Krankentagegeldversicherung für Schweizer Grenzgänger

Grenzgänger aufgepasst: Krankentagegeldversicherung und Lohnfortzahlung in der Schweiz

Arbeiten in der Schweiz und Wohnen in Deutschland – ein Lebensstil, der für viele zur Normalität geworden ist. Doch wie steht es um deine finanzielle Absicherung, solltest du durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig werden? Hier gewinnt das Thema „Krankentagegeldversicherung für Grenzgänger in der Schweiz“ an Brisanz. Stellst du dir die Frage: Wie lange zahlt der Schweizer Arbeitgeber bei Krankheit? Die Antwort könnte dich überraschen und zugleich Vertrauen in das Schweizer Gesundheitssystem festigen. Ebenso kann der Abschluss einer zusätzlichen privaten Krankentagegeldversicherung relevant und notwendig sein.

Die Regelungen einer Schweizer Lohnfortzahlung sind für Versicherte im Grenzgängermodell und in der privaten Krankenversicherung identisch. Im Gegensatz zu Deutschland, wo Arbeitnehmer auf eine gesetzliche Pflicht zur 6-wöchigen Lohnfortzahlung bei Krankheit vertrauen können, ist die Situation für Grenzgänger in der Schweiz attraktiver. Schweizer Arbeitnehmer erhalten je nach Betriebszugehörigkeit eine volle Lohnfortzahlung, die nach diesem Zeitraum in der Regel mit 80 Prozent für bis zu 730 Tage weiterbezahlt wird. Der Schweizer Arbeitgeber ist nur in den ersten drei Monaten des Arbeitsverhältnisses (oft die Probezeit) nicht zu einer solchen Leistung verpflichtet. Ein weiterer wichtiger Punkt: Während ein Krankengeld ausgezahlt wird ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber rechtlich nicht zulässig.

Selbst mit geregelten Lohnfortzahlungen von Schweizer Arbeitgebern kann es bei längerer Krankheit oder nach einem Unfall zu einer Einkommenslücke kommen.
Daher ist die Entscheidung für eine private Krankentagegeldversicherung oder langfristig einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur eine lohnende Überlegung, sondern eine kluge Vorsorgestrategie. Eine private Krankentagegeldversicherung ermöglicht dir, deinen gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten und unvorhersehbare Einkommensausfälle auszugleichen. Mit dieser Absicherung bleibst du auf der sicheren Seite. Denn gerade in gesundheitlichen Krisenzeiten sollte deine Energie auf die Genesung gerichtet sein, nicht auf finanzielle Sorgen.

Das Wichtigste in Kürze: Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit

Wie lange zahlt der Schweizer Arbeitgeber bei Krankheit? Entdecke, einfach erklärt, die Vorteile einer Grenzgänger Krankentagegeldversicherung.

  • Arbeitsunfähigkeit und Rechtliche Grundlage der Lohnfortzahlung: Bei Krankheit oder Unfall behältst du nach schweizerischen Skalen deinen vollen Lohnanspruch für eine festgelegte Dauer. Dies basiert auf dem Obligationenrecht (OR) gemäß Art. 324a Abs. 1, wonach der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Krankheit den vollen Lohn für eine bestimmte Dauer pro Dienstjahr zahlen muss.
    Im Anschluss daran muss er für einen angemessenen Zeitraum in passender Höhe weiterhin entlohnen (Art. 324a Abs. 2 OR), sofern das Arbeitsverhältnis länger als drei Monate besteht. Dies bietet einen soliden Mindestschutz, selbst wenn keine Krankentagegeldversicherung besteht. Zusätzlich gewährleistet das Arbeitsrecht während dieser Phase Schutz vor Kündigung.
  • Dauer und Höhe des Schweizer Krankentaggeld: In der Schweiz ist die betriebliche Krankentaggeldversicherung zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in Arbeitsverträgen weit verbreitet. Denn ist ein Arbeitnehmer ohne sein Verschulden durch Krankheit oder Unfall an der Arbeitsleistung verhindert, ist der Arbeitgeber ohnehin für den entfallenen Lohn ersatzpflichtig. Die weitere Lohnfortzahlung deckt mindestens 80% des AHV-Lohnes ab. Je nach vertraglicher Regelung kann diese Absicherung sogar bis zu 100% betragen. Bei Inanspruchnahme dieser Absicherung wird der reduzierte Lohn für max. 720 oder 730 Tage innerhalb von 900 Tagen weitergezahlt.

 

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Welche Krankenversicherung ist die beste Wahl für Grenzgänger?

Um eine fundiertere Entscheidung für die beste Krankenversicherungsoption als Grenzgänger treffen zu können, haben wir die wichtigsten Kriterien der verschiedenen Modelle gegenübergestellt. Mehr Informationen für Versicherte in einer deutschen GKV gibt es hier.

KategorieDeutsche GKV ohne KrankengeldanspruchDeutsche GKV mit KrankengeldanspruchGrenzgängermodell (KVG-Lösung)Private Krankenversicherung
KV-BeitragssatzErmäßigt inkl. KV-ZusatzbeitragVoller Kassenbeitrag inkl. KV-ZusatzbeitragFestbeitrag, oft unter 200.- SFR.Alters- sowie Gesundheitsabhängig.
KV-ZusatzbeitragNiedriger und kassenabhängig, variiert jährlichHöher und kassenabhängig, variiert jährlichNeinNein
ArbeitgeberbeteiligungNeinNeinNeinNein
LeistungenGKV-Standard, ohne KrankengeldGKV-Standard, inkl. KrankengeldKVG-Grundleistungen, inkl. GKV-Standard (I.d.R. ohne Krankengeldanspruch)Individuell
Lohnfortzahlung (Schweiz)I.d.R. 720 Tage, 80-100%I.d.R. 720 Tage, 80-100%I.d.R. 720 Tage, 80-100%I.d.R. 720 Tage, 80-100%
Empfohlen fürÜblicherweise, wenn Grenzgänger freiwilliges GKV-Mitglied bleibenSeltenDie meisten Grenzgänger, inkl. deutscher GKV-MitgliedschaftManche

 

Welche Krankenversicherung ist die beste Wahl für Grenzgänger.

