass die Forderungsausfalldeckung ohne die Voraussetzung einer Mindestschadenhöhe greift.
  • Abhandenkommen von fremden Schlüsseln
    ➞ Versicherungsschutz für private und beruflich genutzte Schlüssel, auch Keycards.
    ➞ Ebenso fremde Kfz-, Schließfach- und Tresor-Schlüssel.
    ➞ Dieses Risiko sollte bis zur Versicherungssumme versichert sein.
  • Schäden durch deliktsunfähige Kinder oder durch zur Aufsicht übernommene Enkelkinder
    ➞ Falls die Erfüllung einer Aufsichtspflicht verletzt wurde und das Kind noch nicht das siebte Lebensjahr vollendet hat bzw. im Straßenverkehr das zehnte Lebensjahr und ein Schadenfall passiert, sind Kinder nicht deliktsfähig. Damit Schadenfälle verursacht durch deliktsunfähige Personen abgedeckt werden können, ist der Einschluss besonders wichtig.
  • Mietsachschäden
    ➞ Nicht nur für Mieter interessant. Denn auch auf Reisen oder Kuren und im Krankenhaus sind Schäden, die in den Räumlichkeiten geschehen, mitversichert. Beispielweise an Böden, Türen, Kücheneinrichtungen oder im Bad.
    ➞ Achte darauf, dass es keine Leistungsausschlüsse gibt, wie bspw. für Schäden bei Cerankochfeldern.
  • Gefälligkeitsschäden
    ➞ Damit sind Schadenereignisse gemeint, die geschehen, wenn freiwillig und auch unentgeltlich ein Dienst erbracht wird. Bspw. wird einem Freund oder Bekannten beim Umzug geholfen oder beim Umbau. Beschädigst Du hierbei Sachen, müssen für eine Entschädigung Gefälligkeitshandlungen mitversichert sein.
    ➞ Achte darauf, dass dieser Baustein bestenfalls bis zur Versicherungssumme abgesichert ist.
  • Fremde bewegliche Sachen
    ➞ Schäden an geliehenen, gemieteten, geleasten und gepachteten zu privaten Zwecken überlassene Sachen. Dazu können auch medizinische Hilfsmittel gehören.
    ➞ Auch das Abhandenkommen der Sachen sollte mitversichert werden bis zur Versicherungssumme.
  • Schäden durch privat genutzte Drohnen und Flugmodelle
    ➞ Drohnen und Flugmodelle bis 5 kg Abfluggewicht können in vielen Tarifen schon beitragsfrei mitversichert werden.
  • Leistungsgarantie (Markt- und Updategarantie)
    ➞ Der Haftpflichttarif stellt den Versicherten für beispielweise 5 Jahre ab Vertragsabschluss mit einem Best-Leistungsprinzip aus, sodass immer die besten Privathaftpflichttarife der Versicherungsgesellschaft und/oder des in Deutschland leistungsstärksten Haftpflichtanbieters versichert sind. So haben Kunde die Gewissheit, bestmöglichen Schutz zu haben.

Die häufigsten Fragen zur Privaten Haftpflichtversicherung

Lies mehr über die wichtigsten Fragen zur Absicherung

Lohnt sich für mich eine private Haftpflichtversicherung?

Ja, eine Privat-Haftpflichtversicherung ist absolut für jeden empfehlenswert. 

Niemand ist vor versehentlichen Schadenfällen sicher und davor gefeit, dass keine Schäden passieren. Die Versicherung schützt Dich vor den finanziellen Folgen. Denn ohne diese Absicherung haftest Du mit dem Privatvermögen und im schlimmsten Fall sogar ein Leben lang für entstandene Haftpflichtansprüche gegen Dich. Darüber hinaus ist für die hohen versicherten Leistungen der Beitrag absolut günstig. 

Tipp: Solltest Du arbeitslos sein, bezahlt sogar das Amt die Beiträge für eine private Haftpflichtversicherung, indem ein angemessener Anteil dessen dem Einkommen angerechnet wird. 

Ab wann brauche ich eine Private Haftpflichtversicherung?

Grundsätzlich benötigt jede Person ein ganzes Leben die Absicherung. 

