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Vorsorgeversicherung: Der VSU-Tarif der Württembergischen Versicherung

Der VSU-Tarif der Württembergischen Versicherung bietet eine umfassende Absicherung und verzichtet auf die üblichen Gesundheitsfragen, wodurch präventive Maßnahmen ohne größere finanzielle Hürden in Anspruch genommen werden können.

Im heutigen Gesundheitssystem ist es entscheidend, durch vorausschauende Maßnahmen die eigene Gesundheit langfristig zu sichern und mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Die Vorsorgeversicherung spielt hierbei eine zentrale Rolle, indem sie ergänzende Leistungen bietet, die oft über das Spektrum der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Die Württembergische Versicherung bietet mit ihrem VSU-Tarif ein umfassendes Paket, das speziell darauf ausgerichtet ist, individuelle Gesundheitsvorsorge finanziell zugänglich zu machen. Dieser Artikel erläutert detailliert, was eine Vorsorgeversicherung ist, warum sie gerade in der heutigen Zeit so wichtig ist und welche spezifischen Leistungen der VSU-Tarif umfasst. Dabei wird besonders auf die Bedeutung für unterschiedliche Altersgruppen eingegangen und wie man durch frühzeitige Vorsorge langfristig Gesundheitskosten einsparen kann.

Das Wichtigste in Kürze

Die Vorsorgeversicherung spielt eine wesentliche Rolle in der Absicherung der eigenen Gesundheit und finanziellen Stabilität. Besonders der VSU-Tarif der Württembergischen Versicherung bietet umfassende Leistungen, die eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung darstellen.

  • Erstattung von Vorsorgeuntersuchungen: Der VSU-Tarif der Württembergischen Versicherung erstattet Vorsorgeuntersuchungen, für die gesetzliche Krankenkassen nicht aufkommen, bis zu einem Maximum von 400 Euro in 2 Jahren.
  • Günstige Preise: Die Vorsorgeversicherung bieten wir zu günstigen Preisen in drei Altersgruppen an: ab 0 Jahre, ab 30 Jahre und ab 50 Jahre*. Die monatlichen Beiträge betragen:
    • Eintrittsalter 0-29 Jahre: 8,15 Euro
    • Eintrittsalter 30-49 Jahre: 12,34 Euro
    • Eintrittsalter ab 50 Jahre: 16,66 Euro
  • Abschluss ohne Gesundheitsfragen: Der Abschluss erfolgt ohne Gesundheitsfragen.

*Ab dem Kalenderjahr, in dem die versicherte Person das 30. bzw. 50. Lebensjahr vollendet, wird der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe gezahlt.

Vorteile der Württembergischen Vorsorgeversicherung (VSU-Tarif)

  • Vorsorgeuntersuchungen: 80% der Kosten, bis zu 400 Euro alle 2 Jahre, einschließlich Zahnprophylaxe
  • Auslandsreiseversicherung: Versicherungsschutz für Auslandsreisen bis zu 6 Wochen
  • Zahnersatz: Erstattung durch Unfall bedingter Kosten für Zahnersatz
  • Krankenhauswahl: Erstattung der Mehrkosten für Regelleistungen, die bei freier Krankenhauswahl in Deutschland entstehen
  • Entbindungspauschale: 150 Euro für versicherte Frauen
  • Sehhilfen: 125 Euro innerhalb von 2 Versicherungsjahren, 250 Euro ab Alter 50

Vorsorgeuntersuchungen beinhalten

Der VSU-Tarif der Württembergischen Versicherung deckt eine Vielzahl wichtiger Vorsorgeuntersuchungen ab, die dir helfen, gesundheitliche Probleme frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Dazu gehören:

  • Vorsorge für Kinder und Jugendliche
  • Allgemeine Vorsorge ohne Mindestalter
  • Krebsfrüherkennung ohne Mindestalter
  • Zusatzdiagnostik in der Schwangerschaft
  • Reisemedizinische Beratung und Impfung
  • Zahnmedizinische Vorsorge (z.B. professionelle Zahnreinigung)

 

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Bedeutung der Vorsorgeversicherung in der heutigen Zeit

Steigende Gesundheitskosten und Prävention

In den letzten Jahrzehnten sind die Gesundheitskosten stetig gestiegen. Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen von neuen medizinischen Technologien und Behandlungen bis hin zu einer alternden Bevölkerung, die einen höheren Bedarf an medizinischer Versorgung hat. Eine effektive Möglichkeit, diese Kosten zu kontrollieren, besteht in der Prävention. Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen können Krankheiten frühzeitig erkannt und behandelt werden, was oft kostengünstiger ist als die Behandlung fortgeschrittener Krankheitsstadien.

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Der Wandel des Gesundheitssystems

Das Gesundheitssystem hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Es gibt einen zunehmenden Fokus auf Eigenverantwortung und präventive Gesundheitsmaßnahmen. Die gesetzlichen Krankenkassen decken jedoch nicht alle präventiven Leistungen ab, weshalb eine zusätzliche Vorsorgeversicherung immer wichtiger wird. Der VSU-Tarif der Württembergischen Versicherung bietet hier eine sinnvolle Ergänzung, indem er eine Vielzahl von präventiven Maßnahmen unterstützt und somit zur Entlastung des Gesundheitssystems beiträgt.

Individuelle Gesundheitsvorsorge

Jeder Mensch hat individuelle Gesundheitsbedürfnisse und Risikofaktoren. Eine Vorsorgeversicherung ermöglicht es den Versicherten, präventive Maßnahmen zu ergreifen, die speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Sei es durch spezielle Krebsfrüherkennungsprogramme, regelmäßige Gesundheitschecks oder reisemedizinische Beratung – der VSU-Tarif bietet hier umfassende Unterstützung.