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Wie lange zahlt der Schweizer Arbeitgeber bei Krankheit?

Lohnfortzahlung in der Schweiz bei Grenzgänger

In der Schweiz ist die Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall gesetzlich geregelt und hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. Im ersten Anstellungsjahr muss der Arbeitgeber den Lohn für mindestens drei Wochen weiterzahlen. Nach dem ersten Jahr variiert die Dauer der Lohnfortzahlung je nach Betriebszugehörigkeit und kann von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen reichen. Dies richtet sich nach der Berner Skala oder einer anderen Skala, die in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder Einzelarbeitsvertrag festgelegt ist.

Die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht deckt 100% des Lohns ab, jedoch nur für eine bestimmte Dauer. Wenn diese endet, tritt das Krankentaggeld in Kraft, das in der Regel 80% des versicherten Einkommens, jedoch maximal CHF 220 pro Kalendertag, abdeckt und für einen längeren Zeitraum gezahlt wird, in der Regel bis zu 720 oder 730 Tage. Die Prämien für einer betrieblichen Krankentaggeldversicherung müssen mindestens zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen werden.

Die Skalen einer Lohnfortzahlung in der Schweiz für Grenzgänger

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in der Schweiz variiert je nach Kanton und Anzahl der Dienstjahre. Hier ist eine interaktive Tabelle, die dir hilft, die verschiedenen Skalen zu verstehen:

DienstjahreBerner Skala (BE, AG, OW, SG, West-CH)Basler Skala (BS, BL)Zürcher Skala (ZH, GR)
1.3 Wochen3 Wochen3 Wochen
2.1 Monat2 Monate8 Wochen
3.2 Monate2 Monate9 Wochen
4.2 Monate3 Monate10 Wochen
5.3 Monate3 Monate11 Wochen
6.3 Monate3 Monate12 Wochen
7.3 Monate3 Monate13 Wochen
8.3 Monate3 Monate14 Wochen
9.3 Monate3 Monate15 Wochen
10.4 Monate3 Monate16 Wochen
11.4 Monate4 Monate17 Wochen

Quelle: SECO. Bitte beachte, dass dies allgemeine Informationen sind und es in bestimmten Fällen oder Branchen abweichende Regelungen geben kann. Bei Unklarheiten ist es ratsam, sich an einen Fachexperten der zuständigen Stelle zu wenden. Gerne sind wir hierbei behilflich.

Unterschied zwischen gesetzlicher Lohnfortzahlungspflicht und Krankentaggeldversicherung in der Schweiz

Wenn du in der Schweiz arbeitest und krank wirst, gibt es zwei wichtige Begriffe, die du kennen solltest: die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht und die Krankentaggeldversicherung über den Arbeitgeber in der Schweiz.

Die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht ist ein Sicherheitsnetz, das sicherstellt, dass dein Arbeitgeber 100% deines Lohns für eine bestimmte Zeit weiterzahlt, wenn du krank wirst oder dich verletzt. Die Dauer dieser Zahlungen hängt von der Betriebszugehörigkeit ab und kann von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen reichen. Siehe hierzu diese Tabelle.

Die (betriebliche) Krankentaggeldversicherung hingegen ist ein zusätzlicher Schutz, der in Kraft tritt, wenn die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers endet. Sie ist eine freiwillige Versicherung, die mindestens 80% des versicherten Einkommens für einen längeren Zeitraum, oft bis zu 720 Tage, abdeckt. 

Der Hauptunterschied zwischen beiden liegt darin, dass die Lohnfortzahlungspflicht eine gesetzliche Verpflichtung ist, während die betriebliche Krankentaggeldversicherung eine freiwillige Versicherung ist. Arbeitgeber können sich von der Lohnfortzahlungspflicht befreien, indem sie eine kollektive Krankentaggeldversicherung abschließen, die mindestens 80% des Lohnausfalls der Mitarbeitenden deckt.

Die Lücke zwischen dem Krankengeld und dem gewohnten Nettoeinkommen sollte mit einer Krankentagegeldversicherung geschlossen werden. Bei Deine.Versicherung helfen wir dir, die beste Lösung für deine Bedürfnisse zu finden.

Was ist eine private Krankentagegeldversicherung?

Die private Krankentagegeldversicherung ist eine Zusatzleistung, die in Deutschland und der Schweiz von privaten Krankenversicherungen angeboten wird. Diese freiwillige Versicherung soll bei längerer Arbeitsunfähigkeit, infolge Krankheit oder Unfall, den Verdienstausfall absichern. Das Krankentagegeld wird monatlich ausgezahlt und kann mit individuellen Tagesätzen festgelegt werden.

Gut zu wissen: Bei einer privaten Krankentagegeldversicherung gibt es keine Leistungshöchstdauer. Das bedeutet, dass das Krankentagegeld über den gesamten Zeitraum der Erkrankung gezahlt wird, bis der Versicherte wieder arbeitsfähig ist oder eine Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit festgestellt wird. So kannst du im Falle einer vorübergehenden oder dauerhafteren Arbeitsunfähigkeit deinen Lebensstandard halten und deine laufenden Kosten decken.

