Kfz-Versicherung

Jedes Kraftfahrzeug (Kfz) ist im Allgemeinen versicherungspflichtig und muss hierdurch, über den Halter des Fahrzeuges, eine Kfz-Versicherung haben. Dabei ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung, ohne die kein Kraftfahrzeug angemeldet werden kann. Hinzu kann wahlweise eine Teil- oder Vollkasko mit abgeschlossen werden. Mit diesen und weiteren Leistungserweiterungen werden Kfz leistungsstark gegen vielerlei Schadenfälle abgesichert. Im Folgenden erfährst Du, auf welche Leistungen besonders geachtet werden sollte, warum bei günstigen Kfz-Versicherungen zweimal hingeschaut werden muss und mit welchen Tricks aus einer Kfz-Versicherung das Bestmögliche herausgeholt wird, um das optimale Preis-Leistungs-Paket zu erhalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kfz-Haftpflichtversicherung: Ist eine gesetzliche Pflichtversicherung und leistet bei Schäden an Dritten.
  • Kfz-Teilkaskoversicherung: Schutz bei Glasschaden, Tierbiss, Tieraufprall, Hagelschlag, Kurzschluss, Diebstahl.
  • Vollkaskoversicherung: Mitversicherung von selbstverschuldeten Unfallschäden und mutwillige Beschädigungen Dritter.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Grundschutz einer jeden Kraftfahrzeugversicherung. Hier werden ausschließlich Fremdschäden, also Schäden eines Dritten, versichert. Weiter erstreckt sich hierbei der Versicherungsschutz auf Personen-, Sach- sowie auf Vermögensschäden.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung bezieht sich dabei immer auf das zu versichernde Kraftfahrzeug und nicht auf den Fahrer. Dies bedeutet, dass beim Fahren eines fremden Kraftfahrzeuges im Schadenfall die bestehende Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung des Fahrzeuges den Fremdschaden bezahlt. Hierzu sollten Fahrzeughalter, bevor jemand anderes ein Kraftfahrzeug fährt, immer die Versicherungspolice prüfen und alle Fahrer im Versicherungsvertrag mit angeben, um in einem Schadenfall keine mögliche Vertragsstrafe seitens der Versicherung zu erhalten.

Bis zu dieser Höhe leistet eine Kfz-Haftpflichtversicherung

Alle Kfz-Versicherungen müssen für ein Schadenereignis gesetzliche Mindestversicherungssummen anbieten. Ferner gelten zeitlich zusammenhängende Schadenereignisse, die dieselbe Ursache haben, als ein einziges Schadenereignis. Dabei werden bei vielen Kfz-Versicherungen die nachfolgend genannten gesetzlichen Mindestsummen höher versichert:

  • 7,5 Mio. Euro für Personenschäden
  • 1,22 Mio. Euro für Sachschäden
  • 50.000 Euro für Vermögensschäden

Oder es muss eine Pauschaldeckung mit der folgenden Mindestdeckung angeboten werden:

  • 100 Mio. Euro für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden. Wobei für Personenschäden dabei die Entschädigung auf 15 Mio. Euro begrenzt ist.

 

Kfz-Teilkaskoversicherung

Eine Teilkaskoversicherung kann zu einer Kfz-Haftpflichtversicherung hinzugebucht werden. Hierdurch besteht Versicherungsschutz auch bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des Kraftfahrzeuges einschließlich seiner Teile und Aufbauten durch die nachfolgenden Ereignisse.

  • Tierbiss
    ➞ In manchen Tarifen ist nur der Marderbiss versichert.
    ➞ Achte darauf, dass auch hierdurch entstehende Folgeschäden mitversichert werden, wie z. B. eine Beschädigung des Motors.
  • Glasbruch und Glasriss
    ➞ Oft nicht versichert sind hieraus entstehende Folgeschäden sowie Glas von Mess-, Assistenzsystemen und Monitoren.
  • Naturgewalten
    ➞ Sturm (wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8)
    ➞ Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
    ➞ Schnee-, Eis- und Dachlawinen oder Schneedruck
    ➞ Erdrutsch, Muren oder Murengang und Steinschlag
    ➞ Erdfall und Erdsenkungen
    ➞ Erdbeben
  • Brand und Explosion
    ➞ Nicht als Brand gelten in der Regel Seng- und Schmorbrände.
  • Entwendung des Kfz
    ➞ Entwendung durch Diebstahl, Raub oder räuberische Erpressung.
  • Zusammenstoß mit Tieren
    ➞ Wichtig ist, dass sich das Fahrzeug während des Aufpralls in Fahrt befunden hat.
    ➞ Manche Kfz-Versicherungsanbieter schließen grundsätzlich oder zu bestimmten Uhrzeiten Tierarten aus, wie bspw. Haar- oder Rotwild.
  • Kurzschlussschäden an der Verkabelung
    ➞ Wichtig, dass auch hieraus entstehende Folgeschäden an Kfz-Teilen abgesichert sind, wie z. B. an Anlasser oder Lichtmaschine.
  • Verzicht auf den Einwand bei grober Fahrlässigkeit.
    ➞ Gilt nicht bei Diebstahl oder Schäden aufgrund von Drogen- bzw. Alkoholeinfluss.

Beachte beim eigenständigen Vergleichen immer die jeweiligen Konditionen des Anbieters. Denn diese können doch recht stark voneinander abweichen. Im Zweifel kontaktiere immer die Versicherung oder einen Berater, um auf Nummer sicherzugehen. Mithilfe unseres Vergleichsrechners oder bei uns persönlich findest Du schnell einen passenden Tarif, der das versichert, was Dir wichtig ist.