Sicherheit und finanzielle Entlastung

Eine Vorsorgeversicherung bietet nicht nur gesundheitliche Vorteile, sondern auch finanzielle Sicherheit. Sie übernimmt die Kosten für zahlreiche Vorsorgeuntersuchungen und -maßnahmen, die ansonsten aus eigener Tasche bezahlt werden müssten. Dies schafft nicht nur finanzielle Entlastung, sondern auch ein beruhigendes Gefühl der Sicherheit, dass man im Krankheitsfall optimal abgesichert ist.

Ein Muss in der modernen Gesundheitsvorsorge

Angesichts der steigenden Gesundheitskosten und der wachsenden Bedeutung von Prävention ist eine Vorsorgeversicherung wie der VSU-Tarif der Württembergischen Versicherung unverzichtbar. Sie bietet umfassenden Schutz und Unterstützung bei der individuellen Gesundheitsvorsorge und trägt so zu einer besseren Lebensqualität und langfristigen Gesundheit bei.

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen über den VSU-Tarif der Württembergischen Versicherung

Der VSU-Tarif der Württembergischen Versicherung bietet eine umfassende Absicherung für verschiedene Vorsorgemaßnahmen. Die nachfolgenden Leistungsbeschreibungen geben einen ersten Überblick über die Leistungen des Tarifs. Verbindlich sind jedoch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), insbesondere die im Teil III aufgeführten Leistungen der einzelnen Tarife.

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Erstattungsfähige Aufwendungen

Die Vorsorgeversicherung der Württembergischen deckt eine Vielzahl von Aufwendungen ab, die zu 80% oder 100% erstattet werden. Die Leistungen umfassen:

1. Vorsorgeuntersuchungen (80% Erstattung)

    • Erstattet werden Aufwendungen bis zu den Regelhöchstsätzen (2,3-facher Satz) der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ).
    • Der maximale Erstattungsbetrag liegt bei 400 Euro innerhalb von zwei Versicherungsjahren.
    • Zu den spezifischen Vorsorgeuntersuchungen gehören:
      • Früh- und Vorsorgeuntersuchungen bis zum 18. Lebensjahr (z.B. Audio-Check, Schielvorsorge, U9a/b)
      • Zusatzdiagnostik in der Schwangerschaft (z.B. Triple-Test, Vitalitätsuntersuchung)
      • Krebsfrüherkennung ohne Mindestaltersanforderung (z.B. Mammographie, PSA-Test)
      • Allgemeine Vorsorge (z.B. Gesundheits-Check, Schlaganfall-, Grüner-Star-Vorsorge)
      • Reisemedizinische Beratung und Reiseimpfungen
      • Zahnmedizinische Vorsorge (z.B. professionelle Zahnreinigung, Fluoridierungsmaßnahmen, Fissurenversiegelung, Prothesenreinigung bei Zahnsteinbildung)

2. Sehhilfen (100% Erstattung)

    • Die tarifliche Leistung ist insgesamt begrenzt auf einen Betrag von 125 Euro innerhalb von zwei Versicherungsjahren.
    • Ab dem 50. Lebensjahr erhöht sich der Erstattungsanspruch auf insgesamt 250 Euro innerhalb von zwei Versicherungsjahren.

3. Krankenhausleistungen (100% Erstattung)

    • Die verbleibenden Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen werden erstattet, nachdem die gesetzliche Krankenversicherung ihre Vorleistung erbracht hat.
    • Nicht erstattungsfähig sind gesondert berechenbare wahlärztliche Leistungen und die gesondert berechenbare Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer.

4. Zahnersatz nach Unfallereignissen (100% Erstattung)

    • Zahnersatz umfasst Einlagefüllungen (Inlays), Kronen, Brücken und Implantate, herausnehmbare Teil- oder Ganzprothesen, Eingliederung von Aufbisshilfen und Schienen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen einschließlich der dazugehörigen Material- und Laborkosten.
    • Erstattet werden die Aufwendungen, sofern der Zahnersatz aufgrund eines Unfalls medizinisch notwendig geworden ist und nicht von der gesetzlichen bzw. einer privaten Krankenversicherung ersetzt wird.

5. Entbindungspauschale (100% Erstattung)

    • Bei Entbindungen der versicherten Person wird eine Entbindungspauschale von 150 Euro gezahlt.

6. Auslandsreisekrankenversicherung (100% Erstattung)

    • Versicherungsschutz besteht bei akuten Erkrankungen, Unfällen und Todesfällen während vorübergehender Aufenthalte im Ausland bis zu 42 Tagen pro Auslandsaufenthalt.
    • Erstattet werden die Kosten für eine medizinisch notwendige ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung, für stationäre Behandlung einschließlich notwendiger Operationen und Operationsnebenkosten sowie Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus.
    • Außerdem werden Kosten für einen ärztlich angeordneten, notwendigen Rücktransport sowie Überführungskosten bis 10.000 Euro bei Tod der versicherten Person erstattet.

Detaillierte Beschreibung der erstattungsfähigen Aufwendungen

1. Vorsorgeuntersuchungen (80% Erstattung)

Vorsorgeuntersuchungen sind ein zentraler Bestandteil des VSU-Tarifs der Württembergischen Versicherung. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Krankheiten frühzeitig zu erkennen und dadurch schwere Verläufe zu verhindern. Der Tarif erstattet 80% der Aufwendungen bis zu den Regelhöchstsätzen (2,3-facher Satz) der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ). Der maximale Erstattungsbetrag liegt bei 400 Euro innerhalb von zwei Versicherungsjahren.