Im Allgemeinen ist der Tagessatz des Krankentagegeldes bis zur Höhe deines regulären Nettoeinkommens wählbar, mindestens aber 80 Prozent davon. Und das Beste daran? Viele Private Krankenversicherungen präsentieren eine Krankentagegeldversicherung die leisten wahlweise ab dem 29., 43. oder 92. Tag. Zusätzlich gibt es bei vielen Versicherungen auch spezielle Krankentagegeld-Tarife, die bereits ab dem 6. Tag eines stationären Aufenthalts leisten; ansonsten ab dem 43. Tag.

Versicherte in der Privaten Krankenversicherung können eine Krankentagegeldversicherung zusammen mit der Krankenvollversicherung (PKV) abschließen. Es besteht auch die Möglichkeit, sich über eine andere Versicherungsgesellschaft abzusichern, insbesondere wenn diese einen umfangreicheren Krankentagegeld-Baustein zur Verfügung stellt.

Versicherte im Grenzgängermodell haben die Wahl, sich beim deutschen Grundversicherer (bspw. AOK, Barmer oder Techniker Krankenkasse) über eine private Krankentagegeldversicherung zu informieren. Darüber hinaus empfehlen wir, auch bei anderen Versicherungsgesellschaften nach der zusätzlichen Absicherung durch eine Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer zu fragen um von besseren Preis- Leistungspaketen zu profitieren. 

Bedeutung für Hausbesitzer

Es geht nicht nur darum, ob eine Wohngebäudeversicherung zum Neuwert oder zum gleitenden Neuwert die bessere Wahl ist, sondern wie man sich bestmöglich gegen finanzielle Risiken absichert.

Der gleitender Neuwert in der Gebäudeversicherung gewährleistet im versicherten Schadenfall den Werterhalt deiner Immobilie und vermeidet existenzbedrohende finanzielle Belastungen für den Eigentümer.

Raphael Grässlin

Finanzanlagenvermittler sowie Kaufmann für Versicherungen & Finanzen (IHK)

Hinweis für Grenzgänger

Für Personen, die in der Schweiz arbeiten und in Deutschland wohnen, gibt es besondere Überlegungen. Schweizer Grenzgänger haben die Wahl, wie sie sich als Grenzgänger krankenversichern möchten (Optionsrecht). Je nach gewählter Versicherungslösung – ob Grenzgängermodell, freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder private Krankenversicherung – wird das Krankentagegeld unterschiedlich berechnet.

Darüber hinaus sind in der Schweiz die jeweiligen Regelungen (Skalen) zur Lohnfortzahlung sowie die Dauer der Betriebszugehörigkeit zu beachten. Diese Faktoren können je nach Kanton variieren und das persönliche, finanzielle Risiko sowie die benötigte Höhe einer Krankentagegeldversicherung erheblich beeinflussen. Neben der Betriebszugehörigkeit können sie daher den Umfang der Versicherungsleistungen stark unterscheiden. Es ist daher wichtig, diese Faktoren bei der Überprüfung und Anpassung des Krankentagegeldes zu berücksichtigen.

Krankengeld und Lohnfortzahlung für Grenzgänger in der deutschen GKV

Stell dir vor, du arbeitest in der Schweiz, lebst aber in Deutschland und bist daher als Grenzgänger, mit einem Grenzgängerausweis G, registriert. Du hast dich für die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland entschieden und nicht für das oft empfehlenswerte Grenzgängermodell oder eine Private Krankenversicherung. Aber was passiert, wenn du krank wirst? Wie viel Krankengeld kannst du dann erwarten?

Vorteile der GKV für Grenzgänger: Kein Krankengeld nötig

Wer in der Schweiz arbeitet und in Deutschland wohnt, wird als Grenzgänger bezeichnet. Diese Personen genießen grundsätzlich die Schweizer Lohnfortzahlung, die je nach Arbeitsvertrag zwischen 80 und 100 Prozent des Gehalts ausmacht und bis zu 720 Tage dauern kann.

Die Möglichkeit, in Deutschland zu wohnen und in der Schweiz zu arbeiten, erlaubt es dir, dich bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ohne Krankengeldanspruch zu versichern. Dies führt oft zu einem günstigeren Beitragssatz in der KV. Der Nachteil ist allerdings der Verzicht auf gesetzliches Krankengeld, welches aber in vielen Fällen ohnehin nicht notwendig ist.

In der GKV hast du dann die Option, einen ermäßigten Beitragssatz zu zahlen, der den kassenbedingten Zusatzbeitrag einschließt. Es ist wichtig zu wissen, dass dieser Zusatzbeitrag jährlich variiert. Beachte zudem, dass es bei Schweizer Grenzgängern keine Arbeitgeberbeteiligung am Krankenversicherungsbeitrag gibt.

Die GKV in Deutschland gewährleistet die gleichen Leistungen wie für jedes anderes deutsche GKV-Pflichtmitglied, ausgenommen ist der Krankengeldanspruch. Daher ist die GKV – ohne gesetzlichem Krankengeldanspruch – oft die günstigere Wahl, insbesondere wenn man nicht im Grenzgängermodell oder in einer privaten Krankenversicherung versichert ist.