Kfz-Vollkaskoversicherung

Die Kfz-Vollkaskoversicherung ist wie eine freiwillige Leistungserweiterung, die über den Versicherungsschutz einer Kfz-Teilkaskoversicherung hinausgeht und Schäden am eigenen Kraftfahrzeug versichert. Zu den wichtigsten Leistungen einer Vollkaskoversicherung gehören die nachfolgend genannten Einschlüsse:

  • Selbstverursachte Schäden am eigenen Fahrzeug
  • Mut- und böswillige Handlungen Dritter (Vandalismus)
  • Neu- oder Kaufpreisentschädigung
    ➞ Anstelle des Wiederbeschaffungswertes wird der Kaufpreis oder Neupreis nach einem Unfallschaden entschädigt für bspw. bis zu 24 Monate.
  • Verzicht auf den Einwand bei grober Fahrlässigkeit.
    ➞ Gilt nicht bei Diebstahl oder Schäden aufgrund von Drogen- bzw. Alkoholeinfluss.
Kfz-Versicherung Autoversicherung

Die besten Tipps für eine günstige Autoversicherung

Versicherte können mit den richtigen Kniffen den günstigsten und fairsten Preis für eine Kfz-Versicherung erhalten. Hierbei spielt sicherlich die Wahl der Versicherung grundsätzlich immer eine Rolle. Dazu kommen nach einer Tarifauswahl die folgenden Ratschläge, die jeder unbedingt beim Berechnen einer Kfz-Versicherung beachten sollte.

Die besten Tipps für eine günstige Autoversicherung

Versicherte können mit den richtigen Kniffen den günstigsten und fairsten Preis für eine Kfz-Versicherung erhalten. Hierbei spielt sicherlich die Wahl der Versicherung grundsätzlich immer eine Rolle. Dazu kommen nach einer Tarifauswahl die folgenden Ratschläge, die jeder unbedingt beim Berechnen einer Kfz-Versicherung beachten sollte.

  • Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)
    ➞ In der Kfz-Haftpflicht und in der Kfz-Vollkaskoversicherung ist die SF-Klasse das grundlegendste Tarifmerkmal für einen Versicherungsbeitrag. Dabei gilt, je höher die Anzahl der schadenfreien Jahre, desto günstiger ist ein Versicherungsbeitrag. In einer Teilkaskoversicherung gibt es hingegen keine SF-Einstufung, aufgrund dessen, da hier Leistungen versichert werden, die auf die eigene Fahrweise keinen Einfluss haben.
    ➞ Es gibt viele SF-Sondereinstufungsmöglichkeiten für Personen, die frisch den Führerschein haben oder bspw. einen Zweitwagen.
    ➞ Falls Du mehr über die SF-Einstufungen erfahren möchtest, findest Du viele Informationen hierzu im unteren Teil des Artikels.
  • Die Wahl des Kraftfahrzeugs
    ➞ Personen, die gerade vor dem Kauf eines Kraftfahrzeuges stehen, sollten sich vor einem Kauf über die Höhe des Versicherungsbeitrages informieren. Denn aufgrund Kfz-spezifischer unterschiedlicher Typen- wie auch Regionalklassen können auch bei ähnlichen Autos die Versicherungsbeiträge erheblich voneinander abweichen.
    ➞ Alles zu den Typklassen sowie Regionalklassen und wie Du mit ein paar Klicks diese schnell und unkompliziert für ein Kfz herausfindest: im unteren Teil dieses Artikels.
  • Selbstbeteiligung
    ➞ In der Teilkasko- wie auch in einer Vollkaskoversicherung werden Selbstbehalte/Eigenbeteiligungen vereinbart. Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung, umso günstiger der Versicherungsbeitrag. Selbstbehalte können in der Regel von 0 € (also keiner Selbstbeteiligung) bis zu 1.000 € je Schadenfall vereinbart werden. Bei einem Schadenbetrag von bspw. 5.000 € und einer vereinbarten Selbstbeteiligung von 300 € muss der Versicherte die ersten dreihundert Euro selbst bezahlen und den darüber hinausgehenden Rechnungsbetrag bezahlt die Kfz-Versicherung.
  • Fahrerkreis und Fahreralter
    ➞ Hinterlege die Fahrer in einer Autoversicherung namensspezifisch und auch nur die Fahrer, die regelmäßig mit dem versicherten Kfz fahren. Denn sollte bspw. jemand nur sehr selten mit dem Auto fahren, so kann man diesen für den bestimmten Tag oder Zeitraum kostengünstig hinzubuchen mit sogenannten Zusatzfahrer-Policen.
    ➞ Fahrer unter 23 Jahre, aber auch betagtere Personen zahlen mehr in der Autoversicherung.
    ➞ Junge Personen, die noch kein eigenes Auto versichert haben, aber Autos aus der Familie fahren, können viel Geld mit einer Familienfahrerpolice sparen. Alles zur Familienfahrerpolice findest Du im unteren Teil dieses Artikels.
  • Fahrleistung
    ➞ Je weniger Kilometer das Kfz im Jahr bewegt wird, desto günstiger der Beitrag. Darum ist es sinnvoll, die voraussichtlichen Jahreskilometer genau auszurechnen und ggf. bei der Versicherung anzupassen.
  • Garage oder Carport
    ➞ In der Kaskoversicherung gibt es zusätzliche Vergünstigungen, sobald für das versicherte Kfz eine Garage oder ein Carport vorhanden ist.
  • Werkstattbindung 
    ➞ Im Schadenfall, das Kfz in eine vom Versicherer vorgeschlagene Fachwerkstatt zu bringen, spart bis zu 15 % Kaskobeitrag.
  • Beruf
    ➞ Viele Versicherungen gewähren für bestimmte Berufsgruppen, wie Beamte, öffentlicher Dienst, Landwirte und weitere, einen Nachlass. Informier Dich am besten direkt beim jeweiligen Anbieter, ob Deine Berufsgruppe dazugehört.
  • Zahlungsweise
    ➞ Bis zu 15 % zusätzlichen Nachlass bei einer vereinbarten Jahreszahlung.
    ➞ Manche Versicherungen verzichten auf einen Ratenzahlungszuschlag, sobald bspw. drei aktive Verträge bestehen.