Regelhöchstsätze und Erstattungsbetrag

Die Regelhöchstsätze beziehen sich auf den 2,3-fachen Satz der GOÄ bzw. GOZ, was bedeutet, dass die Erstattungen bis zu diesem Höchstsatz gedeckt sind. Innerhalb von zwei Versicherungsjahren können bis zu 400 Euro an Kosten erstattet werden.

Auflistung der spezifischen Vorsorgeuntersuchungen

  1. Früh- und Vorsorgeuntersuchungen bis zum 18. Lebensjahr:
    • Audio-Check
    • Schielvorsorge
    • U9a/b (Erweiterte Früherkennungsuntersuchungen für Kinder)
  2. Zusatzdiagnostik in der Schwangerschaft:
    • Triple-Test (Früherkennung von genetischen Anomalien)
    • Vitalitätsuntersuchung (Überprüfung des Gesundheitszustands des Fötus)
  3. Krebsfrüherkennung ohne Mindestaltersanforderung:
    • Mammographie (Brustkrebsfrüherkennung)
    • PSA-Test (Prostatakrebsfrüherkennung)
  4. Allgemeine Vorsorge:
    • Gesundheits-Check
    • Schlaganfallvorsorge
    • Grüner-Star-Vorsorge (Glaukom-Früherkennung)
  5. Reisemedizinische Beratung und Reiseimpfungen:
    • Beratung zu Gesundheitsrisiken bei Auslandsreisen
    • Impfungen gegen Hepatitis A und B, Typhus, Gelbfieber und andere reiserelevante Krankheiten
  6. Zahnmedizinische Vorsorge:
    • Professionelle Zahnreinigung
    • Fluoridierungsmaßnahmen (Schutz vor Karies)
    • Fissurenversiegelung (Versiegelung von Grübchen und Fissuren in den Zähnen)
    • Prothesenreinigung bei Zahnsteinbildung

2. Sehhilfen (100% Erstattung)

Die Erstattung von Sehhilfen ist ein wichtiger Bestandteil des VSU-Tarifs der Württembergischen Versicherung. Diese Leistung deckt die Kosten für Brillen, Kontaktlinsen und deren Reparatur. Der Tarif übernimmt 100% der Kosten, wobei bestimmte Erstattungsgrenzen und Bedingungen gelten.

Erstattungsgrenzen und Bedingungen

  • Erstattungsgrenze: Innerhalb von zwei Versicherungsjahren beträgt die Erstattung für Sehhilfen maximal 125 Euro. Ab dem 50. Lebensjahr erhöht sich dieser Betrag auf 250 Euro innerhalb von zwei Versicherungsjahren.
  • Leistungsumfang: Die Erstattung umfasst sowohl die Kosten für neue Brillen und Kontaktlinsen als auch die Reparatur bestehender Sehhilfen.

Details zur Erstattung

  1. Brillen:
    • Kosten für die Anschaffung von neuen Brillengläsern und -gestellen.
    • Erstattung gilt für Einstärken- und Mehrstärkengläser (z.B. Gleitsichtbrillen).
  2. Kontaktlinsen:
    • Erstattung der Kosten für neue Kontaktlinsen, einschließlich Speziallinsen wie torische oder multifokale Linsen.
    • Auch die Kosten für Pflegemittel und Zubehör können unter bestimmten Bedingungen erstattet werden.
  3. Reparaturleistungen:
    • Kosten für die Reparatur von Brillen und Kontaktlinsen, wenn diese beschädigt sind.
    • Erstattungsfähig sind Reparaturen, die notwendig sind, um die Funktion der Sehhilfe wiederherzustellen.

Durch die umfassende Erstattung der Kosten für Sehhilfen ermöglicht der VSU-Tarif der Württembergischen Versicherung den Versicherten, ihre Sehkraft optimal zu unterstützen und gleichzeitig finanzielle Belastungen zu minimieren.

3. Krankenhausleistungen (100% Erstattung)

Die Krankenhausleistungen im VSU-Tarif der Württembergischen Versicherung bieten eine umfassende finanzielle Absicherung bei stationären Behandlungen. Diese Leistungen umfassen die Erstattung der Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen nach Abzug der gesetzlichen Krankenversicherungsleistungen.

Abzug der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt einen Teil der Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen. Der VSU-Tarif deckt die verbleibenden Kosten zu 100%, jedoch mit einigen Einschränkungen. Nicht erstattungsfähig sind gesondert berechenbare wahlärztliche Leistungen und die gesondert berechenbare Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer.

Nicht erstattungsfähige Leistungen

  • Wahlärztliche Leistungen: Diese umfassen gesondert berechenbare Leistungen von Chefärzten oder Spezialisten, die über die reguläre Krankenhausbehandlung hinausgehen.
  • Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer: Diese Leistungen werden als Komfortleistungen betrachtet und sind im VSU-Tarif nicht enthalten.

Beispiele für erstattungsfähige Krankenhausleistungen

  1. Allgemeine Krankenhausaufenthalte:
  • Kosten für die stationäre Unterbringung und Verpflegung im Mehrbettzimmer.
  • Standardbehandlungen und Operationen, die im Rahmen der allgemeinen Krankenhausleistungen erbracht werden.
  1. Notfallbehandlungen:
  • Kosten für Notfallaufnahmen und -behandlungen.
  • Nachbehandlung nach einer Notfallversorgung im Krankenhaus.
  1. Rehabilitationsmaßnahmen:
  • Kosten für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vollständig abgedeckt werden.
  • Nachsorgeleistungen nach Operationen oder schweren Erkrankungen.

Durch die Erstattung der Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen bietet der VSU-Tarif den Versicherten eine erhebliche finanzielle Entlastung und die Möglichkeit, eine qualitativ hochwertige stationäre Versorgung in Anspruch zu nehmen, ohne sich über hohe Eigenkosten Sorgen machen zu müssen.