Es ist ratsam, den Lohnanspruch bei Krankheit und Unfall beim Schweizer Arbeitgeber genau zu prüfen. In vielen Fällen ist keine zusätzliche gesetzliche Krankengeldabsicherung nötig; eine private Krankentagegeldversicherung, die etwa 20 Prozent des aktuellen Gehalts abdeckt, könnte ausreichend sein.

Ausnahmefälle: Krankengeldanspruch in der deutschen GKV

In seltenen Fällen, deren Umstände mir nicht bekannt sind, könnte ein Schweizer Arbeitnehmer keinen Lohnanspruch in der Schweiz haben. Für solche Fälle besteht die Möglichkeit, sich in der deutschen GKV mit einem gesetzlichen Krankengeldanspruch zu versichern. Insbesondere Selbstständige und Familienangehörige könnten davon profitieren. Bei dieser Wahl sind jedoch der volle Krankenversicherungsbeitrag und ein höherer KV-Zusatzbeitrag fällig. Auch in diesem Fall gibt es für Personen, die in der Schweiz arbeiten und in Deutschland wohnen, keine Arbeitgeberbeteiligung.

Es ist wichtig zu beachten, dass einige Krankenkassen, wie die Techniker Krankenkasse (TK), Online-Rechner anbieten, mit denen auch Grenzgänger die Höhe ihres Krankengeldes berechnen können. Darüber hinaus empfehlen wir Interessierten, sich direkt an einen Experten für Krankenversicherungen zu wenden. Dort können Gehaltsabrechnungen simuliert und maßgeschneiderte Lösungen gefunden werden, um eine passende Krankentagegeldversicherung zu erhalten.

Mehr Wissen zur privaten Krankentagegeldversicherungen

Interessierst du dich für eine private Krankentagegeldversicherung, gerade als Grenzgänger? Es gibt viele Faktoren, die bei der Auswahl der richtigen Versicherung berücksichtigt werden sollten. Die Top Vorteile einer solchen Versicherung können dabei eine wertvolle Orientierungshilfe bieten.

Erfahre in unserer ausführlichen Übersicht, welche Vorteile dir eine Krankentagegeldversicherung bietet, von passgenauer Absicherung deines Einkommens bis hin zu steuerfreien Leistungen. Informiere dich umfassend, bevor du eine Entscheidung triffst.

Die häufigsten Fragen zur Lohnfortzahlung bei Schweizer Grenzgänger

Lies mehr über die wichtigsten Fragen zur Absicherung.

Wie lange erhält der Grenzgänger-Arbeitnehmer Lohn bei Krankheit?

Fragst du dich auch manchmal, wie lange du als Arbeitnehmer Anspruch auf Lohn hast, wenn du krank wirst? Diese Frage ist absolut verständlich und von grundlegender Bedeutung. Es gibt für Schweizer Arbeitnehmer zwei Situationen zu berücksichtigen.

Mit Krankentaggeldversicherung: Arbeitgeberabsicherung

Nehmen wir an, du hast als Grenzgänger eine Krankentaggeldversicherung – Glückwunsch! Diese ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, gewährt dir aber oft einen wichtigen Schutz, den dein Arbeitgeber im Arbeitsvertrag festlegt.

Du erhältst mindestens 80% deines Lohnes für 720 oder 730 Tage innerhalb von 900 Tagen. Es können sogar, je nach Arbeitgeber, 100% des Lohnes vereinbart sein! Taggelder, die 80% deines Gehalts repräsentieren und für einen Zeitraum von 720 Tagen ausgezahlt werden, werden als äquivalent zur gesetzlichen Lohnfortzahlung angesehen. Auch wenn die volle gesetzliche Lohnfortzahlung zwar deinen vollen Lohn abdeckt, gilt sie doch nur für einen wesentlich kürzeren Zeitrahmen.

Die genauen Bedingungen deiner Taggeldversicherung findest du in deiner Versicherungspolice und den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Wichtig ist, dass die Versicherungslösung mindestens gleichwertig ist zur gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers.

Darüber hinaus muss für die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Versicherungsbeiträge übernehmen.

Gemäß der Rechtsprechung sind Vertragsklauseln erlaubt, die vorsehen, dass der Arbeitgeber für einige wenige Karenztage – je nach Gerichtsentscheidung zwischen 1 und 3 Tagen – keine Lohnzahlung leisten muss. Aber danach fließt dein Lohn weiter, ohne Abzüge für AHV/IV/EO-Prämien. Oft tritt auch nach einigen Monaten Krankheit eine Prämienbefreiung für die Pensionskasse ein.

Ohne Krankentaggeldversicherung: Dein gesetzlicher Schutz

Und wenn du keine Krankentaggeldversicherung über deinen Arbeitgeber in der Schweiz hast? Kein Grund zur Panik! Es gibt auch gesetzliche Regelungen. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir bei Krankheit den vollen Lohn für eine bestimmte Dauer pro Dienstjahr zu zahlen, sofern das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate andauert.

Gemäß dem Obligationsrecht Gesetz (Art. 324a Abs. 1 OR) ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Krankheit das volle Gehalt für einen festgelegten Zeitraum pro Dienstjahr zu zahlen, vorausgesetzt, das Arbeitsverhältnis besteht bereits seit über drei Monaten oder wurde für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten geschlossen.
Während des ersten Dienstjahres hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mindestens drei Wochen Lohn zu zahlen und in den darauffolgenden Jahren entsprechend mehr (Art. 324a Abs. 2 OR). Dabei wird das volle Gehalt bereits ab dem ersten Tag der Krankheit gezahlt (keine Karenztage).