Die häufigsten Fragen zur Kfz-Versicherung

Lies mehr über die wichtigsten Fragen zur Absicherung

Bei welcher Kfz-Versicherung soll ich mein Kraftfahrzeug versichern?

Du hast die Wahl, mithilfe des zur Verfügung gestellten Online-Rechners und unseren Tipps aus dem Artikel, Deine Versicherung mit ein paar Klicks selbst auszuwählen und dabei einen optimalen Versicherungsschutz zu erhalten.

Falls Du uns Dein Vertrauen schenken und neben den Onlinemöglichkeiten auch auf ein nettes und zuverlässiges Beraterteam zugreifen möchtest, kannst Du bei uns immer von den folgenden Vorteilen profitieren:

  • Du erhältst die kostenlose App Finanzguide, mit der Du alle Versicherungen und Finanzen im Überblick behalten kannst.
  • Besondere Rabattierungsmöglichkeiten werden aktiv genutzt.
  • Versicherte erhalten auch während einer Vertragslaufzeit Empfehlungen für Leistungsverbesserungen oder günstigere Tarife vorgestellt. Dadurch kann der jährliche Wechselkampf erspart werden.
  • 20 % Zusatznachlass in der Kaskoversicherung mit dem Baustein Schadenservice+ im Premiumtarif.
  • Du hast die Wahl zwischen Kompakt-, Premiumtarif und quasi allen modernen Kfz-Zusatzbausteinen.
  • In einem Schadenfall kannst Du auf unser Beraterteam setzen oder online alles selbst regeln. Mit unserer Hilfe kannst Du Dir sicher sein, dass im Leistungsfall alles richtig gemacht und eine versicherte Leistung auch schnell ausbezahlt wird.
Wie bekomme ich den günstigsten Beitrag in der Kfz-Versicherung?

Mithilfe der genannten Tipps im Artikel und unseres zur Verfügung gestellten Kfz-Vergleichsrechners kann leicht die Kfz-Versicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis gefunden werden. Darüber hinaus stehen wir auch persönlich zur Verfügung und Du profitierst von vielen Vorteilen. Somit hast Du die Wahl und kannst das Beste aus Deiner Kfz-Versicherung herausholen.

Tipp:

Frage proaktiv bei Deiner Versicherung nach Vergünstigungen, um Deine bestehende Kfz-Versicherung besserzustellen. Denn auch Bestandskunden erhalten oft bessere und günstigere Versicherungsbeiträge. Für unsere Kunden prüfen wir auf Wunsch einmal im Jahr die bestehende Versicherung, um immer das Bestmögliche herausholen zu können.

Was sind Typ- und Regionalklassen?

Dass manche Kraftfahrzeuge teurer sind als ähnliche Wagen, liegt auch an den Einstufungen von Typ- und Regionalklassen. Für die Höhe der Einstufung ist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) verantwortlich und nicht, wie viele glauben, die Kfz-Versicherung selbst.

Erklärung Kfz-Typklasse: 

Die Klassifizierung richtet sich nach dem in Deutschland zugelassenen Kfz-Modell und betrachtet die gesamte Unfall- sowie Schadenbilanz der letzten drei Jahre. Dabei gibt es Typklasseneinstufungen in der Kraftfahrzeughaftpflicht, Teilkaskoversicherung und in der Kfz-Vollkaskoversicherung.

  • Kfz-Haftpflichtversicherung
    Insgesamt 16 Typklassen, die von 10–25 reichen. Die Klassifizierung richtet sich dabei nach den gezahlten Leistungen, die alle Versicherer für geschädigte Dritte bezahlt haben.
  • Kfz-Teilkaskoversicherung
    Insgesamt 24 Typklassen, die von 10–33 reichen. Hierbei haben die versicherten Gefahren, wie bspw. Zusammenstoß mit Wild, Steinschlagschäden oder Schadenszahlungen für Hagel, Einfluss auf die Einstufung.
  • Kfz-Vollkaskoversicherung
    Insgesamt 25 Typklassen, die von 10–34 reichen. Ebenfalls sind hier die jeweils versicherten Gefahren, wie bspw. Schadenzahlungen für selbst verschuldete Unfälle, für ein Kfz-Modell maßgebend.

Je niedriger das Kraftfahrzeug in der Typklasse eingestuft ist, umso günstiger der Beitrag für die Kfz-Versicherung.

Beim Internetauftritt des GDV kann eine Typklassenabfrage ganz leicht selbst geprüft werden.

Erklärung Kfz-Regionalklassen

Die Klassifizierung richtet sich nicht nach allen zugelassenen Modellen in Deutschland, sondern nach diesen in einem jeweiligen Zulassungsbezirk. Hierzu wird im Zulassungsbezirk ebenfalls die gesamte Unfall- sowie Schadenbilanz der letzten drei Jahre eines Kfz-Modells betrachtet.