    4. Zahnersatz nach Unfallereignissen (100% Erstattung)

    Der VSU-Tarif der Württembergischen Versicherung bietet eine umfassende Erstattung für Zahnersatz, der aufgrund eines Unfallereignisses notwendig wird. Diese Leistung ist besonders wichtig, da Zahnersatzbehandlungen oft sehr kostspielig sind und von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht immer vollständig abgedeckt werden.

    Definition und Umfang der Leistungen

    Zahnersatz umfasst eine Vielzahl von zahnmedizinischen Maßnahmen, die zur Wiederherstellung der Funktion und Ästhetik der Zähne erforderlich sind. Die Erstattung erfolgt zu 100%, sofern der Zahnersatz aufgrund eines Unfalls medizinisch notwendig geworden ist und nicht von der gesetzlichen bzw. einer privaten Krankenversicherung ersetzt wird.

    Erstattungsfähige Leistungen

    1. Einlagefüllungen (Inlays):
      • Hochwertige Füllungen, die passgenau in die Kavität des Zahns eingesetzt werden.
    2. Kronen:
      • Künstliche Zahnkronen, die über den beschädigten Zahn gesetzt werden, um dessen Struktur und Funktion zu erhalten.
    3. Brücken:
      • Zahnersatz, der eine oder mehrere fehlende Zähne ersetzt und an benachbarten Zähnen oder Implantaten verankert wird.
    4. Implantate:
      • Künstliche Zahnwurzeln, die in den Kieferknochen eingesetzt werden und als Basis für Kronen, Brücken oder Prothesen dienen.
    5. Herausnehmbare Teil- oder Ganzprothesen:
      • Zahnersatz, der mehrere oder alle Zähne eines Kiefers ersetzt und herausgenommen werden kann.
    6. Eingliederung von Aufbisshilfen und Schienen:
      • Geräte, die zur Behandlung von Kiefergelenkproblemen oder Bruxismus (Zähneknirschen) verwendet werden.
    7. Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen:
      • Diagnostische und therapeutische Maßnahmen zur Beurteilung und Behandlung der Funktion des Kausystems.

    Bedingung der medizinischen Notwendigkeit

    Für die Erstattung ist es entscheidend, dass der Zahnersatz aufgrund eines Unfalls medizinisch notwendig geworden ist. Der Versicherte muss nachweisen, dass der Schaden an den Zähnen durch ein Unfallereignis verursacht wurde und dass die Behandlung nicht von der gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung abgedeckt wird.

    Durch die umfassende Erstattung von Zahnersatz nach Unfallereignissen bietet der VSU-Tarif der Württembergischen Versicherung den Versicherten eine wertvolle Absicherung gegen hohe Kosten und sorgt dafür, dass notwendige zahnmedizinische Maßnahmen ohne finanzielle Belastung durchgeführt werden können.

    5. Entbindungspauschale (100% Erstattung)

    Der VSU-Tarif der Württembergischen Versicherung bietet eine spezielle Leistung für Frauen, die eine Entbindung planen. Diese Entbindungspauschale sorgt für finanzielle Unterstützung bei der Geburt eines Kindes und trägt dazu bei, die damit verbundenen Kosten zu decken.

    Höhe der Pauschale

    Bei Entbindungen der versicherten Person wird eine Pauschale von 150 Euro gezahlt. Diese Pauschale ist unabhängig von den tatsächlichen Kosten der Entbindung und bietet eine einmalige finanzielle Unterstützung, die flexibel verwendet werden kann.

    Verwendungsmöglichkeiten der Pauschale

      1. Krankenhausaufenthalt:
        • Deckung der Kosten für zusätzliche Krankenhausaufenthalte, die über die Grundversorgung hinausgehen.
      2. Nachsorge und Betreuung:
        • Finanzierung von Nachsorgeuntersuchungen und zusätzlichen Betreuungsleistungen nach der Geburt.
      3. Ausstattung und Bedürfnisse des Neugeborenen:
        • Anschaffung von notwendiger Babyausstattung, wie Kleidung, Pflegeprodukte und Babynahrung.
      4. Zusätzliche medizinische Leistungen:
        • Inanspruchnahme von zusätzlichen medizinischen Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt sind, wie spezielle Untersuchungen oder Beratungen.

    6. Auslandsreisekrankenversicherung (100% Erstattung)

    Die Auslandsreisekrankenversicherung im VSU-Tarif der Württembergischen Versicherung bietet umfassenden Versicherungsschutz für akute Erkrankungen, Unfälle und Todesfälle während vorübergehender Aufenthalte im Ausland. Diese Leistung stellt sicher, dass Versicherte auch außerhalb Deutschlands optimal abgesichert sind und notwendige medizinische Behandlungen ohne finanzielle Belastung in Anspruch nehmen können.

    Versicherungsschutz und Leistungen bei Aufenthalten im Ausland

    Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf vorübergehende Aufenthalte im Ausland bis zu einer Dauer von 42 Tagen pro Reise. Die Erstattung erfolgt zu 100% und umfasst folgende Leistungen:

    Erstattungsfähige Leistungen

    1. Akute Erkrankungen und Unfälle:
      • Kosten für medizinisch notwendige ärztliche und zahnärztliche Behandlungen.
      • Stationäre Behandlungen, einschließlich notwendiger Operationen und Operationsnebenkosten.
      • Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus während des stationären Aufenthalts.
    2. Medizinisch notwendige Heilbehandlungen:
      • Kosten für Medikamente, Verband- und Heilmittel, die im Zusammenhang mit der Heilbehandlung erforderlich sind.
    3. Rücktransport und Überführungskosten:
      • Kosten für einen ärztlich angeordneten, medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland.
      • Überführungskosten bis zu 10.000 Euro bei Tod der versicherten Person im Ausland.
    4. Reisemedizinische Beratung und Impfungen:
      • Beratung zu Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Auslandsreisen.
      • Kosten für notwendige Reiseimpfungen, wie Hepatitis A und B, Typhus, Gelbfieber und andere.