Es besteht die Möglichkeit, im Arbeitsvertrag, im Gesamt-Arbeitsvertrag (GAV) oder im Normal-Arbeitsvertrag (NAV) eine längere Dauer für die Lohnfortzahlung festzulegen. Sollten der GAV oder der NAV keine günstigeren Regelungen für die Arbeitnehmer enthalten, wenden die Gerichte spezifische Skalen an, um die genaue Dauer zu bestimmen.

Zur gesetzlichen Lohnfortzahlung gehört nicht nur dein Fixum, sondern alle weiteren Lohnbestandteile, die du ohne Arbeitsunfähigkeit erhalten hättest. Also auch Boni, Provisionen und Co. Bei unregelmäßigem Lohn wird eine repräsentative Periode von bis zu einem Jahr herangezogen. Übrigens, die gesetzliche Lohnfortzahlung darf nicht vertraglich ausgeschlossen werden.

Kann ich gekündigt werden, während ich krankgeschrieben bin?

Wenn du krankgeschrieben bist oder aufgrund eines Unfalls nicht arbeiten kannst, ist es deinem Arbeitgeber laut Schweizer Recht nicht erlaubt, dich während dieser Zeit zu entlassen. Arbeitnehmer, die aufgrund von Krankheit abwesend sind, genießen einen Kündigungsschutz. Dieser Schutz, auch Sperrfrist genannt, gestaltet sich wie folgt:

  • 30 Tage im ersten Dienstjahr
  • 90 Tage vom zweiten bis zum fünften Dienstjahr
  • 180 Tage ab dem sechsten Dienstjahr

Bei einer krankheitsbedingten Abwesenheit aufgrund einer Schwangerschaft beträgt die Sperrfrist ebenfalls 180 Tage und erstreckt sich bis zu 16 Wochen nach der Geburt.

Während der gesamten Sperrfrist darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht beenden. Eine Kündigung während dieser Zeit wäre unwirksam. Ein Arbeitnehmer, der während einer krankheitsbedingten Abwesenheit entlassen wird, kann seinen Arbeitgeber wegen ungerechtfertigter Kündigung verklagen.

Wenn du nach Erhalt einer Kündigung krank wirst oder einen Unfall hast, wird die Kündigungsfrist während deiner Krankschreibung pausiert. Sie setzt erst wieder ein, wenn du arbeitsfähig bist.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Während der Probezeit kann der Arbeitgeber auch bei Krankheit kündigen.

Als Arbeitnehmer hast du allerdings auch die Möglichkeit, während einer Krankschreibung zu kündigen.

Eine weitere Ausnahme gibt es bei Unfällen: Wenn du weniger als 8 Stunden pro Woche arbeitest, sind nur Berufsunfälle und Unfälle auf dem Weg zur Arbeit versichert. Unfälle in der Freizeit (Nichtberufsunfälle) sind nicht abgedeckt.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Ein Arbeitnehmer wird am 9. September im ersten Jahr seiner Beschäftigung schwer krank. Die Lohnfortzahlung läuft bis zum 29. September. Möchte der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag kündigen, kann er dies erst nach Ablauf der 30-tägigen Sperrfrist, also ab dem 10. Oktober, tun. Unter Berücksichtigung der obligatorischen einmonatigen Kündigungsfrist würde dies zu einem offiziellen Ende des Arbeitsverhältnisses Ende Oktober führen. Der Arbeitnehmer wäre zwar bis zum 31. Oktober angestellt, würde jedoch bereits ab dem 30. September keinen Lohn mehr erhalten.

Ein weiteres Beispiel: Beginnt während der krankheitsbedingten Abwesenheit des Arbeitnehmers sein zweites Dienstjahr, so würde er ab Beginn des zweiten Jahres bis zum Ende seiner Anstellung wieder seinen Lohn fortgezahlt bekommen.

Wer muss die Arbeitsunfähigkeit beweisen?

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, bei Bedarf dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorzulegen, das seine Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Dieses Zeugnis sollte deutlich zeigen, ob der Arbeitnehmer vollständig oder nur teilweise arbeitsunfähig ist. Bei einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit sollte das Zeugnis auch den Grad der Arbeitsfähigkeit festlegen, etwa wie viele Stunden pro Tag die Arbeitnehmende Person zumutbarerweise arbeiten kann. Eine spezifische Diagnose ist jedoch nicht erforderlich und sollte aus Datenschutzgründen auch nicht im Attest stehen.

Arbeitgeber haben grundsätzlich das Recht, schon ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein ärztliches Attest zu verlangen. Allerdings sehen viele Arbeitsverträge vor, dass ein Attest erst ab dem dritten oder vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit notwendig ist. Bei lang anhaltender Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitnehmer die Pflicht, regelmäßig neue Atteste vorzulegen, auch ohne explizite Aufforderung durch den Arbeitgeber.

Besonders bei länger dauernder Arbeitsunfähigkeit verlassen sich Krankentaggeldversicherungen oft nicht ausschließlich auf die Zeugnisse des behandelnden Arztes. Sie können eine Untersuchung durch einen Vertrauensarzt anordnen. Dieses Recht hat auch der Arbeitgeber, wenn er die Lohnfortzahlung leistet. Der Vertrauensarzt darf allerdings nur Auskunft über die Arbeitsfähigkeit geben und nicht über die medizinische Diagnose. Die Kosten für die Untersuchung des Vertrauensarztes werden von der Versicherung oder dem Arbeitgeber getragen.

Ist es möglich, eine bezahlte Auszeit von der Arbeit zu nehmen, wenn ein Familienmitglied krank ist, ohne dabei auf meine Ferientage zurückgreifen zu müssen?