Regionalklassen gibt es in der Kfz-Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung und in einer Kfz-Vollkaskoversicherung und die Klassifizierung erfolgt nach dem gleichen Prinzip wie eine Typklasseneinstufung.

  • Kfz-Haftpflichtversicherung:
    Insgesamt 12 Regionalklassen.
  • Kfz-Teilkaskoversicherung:
    Insgesamt 16 Regionalklassen.
  • Kfz-Vollkaskoversicherung
    Insgesamt 9 Regionalklassen.

Je niedriger die Regionalklasse, desto günstiger der Beitrag für eine Kfz-Versicherung.

Beim Internetauftritt des GDV kann auch eine Regionalklassenabfrage geprüft werden.

Wie viel kostet eine gute Kfz-Versicherung?

Der Beitrag für eine Kfz-Versicherung hängt von vielen individuellen Merkmalen ab. Nutze gerne unseren zur Verfügung gestellten Vergleichsrechner, um mit wenigen Klicks den Beitrag für Dein Kfz zu erhalten.
Mithilfe unseres Artikels weißt Du nun, worauf man besonders bei einer Kfz-Versicherung achten sollte.

Falls Du möchtest, sind wir auch Dein Ansprechpartner, dann profitierst Du von vielen Sondereinstufungsmöglichkeiten und Vergünstigungen.

Wann muss ich eine Kfz-Versicherung abschließen und das KFZ zulassen?

Jedes versicherungspflichtige Kraftfahrzeug in Deutschland muss grundsätzlich vor einer ersten Fahrt zugelassen werden, mit mindestens einem Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein neues oder ein gebrauchtes Kraftfahrzeug handelt.

Welche Unterlagen brauche ich für die Zulassung eines KFZ?

Bei einer Kfz-An- oder Ummeldung benötigst Du beim Gang auf die Kfz-Zulassungsstelle die folgenden Dokumente:

  • Eine eVB-Nummer für den Nachweis des Versicherungsschutzes
  • Deinen Personalausweis oder einen Reisepass mit Meldebestätigung
  • Teil II der Zulassungsbescheinigung, bei Gebrauchtwagen auch Teil I
  • Für die Kfz-Steuer wird ein SEPA-Mandat oft auf der Zulassungsstelle ausgestellt

Woher erhalte ich eine eVB-Nummer:

Die eVB-Nummer (Abk. für elektronische Versicherungsbestätigung) wird von einer Kfz-Versicherung ausgegeben und gilt in Deutschland als Nachweis über eine mindestens bestehende gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung.

Eine eVB-Nummer wird bei jeder An- und Ummeldung eines Kfz bei der Zulassungsstelle benötigt und wird immer bei Deiner gewählten Kfz-Versicherung erstellt.

Du erhältst gerne bei uns, wochentags von 8–18 Uhr, innerhalb kürzester Zeit, eine eVB-Nummer. Völlig unkompliziert, kostenlos und über alle gängigen Medien zugesendet.

Wie lange läuft eine Kfz-Versicherung?

Bei einer Kfz-Versicherung handelt es sich grundsätzlich um Jahresverträge. Diese können somit jährlich, mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Versicherungsablauf, gekündigt werden. Ebenso besteht die Möglichkeit. nach einem Schadenfall oder einer Beitragserhöhung einen Kfz-Versicherungsvertrag zu kündigen (Sonderkündigungsrecht).

Falls eine Kfz-Versicherung nicht gekündigt wird, verlängert sich diese, jedes Jahr zur Hauptfälligkeit, stillschweigend um ein weiteres Jahr.

Wie kann ich am besten meine bestehende Kfz-Versicherung wechseln?

Das geht ganz einfach über unseren Vergleichsrechner oder wir übernehmen das für Dich.

Das Einzige, was Du der neuen Versicherung angeben musst, sobald Du ein passendes Kfz-Versicherungsangebot hast, ist der Vertragsablauf Deiner aktuellen Versicherung und die bisherige Versicherungsscheinnummer.
Das Datum sowie die Vertragsnummer findest Du in der Regel auf den ersten beiden Seiten Deiner aktuellen Police.

Somit entstehen keine Versicherungslücken und der neue Vertrag beginnt exakt dann, wenn der bisherige Vertrag abläuft. Auch bieten wir einen Kündigungsservice an.

Es ist also ein Leichtes, sich für eine bessere Kfz-Versicherung zu entscheiden.

Kann ich eine Kfz-Versicherung auch noch nach dem 30. November kündigen?

Viele Kfz-Versicherungen haben zum Jahreswechsel die Hauptfälligkeit und können spätestens einen Monat vor Vertragsablauf gekündigt werden, um die Versicherungsgesellschaft zu wechseln.

Falls also eine Kfz-Versicherung den Versicherungsablauf 31.12. bzw. 01.01. hat, dann ist der späteste Kündigungszeitpunkt der 30. November und der Vertrag gilt zur Hauptfälligkeit als beendet.

Dann ist eine Kündigung auch nach dem 30. November wirksam:

Falls die Kfz-Versicherung den Beitrag erhöht oder nach einem Schadenfall, besteht immer ein Sonderkündigungsrecht. So kann bspw. nach einer Beitragserhöhung zur Hauptfälligkeit auch noch nach dem 30. November die Versicherung gewechselt werden und der Kfz-Versicherte von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Wie kündige ich meine Kfz-Versicherung richtig:

Das geht ganz einfach über unseren Vergleichsrechner oder wir übernehmen das für Dich.
Das Einzige, was Du der neuen Versicherung angeben musst, sobald Du ein passendes Kfz-Versicherungsangebot hast, ist der Vertragsablauf Deiner aktuellen Versicherung und die bisherige Versicherungsscheinnummer. Das Datum sowie die Vertragsnummer findest Du in der Regel auf den ersten beiden Seiten Deiner aktuellen Police. Somit entstehen keine Versicherungslücken und der neue Vertrag beginnt exakt dann, wenn der bisherige Vertrag abläuft. Auch bieten wir einen Kündigungsservice an.