Neue Haftpflichttarife versichern sogar alle in einem Haushalt lebenden Personen mit. Somit auch die Kinder, wenn diese mit der Ausbildung oder dem Studium fertig sind und über 25 Jahre alt sind. Einzige Voraussetzung ist ein Familientarif. 

Falls eine Person jedoch von zu Hause auszieht oder die genannten Leistungen generell nicht Vertragsbestandteil sind, benötigt diese schon eher eine eigene Haftpflichtversicherung. 

Wieviel kostet eine Private Haftpflichtversicherung?

Eine gute Haftpflichtversicherung ist nicht teuer und kostet jährlich die folgenden Beiträge. 

  • Für Singles: Rund 45–60 Euro jährlich.
  • Für Paare: Rund 55–70 Euro jährlich.
  • Für Familien: Rund 70–110 Euro jährlich.

Falls Du eine bestehende Versicherung hast, die teurer ist und diese schon länger als ein bis 2 Jahre nicht aktualisiert wurde, dann schaue unbedingt in unserem Vergleichsrechner oder bei uns persönlich nach aktuellen Haftpflichttarifen. Sehr wahrscheinlich erhältst Du bessere Leistungen zu einem günstigeren Preis.

Sind Haustiere in einer privaten Haftpflichtversicherung mitversichert?

Ja, Kleintiere sind in einer privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Hierunter gehören in der Regel Katzen, Wellensittiche, Bienen, Meerschweinchen, Eidechsen oder bestimmte Schlangenarten.

Dagegen brauchen Tiere, die grundsätzlich andere gefährden können, immer einen eigenständigen Haftpflichtversicherungsschutz. Tiere, die immer selbst versichert werden müssen, sind:

  • Hunde und Pferde
    ➞ Werden mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung abgesichert.
    ➞ In manchen Bundesländern ist diese Absicherung verpflichtend.

Hüten von fremden Hunden und Pferden

Versichert ist jedoch im Regelfall die gesetzliche Haftpflicht beim Hüten fremder Hunde und Pferde oder das Reiten eines fremden Pferdes.

Hast Du also keinen eigenen Hund oder kein eigenes Pferd, sondern hütest oder reitest diese, sind Schadenfälle, die währenddessen geschehen, oft über eine private Haftpflichtversicherung versichert.

Was bedeutet deliktsfähig bei einer Privaten Haftpflichtversicherung?

Es können nur gegen eine Person Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, wenn diese deliktsfähig ist.

Die Deliktsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit, für einen Schaden verantwortlich gemacht werden zu können. Deliktsfähig sind grundsätzlich alle natürlichen Personen, die das siebte Lebensjahr vollendet haben. Bei Schadensereignissen, die im Straßenverkehr geschehen, zählt die Vollendung des zehnten Lebensjahres. 

Dementsprechend sind deliktsunfähige Personen nicht für einen Schaden verantwortlich zu machen. Hierunter gehören auch Personen, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder krankhaften Störung der Geistesfähigkeit einen Schadenfall verursacht haben. 

Bei Schadenfällen, die Kinder passieren, ist es aufgrund der oftmaligen Deliktsunfähigkeit für Eltern und aufsichtspflichtige Personen besonders wichtig, dass eine Haftpflichtversicherung auf den Einwand einer fehlenden Aufsichtspflichtverletzung verzichtet. 

Leistet eine Privat Haftpflichtversicherung den Neu- oder den Zeitwert?

Wird ein berechtigter Schadenersatz gefordert, ist immer ein gleichwertiger Ersatz der beschädigten Sache gefordert. Somit versichert eine Haftpflichtversicherung grundsätzlich immer den Zeitwert. 

Gerade wenn aber Freunden oder Bekannten etwas kaputt gemacht wird, kann dies zum Streitpunkt werden. Oftmals verlieren gerade (Technik-)Gegenstände schnell an Wert und der gesetzliche Anspruch ist für den Anspruchsteller nicht genug. 