Nach Artikel 329h OR des Schweizer Arbeitsrechts haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub, wenn sie sich um ein gesundheitlich beeinträchtigtes Familienmitglied kümmern müssen.

Wenn eine geliebte Person erkrankt ist, kannst du eine Auszeit nehmen, um sie zu betreuen. Es spielt keine Rolle, ob es sich um dein Kind, deinen Ehepartner oder deinen eingetragenen Lebenspartner handelt. Ja, sogar Eltern und Geschwister, oder Personen, mit denen du seit mindestens fünf Jahren in einem gemeinsamen Haushalt lebst, werden in dieser Regelung berücksichtigt.

Wie lange kann ich für die Betreuung zu Hause bleiben?

Der Gesetzgeber hat eine Antwort darauf: Grenzgänger Arbeitnehmer die in der Schweiz arbeiten können bis zu drei Tage pro Ereignis und insgesamt maximal zehn Tage pro Jahr bezahlten Urlaub beanspruchen. Für die Betreuung von Kindern gibt es jedoch keine jährliche Höchstgrenze.

Die bezahlte Auszeit wird als „Verhinderung der Arbeitsleistung ohne Verschulden der arbeitnehmenden Person“ betrachtet. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer während dieser Zeit den Lohn weiterhin erhalten.
Daher garantiert das Gesetz, wenn dein Kind, dein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner gesundheitlich angeschlagen ist, dass dein Einkommen für eine begrenzte Zeit weiterhin sicher ist. Dies entspricht den gleichen Bedingungen, die auch für nicht versicherte Arbeitnehmer im Krankheitsfall gelten.

Ich möchte jedoch betonen, dass diese Regelung nur so lange gilt, bis eine geeignete Ersatzlösung gefunden wird. Im Falle von kranken Kindern endet die Auszeit, wenn die medizinische Versorgung nicht mehr als notwendig erachtet wird.

Habe ich als Elternteil das Recht auf Betreuungsurlaub, wenn mein Kind aufgrund von Krankheit oder Unfall schwer gesundheitlich beeinträchtigt ist, ohne meine regulären Ferientage zu nutzen?

Betreuungsurlaub bei schwerer Krankheit oder Unfall deines Kindes – Deine Rechte und Möglichkeiten

Wenn dein Kind aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls gesundheitlich schwer beeinträchtigt ist, kann das dein Leben auf den Kopf stellen. Neben der emotionalen Belastung können sich auch logistische Herausforderungen ergeben, insbesondere wenn du berufstätig bist und zwischen der Schweiz und Deutschland pendelst. Doch es gibt eine gute Nachricht: Du hast das Recht auf einen besonderen Betreuungsurlaub. Dieser gilt für Eltern, die berufstätig sind – unabhängig von Ihrem Zivilstand.

Definition einer schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung

Die rechtlichen Grundlagen findest du im Erwerbsersatzgesetz (EOG). Laut Artikel 16o EOG gilt ein Kind als gesundheitlich schwer beeinträchtigt, wenn sich sein körperlicher oder psychischer Zustand gravierend verändert hat. Diese Veränderung muss unvorhersehbar sein, oder es besteht die Möglichkeit einer bleibenden oder zunehmenden Beeinträchtigung, sogar der Tod. Zusätzlich muss ein erhöhter Betreuungsbedarf bestehen, und mindestens ein Elternteil muss die Erwerbstätigkeit für die Betreuung des Kindes unterbrechen. Ein ärztliches Attest ist hierfür erforderlich.

Wie lange und in welcher Form kann der Urlaub genommen werden?

Der Anspruch auf Betreuungsurlaub beträgt maximal 14 Wochen innerhalb einer Frist von 18 Monaten. Du kannst diesen Urlaub am Stück oder in kleineren Einheiten, wie wochen- oder tageweise, nehmen. Der Start dieser Frist ist der Tag, an dem das erste Taggeld bezogen wird.

Besonders wichtig zu wissen ist: Der Urlaub gilt auch, wenn nur ein Elternteil arbeitet oder beide Teilzeit arbeiten. Jeder Elternteil hat Anspruch auf sieben Wochen, jedoch kann eine andere Aufteilung vereinbart werden. Es ist sogar möglich, den Urlaub gemeinsam zu nehmen. Über die genauen Modalitäten solltest du deinen Arbeitgeber informieren.

Entschädigung während des Betreuungsurlaubs

Während eines Betreuungsurlaubs erhältst du eine Entschädigung in Form von Taggeldern. Diese betragen 80 Prozent deines durchschnittlichen Bruttoeinkommens vor Beginn des Betreuungsurlaubs, jedoch maximal 196 Franken pro Tag.

Die genauen Anspruchsvoraussetzungen und das Anmelde- und Auszahlungsverfahren sind im Erwerbsersatzgesetz (EOG) und der zugehörigen Verordnung (EOV) geregelt.

Das Wohlergehen deines Kindes steht an erster Stelle, und die Möglichkeit eines Betreuungsurlaubs gibt dir die nötige Zeit und Flexibilität, sich voll und ganz auf die Pflege deines Kindes konzentrieren zu können. Es ist wichtig, dass du deine Rechte kennst und nutzt. Bei Unklarheiten oder weiteren Fragen solltest du dich an deine zuständige Stelle wenden.