Es ist also ein Leichtes, sich für eine bessere Kfz-Versicherung zu entscheiden.

Welche Bedeutung hat eine Schadenfreiheitsklasse in der Kfz-Versicherung?

Die Schadenfreiheitsklasse gibt die Zeit an, in der unfallfrei gefahren wurde und die Kfz-Versicherung, die Haftpflicht und die Vollkasko, nicht beansprucht wurde. Je länger der schadenfreie Zeitraum ist, desto höher wird eine SF-Klasse und desto niedriger ist der Beitrag für eine Kfz-Versicherung.

Grundsätzlich startet eine Kfz-Versicherung mit einer Schadenfreiheitsklasse von SF 0 und 100 %. Nach bspw. 14 schadenfreien Jahren ergibt das SF14 und nur noch etwa 32 %. Viele KFZ-Versicherer haben SF-Klassen, die bis zu fünfzig schadenfreien Jahren reichen, also SF 50.

Dabei sind die Einstufungsmöglichkeiten der Versicherer unterschiedlich und darüber hinaus gibt es diverse Sondereinstufungsmöglichkeiten, die eine bessere SF-Einstufung gerade für junge Personen, frische Führerscheinbesitzer und einen zu versichernden Zweitwagen berücksichtigen.

In den Fragen „Welche Sondereinstufungsmöglichkeiten gibt es in der Kfz-Versicherung?“ und „Welche Möglichkeiten haben junge Personen für eine günstige Kfz-Versicherung?“ werden viele Sondereinstufungsmöglichkeiten erklärt.

Wie viel wird mein Schadenfreiheitsrabatt nach einem Schaden zurückgestuft?

Bei einem oder mehreren Schadenfällen in der Kfz-Haftpflicht oder in der Kfz-Vollkaskoversicherung kommt es immer im darauffolgenden Jahr zu einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse und Höherstufung der Prozente. Dabei ist immer die Anzahl der Schäden eines Jahres grundlegend für eine Rückstufung im folgenden Jahr. Somit wird bei einem Schadenfall die Rückstufung nicht so viel ausmachen wie bei zwei oder mehreren versicherten Schadenfällen in einem Jahr.

Wichtig zu wissen ist, dass es bei Deutschlands Kfz-Versicherern keine einheitlichen SF-Rückstufungstabellen gibt. Diese müssen beim Versicherer erfragt bzw. nachgeschaut werden.

In der Kfz-Teilkaskoversicherung kommt es nach einem Schadenfall zu keiner Rückstufung, da eine Teilkasko keinen Schadenfreiheitsrabatt hat.

So kann der Schadenfreiheitsrabatt abgesichert werden

Rabattschutz:
Vereinbare in der Kfz-Versicherung einen Rabattschutz. Dieser Zusatz wird für die Kfz-Haftpflicht wie auch für die Vollkaskoversicherung angeboten und schützt vor einer Rückstufung im Schadenfall. Die Anzahl der versicherten Unfälle ist in der Regel auf einen Unfall im Jahr begrenzt.

Schadenfreiheitsrabatt zurückkaufen:
Informiere Dich, wie hoch der Versicherungsbeitrag nach einem Schadenfall in der Kfz-Haftpflicht oder der Kfz-Vollkasko steigen wird. Eventuell lohnt es sich, gerade geringere Schadenfälle selbst zu begleichen, um eine Rückstufung des Schadenfreiheitrabattes zu verhindern. Die Versicherungen gewähren einem in der Regel genügend Zeit, sich diese Option zu überlegen, und es kann sogar auch nach der Leistung einer Versicherung noch ein Schadenfreiheitsrabatt zurückgekauft werden.

Wird bei einem Schadenfall immer eine Selbstbeteiligung fällig?

Grundsätzlich gibt es in der Kfz-Haftpflichtversicherung keine Selbstbeteiligung.

In einer Kfz-Teilkasko- oder Kfz-Vollkaskoversicherung kann die Höhe der Selbstbeteiligung bei Vertragsabschluss selbst gewählt werden. Die Höhe der Selbstbeteiligung bezieht sich dabei immer auf einen Schadenfall und ist der Betrag, der selbst zu entrichten ist, bevor die Versicherung den darüber hinausgehenden Betrag bezahlt.

Nicht zuletzt senkt eine Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung auch den Versicherungsbeitrag. Es gilt, je höher die Selbstbeteiligung, umso günstiger der Beitrag für die Versicherung.

Wichtiger Tipp:
Bei Glasschäden in der Teilkaskoversicherung ist es ratsam, gleich eine Reparatur zu veranlassen und nicht darauf zu warten, bis der Riss größer wird. Denn: Kann eine Glasscheibe repariert werden und muss nicht ausgetauscht werden, wird KEINE Selbstbeteiligung fällig, sofern eine Eigenbeteiligung in der Teilkasko vereinbart wurde.

Wird nach einem Teilkaskoschaden meine Kfz-Versicherung teurer?

Nein, es gibt keine Höherstufung im Schadenfall, da es in der Teilkaskoversicherung keinen Schadenfreiheitsrabatt gibt.