    Besondere Bedingungen und Ausnahmen

    • Versicherungsdauer: Der Versicherungsschutz gilt für Auslandsreisen bis zu einer Dauer von 42 Tagen pro Reise. Längere Aufenthalte sind nicht abgedeckt und bedürfen einer gesonderten Versicherung.
    • Voraussetzungen für die Erstattung: Die Erstattung erfolgt nur, wenn die medizinische Notwendigkeit der Behandlung nachgewiesen wird und die Behandlung in direktem Zusammenhang mit einer akuten Erkrankung oder einem Unfall steht.
    • Ausnahmen: Vorbestehende Erkrankungen, die vor Reisebeginn bekannt waren, sind von der Erstattung ausgeschlossen, es sei denn, sie erfordern eine akut notwendige Behandlung während der Reise.

    Die Auslandsreisekrankenversicherung im VSU-Tarif bietet somit eine wichtige Absicherung für alle, die häufig ins Ausland reisen oder längere Urlaubsaufenthalte planen. Durch die umfassende Erstattung der Kosten für medizinische Behandlungen und Rücktransporte können sich Versicherte auch im Ausland sicher fühlen und auf eine erstklassige medizinische Versorgung vertrauen.

    Was Du als gesetzlich Versicherter selbst zahlen musst

    Wichtige Information: Viele Vorsorgeuntersuchungen werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Hier sind einige Beispiele und die damit verbundenen Kosten, die Du als gesetzlich Versicherter selbst tragen musst.

    Vorsorgeuntersuchungen

    Kosten

    Allgemeine Vorsorge und Krebsfrüherkennung ohne Mindestalter
    Professionelle Zahnreinigung80 – 150 €
    Großer Gesundheitscheck: Umfasst Lungenfunktionstest, Belastungs-EKG, Ultraschalluntersuchungen, großes Blutbild und mehr.150 – 200 €
    Darmkrebsfrüherkennung durch Koloskopie: Kosten werden von der Krankenkasse zweimal übernommen, Männer ab 50 Jahre, Frauen ab 55 Jahre, alle 10 Jahre.ab 300 €
    Blutuntersuchung auf Tumormarker zur Krebsfrüherkennung: Wird in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen.bis zu 100 €
    Hautkrebs-Screening mit Dermatoskop: Ohne Dermatoskop alle 2 Jahre ab 35 Jahre von der Krankenkasse übernommen.bis zu 80 €
    Knochendichtemessung zur Osteoporose-Vorsorge: Diese Leistung wird in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen.20 – 50 €
    Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung: Wird in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen.15 – 40 €
    Vorsorgeuntersuchungen speziell für Frauen
    Mammografie/Ultraschall der Brust: Krankenkasse übernimmt die Leistung ab 50 bis 69 Jahre.bis zu 75 €
    Krebsfrüherkennung beim Gynäkologen: z.B. HPV-Test, Ultraschalluntersuchungen des Unterleibs, werden in der Regel nicht übernommen.ca. 80 €
    Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft.bis zu 100 €
    Vorsorgeuntersuchungen speziell für Männer
    Ultraschalluntersuchung der Niere, Blase, Prostata zur Krebsfrüherkennung: Krankenkasse übernimmt ab 45 Jahren eine jährliche Untersuchung der örtlichen Lymphknoten, Inspektion und Abtastung der äußeren Geschlechtsorgane sowie die Enddarmaustastung der Prostata.bis zu 100 €
    PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs: Wird in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen.bis zu 40 €
    Vorsorgeuntersuchungen speziell für Kinder
    Zusätzliche U-Untersuchungen zur Überprüfung der geistigen und körperlichen Entwicklung: Nach U9 können Krankenkassen zusätzliche Untersuchungen (U10/U11/J2) nur als freiwillige Leistung anbieten.je 50 €
    Vorsorgeuntersuchungen: Was Du als gesetzlich Versicherter selbst zahlen musst.

    Für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen bei Vertragsabschluss und der Versicherungsschein maßgebend. Die genannten Kostenbeispiele können abweichen. Stand 01/2024.

    Allgemeine Erläuterungen

    Wartezeiten und deren Bedeutung

    Wartezeiten sind Zeitspannen vom Versicherungsbeginn bis zu dem Zeitpunkt, ab dem die Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch genommen werden können. Sie dienen dazu, Missbrauch zu verhindern und sicherzustellen, dass Versicherte nicht nur bei bereits bestehenden Gesundheitsproblemen eine Versicherung abschließen.

    Allgemeine Wartezeiten

    • Dauer: Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate.
    • Anwendungsbereich: Diese Wartezeit gilt für alle Leistungen der Vorsorgeversicherung, es sei denn, es handelt sich um eine der besonderen Wartezeiten oder um einen Ausnahmefall.

    Besondere Wartezeiten

    • Dauer: Die besonderen Wartezeiten betragen 8 Monate.
    • Anwendungsbereich: Diese Wartezeiten gelten für Leistungen im Zusammenhang mit Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie.
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    Ausnahmefälle für den Wegfall der Wartezeiten

    In bestimmten Situationen können die Wartezeiten entfallen, was insbesondere in Notfällen von großer Bedeutung ist.