Arbeitsverhinderung aus anderen Gründen: Deine Rechte als Arbeitnehmer

Es gibt Tage, an denen es nicht rund läuft. Manchmal ist es ein Stau, der dich aufhält. An anderen Tagen ist es ein plötzlicher Stromausfall oder sogar die Streichung deines Fluges. Und hin und wieder, es sind Situationen wie eine Schwangerschaft oder der Tod eines nahestehenden Verwandten, die dich von deiner Arbeit abhalten. Doch was gilt eigentlich, wenn du als Arbeitnehmer aus solchen Gründen an der Arbeitsleistung verhindert bist?

Subjektive vs. Objektive Hindernisse

Bei Arbeitsverhinderungen wird zwischen subjektiven und objektiven Gründen unterschieden.

Subjektive Gründe sind solche, die speziell dich betreffen, zum Beispiel ein Unfall oder die Erfüllung gesetzlicher Pflichten wie den Militärdienst. Auch die Ausübung eines öffentlichen Amtes oder persönliche Ereignisse wie die Geburt eigener Kinder, eine Hochzeit, der Tod eines nahestehenden Verwandten oder die Pflege von nahen Angehörigen fallen darunter.

Objektive Gründe dagegen betreffen einen größeren Personenkreis, beispielsweise ein Stromausfall, eine gesperrte Verkehrsstraße oder die Streichung eines Fluges.

Was sind deine Rechte?

In beiden Fällen hast du das Recht, von der Arbeit fernzubleiben, ohne dass die ausgefallene Arbeitszeit nachgeholt werden muss. Aber wie sieht es mit deiner Entlohnung aus?

Für subjektive Gründe wie einen Unfall, Schwangerschaft und Mutterschaft oder die Erfüllung gesetzlicher Pflichten gibt es in der Regel Taggelder durch entsprechende Versicherungen. Diese decken normalerweise mindestens 80% deines Lohnes ab. Der Arbeitgeber ist in diesen Fällen von der Lohnfortzahlungspflicht befreit.

Bei anderen subjektiven Gründen gilt die gleiche Regelung wie bei Krankheit. Dies bedeutet, dass du als Arbeitnehmer das Risiko trägst. Dein Arbeitgeber ist in der Regel nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet, es sei denn, dies ist gesondert in deinem Arbeitsvertrag geregelt.

Wann liegt das Risiko beim Arbeitgeber?

Nicht immer liegt das Risiko jedoch beim Arbeitnehmer. Wenn die Arbeitsverhinderung ihren Grund in betrieblichen Umständen hat, wie beispielsweise Auftragsmangel, Maschinendefekt oder ein Brand, dann fällt dies in das Betriebsrisiko des Arbeitgebers. In diesen Fällen muss der Arbeitgeber den Lohn trotz Arbeitsausfall weiterzahlen.

Lasse uns die entscheidenden Punkte in einer klaren und prägnanten Tabelle zusammenfassen:

Typ der ArbeitsverhinderungBeispielDeine Rechte
Subjektive Gründe (betrifft speziell den Arbeitnehmer)Im Gesetz aufgeführte Gründe sind bspw.: Unfall, Schwangerschaft, Militärdienst, Ausübung öffentlicher Ämter, Hochzeit, Geburt eines Kindes, Tod eines nahestehenden Verwandten, Pflege naher AngehörigerDer Arbeitnehmer hat das Recht von der Arbeit fernzubleiben. Es besteht keine Pflicht zum Nachholen der ausgefallenen Arbeitszeit. Bei Unfall, Mutterschaft und Militärdienst besteht Anrecht auf Taggelder. In den Fällen von obligatorischen Versicherungen ist die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers durch die Versicherungsleistung abgegolten, sofern diese 80% des Lohnes abdeckt. In allen anderen Fällen gilt bezüglich Lohnfortzahlung die gleiche Regelung wie bei Krankheit des Arbeitnehmers.
Objektive Gründe (betrifft einen größeren Personenkreis)Stau, Stromausfall, gesperrte Verkehrsstraße, Streichung eines FlugesDu darfst von der Arbeit fernbleiben, ohne dass die ausgefallene Arbeitszeit nachgeholt werden muss. In der Regel gibt es jedoch keine Lohnfortzahlung, da das Risiko bei dem Arbeitnehmer liegt.
Arbeitsverhinderung aufgrund betrieblicher UmständeAuftragsmangel, Maschinendefekt, BrandDu darfst von der Arbeit fernbleiben und der Arbeitgeber muss den Lohn weiterzahlen, da die Arbeitsverhinderung ihren Grund in betrieblichen Umständen hat. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, den Lohn trotz Ausfalls der Arbeit zu bezahlen.

Quellenangaben: Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) vom 30. März 1911 (Stand am 9. Februar 2023) 

Ein Blick in den Arbeitsvertrag lohnt sich

Es ist wichtig, dass du deine Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer kennst. Ein genauer Blick in deinen Arbeitsvertrag kann dabei sehr hilfreich sein. Bei Fragen oder Unsicherheiten ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen. So kannst du sicherstellen, dass du im Falle einer Arbeitsverhinderung bestmöglich abgesichert bist und deine Rechte gewahrt bleiben. Einfacher wird die Durchsetzung von Rechtsansprüchen  häufig mit einer Rechtsschutzversicherung.

Unsere Informationen präsentieren lediglich einen generellen Überblick. Für spezielle Fälle sind nur die gesetzlichen Vorschriften bindend. Die Sozialversicherungsanstalten und ihre Niederlassungen stehen für weitere Informationen zur Verfügung. Eine Liste aller Sozialversicherungsanstalten ist auf www.ahv-iv.ch zu finden.

Mutterschutz und Mutterschaftsentschädigung: Was die Grenzgängerin wissen muss.