Neuwertentschädigung

Achte beim Tarifabschluss darauf, dass eine Neuwertentschädigung vertraglich vereinbart wurde (oft bspw. bis zu 10.000 €). So kann in einem Schadenfall das Gap zwischen Neu- und Zeitwert für eine Vielzahl von Schadenfällen geschlossen werden und unangenehme Situationen im Freundes- oder Familienkreis werden vermieden. 

Ist die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung in einer privaten Haftpflichtversicherung sinnvoll?

Es gibt die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung in Höhe von bspw. 250 oder 500 Euro zu vereinbaren. So werden beispielsweise bei Sachschäden die ersten 250 oder 500 Euro selbst bezahlt, bevor die Versicherung den Betrag, der darüber hinausgeht, erstattet.

Dadurch, dass eine Haftpflichtversicherung ohnehin wenig kostet und eine zusätzliche Beitragsersparnis oft nicht ins Gewicht fällt, ist eine Selbstbeteiligung nicht empfehlenswert. Nicht zuletzt, da gerade kleinere Schäden dann oft selbst getragen werden müssen.

Welche spezielle Risiken sind in einer Haftpflichtversicherung noch versicherbar?

Personen, die Hobbys haben wie Reiten, eigene Wassersportgeräte besitzen wie Ruder- und Schlauchbote, Wind-, Kite-Surfen oder Jetski fahren, fremde oder eigene Boote fahren, Flugsport betreiben oder Drohnenbesitzer sind, sollten dies der Versicherung unbedingt angeben.

Denn nicht immer sind diese Hobbys mitversichert. Sollte jemand also beispielsweise im Urlaub gerne mit dem Ruderboot aufs Meer hinausfahren und einen Schwimmer übersehen, dann ist es ohnehin wichtig, dass dies abgesichert wäre. 

Sprich also bei Unsicherheiten immer zuerst mit Deinem Haftpflichtanbieter oder dem Berater und frage nach, ob der Versicherungsschutz für Dich ausreichend ist. 

Ist eine Private Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung?

Anders als beispielsweise eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine private Haftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung. Aus den im Artikel genannten Gründen sollte aber keinesfalls darauf verzichtet werden.

Habe ich auch auf Reisen oder im Ausland Versicherungsschutz?

Ja, versichert ist im Allgemeinen die gesetzliche Haftpflicht bei im Ausland eintretenden Versicherungsfällen ausschließlich, wenn diese auf eine versicherte Handlung im Inland bzw.
auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind.

Häufig werden bei Haftpflichtanbietern Reisen und Auslandsaufenthalte bis zu 5 Jahren beitragsfrei mitversichert.

Welche Bereiche versichert eine Private Haftpflichtversicherung nicht?

Bestimmte Versicherungsbereiche kann auch die beste private Haftpflichtversicherung nicht mitversichern. Solche Risiken müssen immer eigenständig haftpflichtversichert werden. Als bekanntes Beispiel ist hier ein Kfz zu nennen, das immer eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung haben muss.

Die folgenden Kategorien müssen oder sollten Personen separat absichern.

  • Tierhalterhaftpflicht für Hunde- oder Pferdebesitzer.
  • Drohnenhaftpflicht für private Flugmodelle und Flugdrohnen über 5 kg Abfluggewicht.
    ➞ Bis zu einem Abfluggewicht von 5 kg in vielen Tarifen versicherbar, oft beitragsfrei.
  • Vermietung von Eigentumswohnungen.
    ➞ Bis zu drei Eigentumswohnungen sind oft in einer Privat-Haftpflicht versicherbar.
  • Heizöltankinhaber/Gewässerschadenrisiko.
    ➞ Nicht in allen privaten Haftpflichttarifen enthalten.
  • Berufshaftpflicht
    ➞ Folgende Berufe sind grundsätzlich nicht Bestandteil des Versicherungsumfangs einer privaten Haftpflichtversicherung. Hierzu gehören Lehrer, Erzieher, Yoga-, Schwimm-, Tennis-, privater Musiklehrer oder Polizisten/Zollbeamte und generell Selbstständige und gewerbetreibende Personen.
Wer ist alles in meinem Privat-Haftpflichtvertrag mitversichert?