    1. Unfälle:
      • Die Wartezeiten entfallen bei Unfällen vollständig. Das bedeutet, dass die Versicherung sofort greift und die Kosten für die notwendige Behandlung übernimmt.
    2. Sonstige Zusatzversicherungen ohne Krankheitskostenvollversicherung:
      • Wartezeiten entfallen auch bei Abschluss von Zusatzversicherungen, die ohne eine vollständige Krankheitskostenvollversicherung abgeschlossen werden, wenn ein aktueller ärztlicher Untersuchungsbericht vorgelegt wird.

    Bedeutung der Wartezeiten

    Die Wartezeiten spielen eine wichtige Rolle im Versicherungswesen, da sie dazu beitragen, die Risiken für die Versicherungsgesellschaft zu minimieren und die Prämien stabil zu halten. Für die Versicherten ist es wichtig, die Wartezeiten zu kennen und zu verstehen, wann und unter welchen Bedingungen sie Leistungen in Anspruch nehmen können.

    Durch die klare Regelung der Wartezeiten bietet der VSU-Tarif der Württembergischen Versicherung eine transparente und faire Basis für alle Versicherten, die sowohl die Sicherheit der Versicherungsgesellschaft als auch die Bedürfnisse der Versicherten berücksichtigt.

    Zusammenfassung der Vorteile des VSU-Tarifs

    Der VSU-Tarif der Württembergischen Versicherung bietet eine umfassende Absicherung durch seine vielfältigen Leistungen im Bereich der Vorsorge- und Zusatzversicherungen. Die wichtigsten Vorteile sind:

    • Umfangreiche Erstattung: Der Tarif bietet Erstattungssätze von bis zu 100% für bestimmte Leistungen und bis zu 80% für Vorsorgeuntersuchungen, was die finanzielle Belastung der Versicherten erheblich reduziert.
    • Vielfältige Vorsorgeleistungen: Von allgemeinen Gesundheitschecks über spezialisierte Krebsfrüherkennungsmaßnahmen bis hin zu zahnmedizinischer Vorsorge – der VSU-Tarif deckt eine breite Palette an präventiven Maßnahmen ab.
    • Sehhilfen und Krankenhausleistungen: Die Versicherung übernimmt die Kosten für Sehhilfen bis zu bestimmten Grenzen und deckt Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen ab, was zusätzliche finanzielle Sicherheit bietet.
    • Zahnersatz nach Unfällen: Umfassender Schutz bei Zahnersatz nach Unfallereignissen sorgt dafür, dass notwendige zahnmedizinische Maßnahmen ohne hohe Eigenkosten durchgeführt werden können.
    • Entbindungspauschale: Eine einmalige Pauschale bei Geburt eines Kindes unterstützt werdende Mütter finanziell.
    • Auslandsreisekrankenversicherung: Schutz bei akuten Erkrankungen, Unfällen und Todesfällen während Auslandsreisen bis zu 42 Tagen pro Reise bietet Sicherheit auch im Ausland.
    • Keine Gesundheitsfragen: Der Vorsorgetarif VSU der Württembergischen Versicherung verzichtet auf die üblichen Gesundheitsfragen. Der Tarif VSU der Württembergischen ist ohne Gesundheitsfragen, es wird lediglich nach einer bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung gefragt.

    Bedeutung für unterschiedliche Altersgruppen

    Der VSU-Tarif ist so gestaltet, dass er die Bedürfnisse verschiedener Altersgruppen berücksichtigt und eine flexible Absicherung bietet:

    • Junge Erwachsene und Familien: Für junge Erwachsene und Familien bietet der Tarif umfassende Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und spezielle Zusatzdiagnostik in der Schwangerschaft. Die Entbindungspauschale und die reisemedizinische Beratung sind ebenfalls von besonderer Bedeutung für diese Gruppe.
    • Berufstätige und Vielreisende: Für Berufstätige und Vielreisende sind die Krankenhausleistungen und die Auslandsreisekrankenversicherung besonders relevant, da sie eine hochwertige medizinische Versorgung auch bei häufigen Reisen und im Ausland gewährleisten.
    • Ältere Versicherte: Mit zunehmendem Alter steigen die Erstattungsbeträge für Sehhilfen, und die umfassenden Vorsorgeuntersuchungen helfen dabei, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.

    Dein Schutz für die Zukunft: VSU-Tarif

    Die Vorsorgeversicherung der Württembergischen mit dem VSU-Tarif stellt eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung dar. Sie bietet umfangreichen Schutz und unterstützt die Versicherten dabei, präventive Maßnahmen ohne finanzielle Hürden in Anspruch zu nehmen. Durch die umfassenden Leistungen und die Berücksichtigung der Bedürfnisse verschiedener Altersgruppen trägt der VSU-Tarif maßgeblich zur Gesundheit und Lebensqualität der Versicherten bei.

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    Die häufigsten Fragen zur Vorsorgeversicherung

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    Leistungsübersicht des VSU-Tarifs der Württembergischen Versicherung

    Eine Kurzübersicht über die Leistungen:

    LeistungVerfügbar
    Erweiterter Gesundheits-CheckJa
    Untersuchung zur SchlaganfallvorsorgeJa
    Schilddrüsen-VorsorgeuntersuchungJa
    Osteoporose-VorsorgeJa
    Glaukom-VorsorgeuntersuchungenJa
    Überprüfung der LungenfunktionNein
    Früherkennung von DemenzJa
    Zusätzliche UltraschalluntersuchungenJa, unbegrenzt
    HIV-TestNein
    SporttauglichkeitsuntersuchungNein
    Erstattung bis zum HöchstsatzNein, nur Regelhöchstsatz
    Konstante Beiträge im AlterSteigend, da ohne Alterssparanteil
    Volle Leistung ab BeginnJa
    Vorleistung der GKV notwendigTeils, teils
    SchutzimpfungenJa, bis zu 400 EUR / 24 Monate
    PräventivmaßnahmenNein
    Erstattung für VorsorgeuntersuchungenBis zu 400 EUR / 24 Monate für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
    Untersuchungen für Kinder und JugendlicheJa, inklusive U6a, U9a, U9b und J2
    Augenärztliche UntersuchungenJa
    Ohrenärztliche UntersuchungenJa
    Erweiterte KrebsvorsorgeJa
    DarmkrebsfrüherkennungJa
    HautkrebsvorsorgeJa
    Helicobacter-Pylori-TestJa
    Brustkrebsvorsorge (Mammographie oder Ultraschall)Ja
    SchwangerschaftsvorsorgeJa
    Prostata-Vorsorge (PSA-Test)Ja
    Mindestversicherungsdauer2 Jahre
    Kündigungsfristen3 Monate
    Auswirkungen bei Wechsel der GKVKeine Auswirkung
    Auswirkungen bei Statuswechsel in der GKVKeine Auswirkung
    Auswirkungen bei Umzug ins AuslandBeendet die Zusatzversicherung
    Weltweiter VersicherungsschutzNein
    Tarif mit GesundheitsfragenNein
    Versicherung von Kindern unter 18 JahrenJa
    Sicher versichert trotz häufiger LeistungenJa
    Gesundheitsfragen bei AntragstellungKeine Gesundheitsfragen
    Versichertenkarte (Chipkarte)Nein
    Leistungsanspruch ab BeginnDrei Monate, bei Unfällen sofortiger Schutz
    Leistungsanspruch für Psychotherapie und Entbindung8 Monate
    Erlass der WartezeitenMöglich mit ärztlichem Zeugnis, Kosten ca. 120 EUR

     

    Was ist eine Vorsorgeversicherung?

    Eine Vorsorgeversicherung bietet umfassenden Schutz für verschiedene Vorsorgeuntersuchungen, Sehhilfen, unfallbedingten Zahnersatz, freie Krankenhauswahl, Geburt eines Kindes und Auslandsreisekrankenversicherung. Sie ist für gesetzlich und privat Versicherte verfügbar, hat eine Laufzeit von zwei Jahren und verlängert sich automatisch um ein Jahr.

    Welche Vorsorgeuntersuchungen werden übernommen?

    Unsere Versicherung deckt zahlreiche Vorsorgeuntersuchungen ab:

    • Allgemeine Vorsorge: Schlaganfall-, Grüner Star-, Osteoporose-, Schilddrüsenuntersuchungen und Gesundheits-Checks.
    • Schwangerschaft: Ersttrimester-Screening, Toxoplasmosetest und 3D-Ultraschall.
    • Krebsfrüherkennung: Mammographie, Sonographie, Hautkrebsvorsorge, Prostatakrebsvorsorge (PSA-Test).
    • Kinderuntersuchungen: Hör-Check für Neugeborene, Schielvorsorge, erweiterte U9 und J2.
    • Zahnmedizin: Professionelle Zahnreinigung, Fluoridierungsmaßnahmen, Fissurenversiegelung und unfallbedingter Zahnersatz.

    Warum ist die Vorsorgeversicherung sinnvoll?

    Die Vorsorgeversicherung ist wichtig, weil sie frühzeitig gesundheitliche Probleme erkennt und behandelt, bevor sie schwerwiegender werden. Viele Vorsorgeuntersuchungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht oder nur eingeschränkt übernommen. Der VSU-Tarif der Württembergischen Versicherung bietet Schutz für Brillen, unfallbedingten Zahnersatz, freie Krankenhauswahl, Geburtskosten und Auslandsreisen, was besonders bei hohen Selbstbehalten in der privaten Krankenversicherung vorteilhaft ist.

    Muss ich beim Abschluss der Vorsorgeversicherung Gesundheitsfragen beantworten?

    Nein, für den Abschluss der Vorsorgeversicherung (VSU-Tarif) sind keine Gesundheitsfragen erforderlich.

    Für wen ist diese Vorsorgeversicherung sinnvoll und was muss ich beachten?

    Die Vorsorgeversicherung ist für jeden sinnvoll, da sie gesundheitliche Vorsorge ermöglicht und finanzielle Sicherheit bietet. Sie deckt Brillen, Kontaktlinsen, Zahnersatz nach Unfällen, Krankenhauskosten bei freier Krankenhauswahl und Auslandsreisekrankenversicherung ab.

    Leistet der Tarif auch für einen großen, erweiterten Gesundheits-Check?

    Ja, der VSU-Tarif deckt erweiterte Gesundheits-Checks zur Früherkennung von Herz-Kreislauf-, Stoffwechselerkrankungen und inneren Organschäden ab, einschließlich klinischer Untersuchungen, großem Blutbild, Belastungs-EKG und Organ-Sonographie.

    Leistet der Tarif auch für eine Schlaganfall-Vorsorgeuntersuchung?

    Ja, der VSU-Tarif erstattet Untersuchungen zur Schlaganfallvorsorge durch Messung der Strömungsverhältnisse in den Halsarterien mittels Sonographie.

    Leistet der Tarif auch für eine Schilddrüsen-Vorsorgeuntersuchung?

    Ja, der VSU-Tarif deckt die Schilddrüsen-Vorsorgeuntersuchung durch Bestimmung des TSH-Wertes im Blut ab.

    Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Osteoporose-Vorsorge?

    Ja, der VSU-Tarif übernimmt die Kosten für die Bestimmung des Mineralgehaltes des Knochengerüsts (Osteodensitometrie).

    Leistet der Tarif auch für Glaukom-Vorsorgeuntersuchungen?

    Ja, der VSU-Tarif deckt auch Glaukom-Vorsorgeuntersuchungen ab.