Bei einer Schwangerschaft ist die typische Vorstellung von Urlaub oder Krankheitsausfall nicht ganz passend. Hier kommen der Mutterschutz und der Mutterschaftsurlaub ins Spiel, eine besondere Schutzfrist, die den besonderen Umständen einer Schwangerschaft und Geburt Rechnung trägt.

Anspruch auf Mutterschutz und Mutterschaftsurlaub

In der Schweiz haben alle berufstätigen Frauen – egal ob in Vollzeit oder Teilzeit – das Recht auf eine Auszeit nach der Geburt. Diese wird als Mutterschaftsurlaub bezeichnet und beträgt satte 98 Tage, oder, wenn du lieber in Wochen denkst, 14 Wochen (gemäß Artikel 329f OR). Bereits acht Wochen nach der Geburt kannst du, wenn du möchtest, wieder an die Arbeit gehen.

Damit du während dieser besonderen Auszeit nicht auf das Gehalt verzichten musst, gibt es bestimmte Voraussetzungen. Du musst in den neun Monaten vor der Geburt bei der AHV versichert sein und in diesem Zeitraum mindestens fünf Monate lang gearbeitet haben.

Während der Schwangerschaft am Arbeitsplatz – Deine Rechte

Was ist, wenn du während deiner Schwangerschaft eine anstrengende oder gefährliche Arbeit verrichtest? Dein Arbeitgeber ist dann gesetzlich verpflichtet, dir eine gleichwertige, risikofreie Ersatzaufgabe anzubieten. Wenn er das nicht kann, darfst du die Arbeit ablehnen und hast trotzdem Anspruch auf 80% deines Lohns.

Mutterschaftsurlaub

Weißt du, dass du nach der Geburt deines Kindes einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen nehmen kannst? Aber Achtung: Um das in Anspruch nehmen zu können, muss deine Schwangerschaft mindestens 23 Wochen gedauert haben. Und es gibt noch eine weitere wichtige Bedingung: Du musst zum Zeitpunkt der Geburt in einem Arbeitsverhältnis stehen.

Mutterschaftsentschädigung

Während der ersten 14 Wochen nach der Geburt hast du Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung. Diese Entschädigung beträgt 80% deines durchschnittlichen vorherigen Einkommens, jedoch maximal 220 Franken pro Tag.

Verlängerung bei Krankenhausaufenthalt des Kindes

Und was passiert, wenn dein Neugeborenes direkt nach der Geburt länger als 14 Tage im Krankenhaus bleiben muss? In diesem Fall verlängert sich ein Anspruch auf Entschädigung um die im Krankenhaus verbrachte Zeit, jedoch höchstens um 56 Tage.

Kündigungsschutz während der Schwangerschaft

Dein Arbeitgeber darf – nach Ablauf der Probezeit – ein unbefristetes Arbeitsverhältnis während einer Schwangerschaft sowie bis zur 16. Woche nach einer Schwangerschaft, nicht kündigen. Dieses Verbot gilt unabhängig vom Grund der Kündigung (außer bei fristloser Kündigung).

Strategisches Denken bei Kündigung

Bedeutet das, dass du dein Arbeitsverhältnis nicht kündigen solltest, wenn du schwanger bist? Nicht unbedingt, aber du solltest strategisch darüber nachdenken. Wenn du eine Selbstkündigung in Betracht ziehst oder über eine Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen sprechen möchtest, stelle sicher, dass dein Arbeitsverhältnis erst nach der Geburt endet.

Auskünfte und weitere Informationen

Wir hoffen, dass dieser Artikel dir einen guten Überblick über deine Rechte und Leistungen in Bezug auf Mutterschutz und Mutterschaftsentschädigung gegeben hat. Solltest du weiterführende Informationen zu diesem Thema benötigen, findest du diese unter Mutterschaftsentschädigung sowie Mutterschutz.

Unsere Informationen präsentieren lediglich einen generellen Überblick. Für spezielle Fälle sind nur die gesetzlichen Vorschriften bindend. Die Sozialversicherungsanstalten und ihre Niederlassungen stehen für weitere Informationen zur Verfügung. Eine Liste aller Sozialversicherungsanstalten ist auf www.ahv-iv.ch zu finden.

Wann haben Schweizer Grenzgänger Anspruch auf Invalidenrente?

Was ist die Invalidenrente?
Wenn ein Arbeitnehmer länger als 30 Tage arbeitsunfähig ist und möglicherweise dauerhaft invalid wird, kann er sich an die IV-Stelle seines Wohnkantons wenden. Dort wird geprüft, ob ein Risiko der Invalidität besteht und ob präventive Maßnahmen ergriffen werden können, um diese Situation zu vermeiden. Dies könnte beispielsweise eine Anpassung des Arbeitsplatzes oder eine Umschulung des Arbeitnehmers auf eine andere Position beinhalten.

Um eine Invalidenrente zu beantragen, muss ein krankgeschriebener Arbeitnehmer spätestens sechs Monate nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit Kontakt zur IV-Stelle aufnehmen. Die Auszahlung der Invalidenrente erfolgt jedoch erst ein Jahr nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit, vorausgesetzt, der Arbeitnehmer ist mindestens zu 40% arbeitsunfähig und diese Arbeitsunfähigkeit ist dauerhaft. Die Rentenhöhe hängt zudem von der Anzahl der Jahre ab, in denen der betroffene Arbeitnehmer Beiträge zur Invalidenversicherung geleistet hat.

Weitere Informationen können Schweizer Grenzgänger und andere Interessierte auf der offiziellen Webseite der AHV-IV finden.