Eventuell wird eine vereinbarte Selbstbeteiligung je Schadenfall fällig. Die Selbstbeteiligung kann bei Vertragsabschluss gewählt werden und liegt meist bei null Euro, also keiner Selbstbeteiligung, bis zu 150 bzw. 300 Euro.

Ist die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung in einer Kfz-Versicherung sinnvoll?

Es gibt die Möglichkeit, in der Kfz-Teilkasko und in einer Vollkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Dabei gilt, je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger der Versicherungsbeitrag. Dabei wird eine gewählte Selbstbeteiligung immer je Schadenfall fällig. Erst Schadenbeträge, die über die Höhe der Selbstbeteiligung hinausgehen, werden vom Versicherer getragen.

Im Regelfall macht es preislich Sinn, eine Selbstbeteiligung zwischen 0 €, also keiner Selbstbeteiligung, bis zu etwa 500 € in einer Kfz-Versicherung zu vereinbaren.

Mithilfe des zur Verfügung gestellten Vergleichsrechners kannst Du schnell die Höhe der Selbstbeteiligung einstellen und den dazugehörigen Beitrag herausfinden. Auch sind wir gerne Dein Ansprechpartner für viele weitere Vorteile und Sondereinstufungsmöglichkeiten.

Was ist bei der Mitversicherung unter grober Fahrlässigkeit zu verstehen?

Achte darauf, dass eine Kfz-Versicherung die Mitversicherung von Schadensfällen, verursacht durch grobe Fahrlässigkeit, garantiert. Dabei sollten solche Schäden bis zur Versicherungssumme abgedeckt sein und ohne weitere Einschränkungen.

Als klassisches Schadenbeispiel zu nennen, ist das unabsichtliche Überfahren einer roten Ampel oder das Fahren eines Kfz mit nicht sicherem Schuhwerk.

Definition der groben Fahrlässigkeit nach Rechtsprechung:

  • Nach § 276 Absatz 2 BGB handelt fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Grobe Fahrlässigkeit liegt dementsprechend vor, wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird, indem schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden sowie das nicht beachtet wird, was im vorliegenden Fall jedem hätte einleuchten müssen.
Versicherungsschutz für Elektro- und Hybridfahrzeuge

Personen, die ein Elektro- oder ein Hybridfahrzeug versichern, sollten genau auf die angebotene Leistung einer Kfz-Versicherung achten. Denn sowohl in der Teilkasko als auch in einer Vollkaskoversicherung sind spezielle Zusatzleistungen versicherbar. Viele der nachfolgend genannten Leistungsmerkmale werden von guten Kfz-Versicherungen angeboten. Die wichtigsten Zusatzleistungen sind die folgenden:

Teilkaskoversicherung

  • Zusätzlich mitversicherte Teile. Hierunter können gehören:
    – Zum Kraftfahrzeug gehörende Ladekabel während des Ladevorganges oder solange diese im verschlossenen Fahrzeug oder außerhalb unter Verschluss gehalten werden.
    – Eine Entwendung der Ladekarte anlässlich eines Diebstahls aus dem verschlossenen Fahrzeug.
    – Ladestationen, Induktionsplatten und auch Wallboxen.

Vollkaskoversicherung

  • Es kann eine Allgefahren- bzw. All-Risk-Deckung für den Akku abgesichert werden. Somit besteht über die Schadenereignisse einer Vollkasko hinaus Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Akkus durch alle Ereignisse.
  • Absicherung von Betriebsschäden sind Ereignisse, die ausschließlich aufgrund eines Betriebsvorgangs eintreten. Insbesondere Schäden durch
    – Über- oder Unterspannung, speziell auch beim Aufladen des Akkus.
    – Bedienfehler beim Aufladen des Akkus.
  • Hacker- und Cyberangriff
    Hierunter gehören bspw. die Manipulation der Fahrzeugsoftware durch einen unberechtigten Dritten.
  • Erstattung der Entsorgungskosten von beschädigten oder zerstörten Akkus nach einem Versicherungsfall.

Schutzbriefleistungen/Pannenservice

  • Falls sich ein Akku unvorhergesehen entlädt, sollte dies als Panne gelten und mitversichert sein. Kosten, die hieraus entstehen können, sind beispielsweise das Abschleppen des Fahrzeuges oder das Hinbringen zur nächsten Ladesäule.

Beachte beim eigenständigen Vergleichen immer die jeweiligen Konditionen des Anbieters.
Denn diese können doch recht stark voneinander abweichen. Im Zweifel kontaktiere immer die Versicherung oder einen Berater, um auf Nummer sicherzugehen. Mithilfe unseres Vergleichsrechners oder bei uns persönlich findest Du schnell einen passenden Tarif, der das versichern kann, was Dir wichtig ist.

Wer bezahlt die Kosten bei einer Panne oder wenn das KFZ abgeschleppt werden muss?

Falls Versicherte nicht anderweitig abgesichert sind, wie bspw. als ADAC-Mitglied, und Schutzbriefleistungen schon versichert haben, ist es empfehlenswert, in der Kfz-Versicherung einen Schutzbrief zu vereinbaren. Dieser Zusatzbaustein kostet bei den allermeisten Versicherungen meist nur um 15 bis 25 Euro jährlich.

Schutzbriefleistungen:

Zu den Grundleistungen eines Schutzbriefs gehören schnelle Unfall- und Pannenhilfe. Darüber hinaus werden oft auch weitere Kosten versichert, wie bspw. ein Kfz-Rücktransport, Übernachtungskosten am Unfall- oder Pannenort oder die Kosten, die bei einer Weiter- oder Heimreise bei Fahrzeugausfall entstehen.