Ein Haushalt kann ziemlich viele Personen beinhalten. Dein Partner, Kinder und auch die (Groß-)Eltern können zusammen unter einem Dach wohnen. Umso bedeutender, wer wie lange in einer privaten Haftpflicht mitversichert ist.

  • Paartarif
    Bei eingetragenen Partnerschaften und eheähnlichen Gemeinschaften oder verheirateten Personen sind die versicherten Sachen des Partners auch immer Vertragsbestandteil. Falls eine Partnerschaft nicht eingetragen, das Paar nicht verheiratet ist oder der Partner auch eine andere Wohnanschrift hat, dann muss der Partner des Versicherungsnehmers immer namentlich im Vertrag hinterlegt werden. Eine Namensnennung des Partners ist auch immer notwendig, wenn dies generell vom Versicherer verlangt wird.
  • Familientarif:
    Kinder sind im Versicherungsvertrag der Eltern oder des Erziehungsberechtigten zu versichern. Mit einem Familientarif oder einem Alleinerziehendentarif sind alle erziehungsberechtigten Kinder automatisch abgesichert.
    Kinder sind in der Regel so lange im Haftpflichtvertrag der Eltern mit abgesichert, bis diese eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben, über 25 Jahre alt sind oder von zu Hause ausziehen.
    Spätestens dann sollten „die Kinder“ sich um eine eigene private Haftpflichtversicherung kümmern.

Tipp: Falls ihr als Familie alle in einem gemeinsamen Haushalt lebt, ist es möglich, alle in einem Haushalt lebenden Personen in einem Haftpflichtvertrag zu versichern. Dies spart Kosten und alle Generationen im Haus sind in einem Vertrag abgesichert.

Schäden von mitversicherten Personen untereinander sind ausgeschlossen

Beachte, dass bei Paar- oder Familientarifen zwar Haftpflichtbeiträge gespart werden, da nur ein Vertrag besteht. Jedoch sind Schäden, die dem Versicherungsnehmer und den versicherten Personen untereinander passieren, von einer Leistung ausgeschlossen.

Falls Dir das Haftpflichtrisiko hoch erscheint und Du mit Deinem Partner nicht verheiratet bist, dann kann jeder einen Vertrag abschließen. So wäre ein Schaden des Partners bzw. innerhalb der Familie mit abgedeckt.

Wie lange läuft eine private Haftpflichtversicherung?

Versicherungsverträge können zumeist nach einem bzw. drei Jahren gekündigt werden. Manche Versicherungen gestatten ein monatliches oder tägliches Kündigungsrecht. Je nachdem wie flexibel Du sein möchtest, ist es wichtig, hierauf zu achten. 

Wenn ein Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert sich dieser stillschweigend immer um ein Jahr. Im Falle einer gewünschten Kündigung muss die Kündigungsfrist beachtet werden. Diese beträgt oft drei Monate zum Vertragsablauf. 

Tipp und Hinweis:
Falls Du eine laufende Haftpflichtversicherung während einer aktiven Vertragslaufzeit aktualisieren möchtest, auf bspw. einen neueren Tarif oder die Versicherungsleistung reduziert bzw. erweitert werden soll, dann geht das unabhängig von einer Vertragslaufzeit. Achte somit nicht unbedingt auf kurze Vertragslaufzeiten, sondern auch auf einen Anbieter mit einer starken Finanzkraft, der für stabile Prämien sorgt. Denn bei einer Beitragserhöhung hat man ohnehin immer ein Sonderkündigungsrecht.

Wie kann ich am besten meine bestehende Haftpflichtversicherung wechseln?

Das geht ganz einfach über unseren Vergleichsrechner oder wir übernehmen das für Dich.
Das Einzige, was Du der neuen Versicherung angeben musst, ist der Vertragsablauf Deiner aktuellen Versicherung. Das Datum findest Du in der Regel auf den ersten beiden Seiten Deiner aktuellen Police. Somit entstehen keine Versicherungslücken und der neue Vertrag beginnt exakt dann, wenn der bisherige Vertrag abläuft. Auch bieten wir einen Kündigungsservice an.
Es ist also ein Leichtes, sich für einen besseren Haftpflichttarif zu entscheiden.