Achte hierbei immer auf die angebotenen Leistungen. Denn oft sind diese begrenzt und genügen nicht bei längeren Strecken. In solchen Fällen kannst Du bei einer Kfz-Versicherung nach umfangreicheren Alternativen fragen, wie einer Mobilitätsgarantie.

Warum können junge Personen mit einer Familienfahrerpolice viel Geld sparen?

Gerade junge Personen, die frisch den Führerschein haben, bezahlen höhere Beiträge für eine Kfz-Versicherung oder besitzen noch kein eigenes Auto. Mit einer sogenannten Familienfahrerpolice dürfen alle Autos der Familie bis zum dritten Verwandtschaftsgrad gefahren werden, wofür ein fixer Beitrag gezahlt wird. Dieser Beitrag ist oft günstiger, als wenn ein Auto auf den Fahranfänger selbst zugelassen wird oder auf ein Elternteil und das „Kind“ im berechtigten Fahrerkreis der Autoversicherung hinterlegt wird.

Darüber hinaus spielt es bei den meisten Anbietern keine Rolle, bei welcher Versicherung die Autos der Familienmitglieder versichert sind. Daneben ist ein weiterer Vorteil, dass mit einer Familienfahrerpolice ein Schadenfreiheitsrabatt aufgebaut wird, der später bei der Zulassung eines eigenen Autos bei der Versicherung genutzt werden kann. Der Schadenfreiheitsrabatt bezieht sich dabei auf die Anzahl der Jahre, in der eine Familienfahrerpolice bestanden hat.

Tipp:
Falls Du mehr zur Familienfahrerpolice wissen möchtest, sind wir gerne Dein Ansprechpartner. Beachte beim eigenständigen Vergleichen immer die geltenden Versicherungsbedingungen, da die Konditionen von Versicherer zu Versicherer abweichen.

Welche Möglichkeiten haben Fahranfänger für eine günstige Kfz-Versicherung?

Gerade jüngere Menschen, Personen, die frisch den Führerschein haben oder ein erstes Auto auf den eigenen Namen anmelden, haben oft einen teureren Versicherungsbeitrag zu bezahlen. Bei vielen Versicherungen gibt es jedoch Sondereinstufungsmöglichkeiten – bessere Einstufung des Schadenfreiheitsrabatts, um von günstigeren Beiträgen zu profitieren. Falls Du hierzu gehörst, dann frage bei der Versicherung nach, ob einer der genannten Parameter auf Dich zutrifft.

Schadenfreiheitsklassen gehen grundsätzlich von SF 0–SF 50. Dabei bezieht sich die Zahl hinter SF auf die Anzahl der schadenfreien Jahre. Je höher die SF-Klasse, umso günstiger der Versicherungsbeitrag.

Die Schadenfreiheitsklasse SF 0, mit der Fahranfänger oft starten müssen, gibt dabei den Grundbeitragssatz an, wodurch dieser meist 100 % angibt. Ferner hat SF 50 z. B. nur noch 16 %.

Nutze die folgenden Möglichkeiten, um in einer Kfz-Versicherung gleich günstiger starten zu können.

Sondereinstufungsmöglichkeiten:

  • Personen, die schon seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind und den Führerschein besitzen, können bspw. mit SF 1/2 beginnen.
    SF 1/2 bedeuten dabei oft nur noch zwischen 51 %–72 % des Beitragssatzes.
  • Oft werden Kunden, die mindestens drei aktive Verträge bei einer Versicherung führen, ebenfalls bessergestellt und können mit mindestens SF 1/2 starten.
  • Die Eltern sind schon Kunde bei einer Versicherung. Hierdurch wird es den Kindern oft leichter gemacht und es gibt Vergünstigungen beim Abschluss einer ersten Kfz-Versicherung.
  • Auch eine Moped- oder Rollerversicherung kann bei einer Versicherung angerechnet werden. Je nachdem wie viele Jahre bei der jeweiligen Versicherung ein Rollerschild gekauft wurde, ist oft bis zu SF 2 möglich.

Familienfahrerpolice:

Eventuell macht gerade für jüngere Personen eine sogenannte Familienfahrerpolice Sinn. Dieser Baustein wird separat unter der Frage „Warum können junge Personen mit einer Familienfahrerpolice viel Geld sparen?“ erläutert.

Telematik-Tarif:

Bei einem Telematiktarif können junge Personen eine Sondereinstufung erhalten und bis zu 40 % in der Autoversicherung sparen. Jedoch wird bei der Telematiknutzung die eigene Fahrweise ununterbrochen getrackt, um von einer Beitragsvergünstigung zu profitieren. Hierzu gehören bspw. Bremsverhalten, Beschleunigung, Fahrzeiten und Routennachverfolgung. Die Weitergabe der Daten an den Versicherer muss also gewährleistet sein.

Welche Sondereinstufungsmöglichkeiten gibt es in der Kfz-Versicherung?

Personen, die ein weiteres Kfz anmelden, müssen häufig wie jüngere Personen ebenfalls eine höhere Versicherungsprämie bezahlen. Dabei gibt es eine Vielzahl von Sondereinstufungsmöglichkeiten, um ein weiteres Kraftfahrzeug günstiger zu versichern. Die gängigsten Lösungen bei Kfz-Versicherungen sind die folgenden:

  • Bei der Versicherung ist schon ein Kfz angemeldet, so kann der Zweitwagen oft mit bis zu SF 4 (oft 40 %–48 %) versichert werden.
  • Personen, die schon seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind und den Führerschein besitzen, können mit mindestens SF 1/2 beginnen.
    SF 1/2 bedeutet dabei oft nur noch zwischen 51 %–72 % des Beitragssatzes.
  • Falls der Lebens- oder Ehepartner schon ein Kfz bei der jeweiligen Versicherung versichert hat, kann ein weiteres Kfz in der Regel mit SF 1 starten.

Viele Versicherungen unterscheiden sich bzgl. der Sondereinstufungsmöglichkeiten. Frage am besten immer direkt bei der Kfz-Versicherung nach den für Dich besten angebotenen Lösungen.

Nach welchem Zeitraum komme ich in die nächstbessere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)?

Damit eine Kfz-Versicherung im folgenden Kalenderjahr auch in die nächstbessere Schadenfreiheitsklasse gestuft wird, muss das Auto in einem Kalenderjahr mindestens 6 Monate zugelassen sein.

Achte bei Saisonkennzeichen und auch bei einer unter einjährigen Zulassung darauf, dass das Kfz mindestens sechs Monate Versicherungsschutz hat.

Falls in der zweiten Jahreshälfte ein Kfz zugelassen wird, gibt es die folgende Möglichkeit, im darauffolgenden Jahr trotzdem in der SF-Klasse besser eingestuft zu werden.

Exemplarisches Beispiel:

  • Die Kfz-Zulassung erfolgte im September. Versicherungstechnisch könnte es Sinn machen, den Versicherungsvertrag auf 1. Juli zurückzudatieren. Denn hierdurch erfolgt bei unfallfreier Fahrt im darauffolgenden Jahr die Weiterstufung in die nächstbessere Schadenfreiheitsklasse (Versicherungsschutz mind. 6 Monate aktiv) und damit gibt es in der Regel günstigere Versicherungsbeiträge im folgenden Jahr. Es kann also Sinn machen, zwei Monate „zu viel” zu bezahlen, um im nächsten Jahr und den folgenden Jahren den „zu viel” bezahlten Beitrag durch eine günstigere Versicherungsprämie, um ein Vielfaches wieder hereinholen zu können.
Kann ich bei einem Versicherungswechsel die Schadenfreiheitsklasse übertragen?

Ja, alles, was für die Übertragung eines Schadenfreiheitrabattes (SF-Klasse) für die neue Kfz-Versicherung benötigt wird, ist der Name der bisherigen Versicherungsgesellschaft, die Versicherungsscheinnummer und das amtliche Kennzeichen.

Falls ein Schadenfreiheitsrabatt nicht dem Versicherungsnehmer selbst gehört, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, eine SF-Klasse übertragen zu lassen. Gerne sind wir Dir dabei behilflich, damit eine Übertragung reibungslos läuft.

Wer ist alles in meiner Kfz-Versicherung mitversichert?

Bei einer Kfz-Versicherung können nicht nur Versicherungsnehmer, sondern auch Halter, Eigentümer und weitere Fahrer mitversichert werden.

Beachte hierzu immer die Rahmenbedingungen des Versicherungsvertrages und sprich bei Unsicherheiten mit dem Versicherungsanbieter oder dem Berater.

Hat ein Kfz außerhalb der Saison oder nach einer Abmeldung gar keinen Versicherungsschutz?

Auch außerhalb einer versicherten Saison oder bei Abmeldung eines Kfz und der Mitteilung durch die Kfz-Zulassungsstelle gilt ein Versicherungsschutz. Es besteht bei einer Kfz-Versicherung dann eine sogenannte Ruheversicherung. Hierbei ist die Ruheversicherung ein kostenloser Leistungsbaustein, der bei den allermeisten Versicherungen grundsätzlich wie folgt abgesichert wird:

Umfang der Ruheversicherung:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Kfz-Teilkaskoversicherung
    ➞ Wenn zum Zeitpunkt der Abmeldung für das Kraftfahrzeug eine Vollkasko oder Teilkasko bestanden hat.

Das Auto darf während einer Ruheversicherung nicht bewegt bzw. gefahren werden und muss nicht nur vorübergehend wie folgt abgestellt werden:

  • In einem Einstellraum
    ➞ Garage, Sammelgarage, Carport
  • Auf einem umfriedeten Abstellplatz
    ➞ Wie z. B. durch eine Hecke, Zaun oder Mauer

Wie lange gilt eine Ruheversicherung:

  • In der Regel bis zu 18 Monate.
  • Bei Wiederzulassung des Kfz oder innerhalb der versicherten Saison besteht, ohne eine gesonderte Meldung bei der Kfz-Versicherung, der gleiche Versicherungsschutz wie zuvor.

Darum gibt es bei einer Ruheversicherung keinen Vollkaskoversicherungsschutz:

Eine Kfz-Vollkasko versichert unter anderem die individuelle Fahrweise sowie selbstverschuldete Unfälle. Dieses Risiko muss bei einem ruhenden Versicherungsschutz nicht abgesichert werden und wird daher nicht angeboten.

Habe ich auch auf Reisen oder im Ausland Versicherungsschutz?

Ja, grundsätzlich besteht innerhalb der geografischen Grenzen in ganz Europa und den Gebieten, die der Europäischen Union angehören, Kfz-Versicherungsschutz. Darüber hinaus kann sich der Versicherungsschutz nach den gesetzlichen Gegebenheiten im Ausland richten.

Bei längeren Fahrten ins Ausland oder Unsicherheiten, wie die Kfz-Versicherung Dich auf Reisen versichert, sprich dies am besten mit Deinem Berater ab oder kontaktiere die bestehende Versicherung.