    Leistet der Tarif auch für Maßnahmen zur Überprüfung der Lungenfunktion?

    Nein, der VSU-Tarif deckt keine Maßnahmen zur Überprüfung der Lungenfunktion ab.

    Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Früherkennung einer Demenz?

    Ja, der VSU-Tarif erstattet orientierende Tests zur Früherkennung einer Demenz.

    Leistet der Tarif auch für ergänzende Ultraschalluntersuchungen?

    Ja, neben den im Gesundheits-Check und der Krebsvorsorge enthaltenen Ultraschalluntersuchungen werden auch zusätzliche Ultraschall-Untersuchungen ohne Begrenzung der Anzahl der Organe erstattet.

    Leistet der Tarif auch für einen HIV-Test?

    Nein, der VSU-Tarif sieht keine Leistungen für HIV-Tests vor.

    Leistet der Tarif auch für eine Sporttauglichkeitsuntersuchung?

    Nein, der VSU-Tarif deckt keine Kosten für Sporttauglichkeitsuntersuchungen ab.

    Verfügt der Tarif über Besonderheiten?

    Ja, der VSU-Tarif bietet Leistungen bis zum Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte, sowie spezifische Leistungen wie:

    • Zahnmedizinische Vorsorge
    • 100 % Erstattung für unfallbedingten Zahnersatz
    • Entbindungspauschale
    • 100 % Erstattung für Sehhilfen bis 125 EUR (250 EUR ab 50 Jahren)
    • Mehrkosten für Krankenhauswahl
    • Auslandsreisekrankenversicherung

    Erstattet die Versicherung die ärztlichen Leistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung?

    Nein, die Erstattung erfolgt bis zum Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ).

    Wie entwickeln sich die Beiträge mit steigendem Alter?

    Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert und in drei Alters- und Beitragsgruppen unterteilt. Ab dem Kalenderjahr, in dem der Versicherte das 30. bzw. 50. Lebensjahr vollendet, wird der jeweils höhere Beitrag fällig.

    Steht die tarifliche Leistung von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?

    Ja, die Leistungen des VSU-Tarifs stehen sofort und ohne Einschränkungen in voller Höhe zur Verfügung.

    Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?

    Ja, eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Besteht ein Anspruch auf Leistungen der GKV, müssen diese jedoch zuerst in Anspruch genommen werden.

    Leistet der Tarif auch für präventive, gesundheitsfördernde Maßnahmen (z. B. Rückenschule, Sportkurse)?

    Nein, der Tarif deckt keine präventiven Maßnahmen wie Ernährungs- oder Sportkurse ab.

    Leistet der Tarif auch für empfohlene Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?

    Ja, der Tarif umfasst zusätzliche Untersuchungen wie U6a, U9a, U9b und J2.

    Leistet der Tarif auch für empfohlene augenärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?

    Ja, der Tarif deckt Früherkennungsuntersuchungen der Augen und Schielvorsorge für Kinder ab.

    Leistet der Tarif auch für empfohlene ohrenärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?

    Ja, der Tarif sieht Leistungen für Gehör-Checks bei Kindern und Jugendlichen vor.

    Leistet der Tarif für eine große, erweiterte Krebsvorsorge?

    Ja, der Tarif deckt große, erweiterte Krebsvorsorgeuntersuchungen ab, einschließlich körperlicher Untersuchung, großem Blutbild und Sonographie.

    Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Darmkrebsfrüherkennung?

    Ja, der Tarif deckt Stuhlbluttests und Darmspiegelungen (Koloskopie) zur Darmkrebsfrüherkennung ab.

    Leistet der Tarif auch für empfohlene hautärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?

    Ja, der Tarif umfasst Hautkrebs-Screenings mittels Auflichtmikroskopie.

    Leistet der Tarif für den Helicobacter-Pylori-Test?

    Ja, der Tarif deckt den Helicobacter-Pylori-Test ab.

    Leistet der Tarif für Mammographie- oder Ultraschalluntersuchungen zur Brustkrebsvorsorge?

    Ja, der Tarif umfasst Sonographie und Mammographie zur Brustkrebsvorsorge.

    Leistet der Tarif auch für empfohlene Untersuchungen während der Schwangerschaft, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?

    Ja, der Tarif deckt zusätzliche Ultraschalluntersuchungen und den Triple-Test während der Schwangerschaft ab.

    Leistet der Tarif auch für Prostata-Vorsorge (PSA-Test)?

    Ja, der Tarif erstattet den PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs.

    Besteht eine Mindestversicherungsdauer?

    Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt grundsätzlich zwei Versicherungsjahre. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf automatisch um ein weiteres Jahr. 

    Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

    Der Vertrag kann zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens jedoch nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer, mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

    Was passiert, wenn man die gesetzliche Krankenkasse wechselt?

    Beim Wechsel von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen bleibt der Versicherungsschutz unverändert.

    Was passiert bei einer Statusänderung in der gesetzlichen Krankenversicherung?

    Eine Statusänderung, wie z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von Familienversicherung auf eigenständige Mitgliedschaft, hat keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. Diese Änderungen beeinflussen nicht den zusätzlichen Versicherungsschutz.

    Was passiert bei Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung?

    Bei einer Kündigung der Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, beispielsweise aufgrund eines Umzugs ins Ausland oder Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung, muss der Versicherer umgehend informiert werden. Es besteht ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.

    Gilt der Versicherungsschutz weltweit?

    Nein, der Versicherungsschutz ist auf Vorsorgeuntersuchungen beschränkt, die in Deutschland durchgeführt und gemäß der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden.

    Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

    Nein, im Antragsprozess werden keine Gesundheitsfragen gestellt.

    Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?

    Ja, Kinder bis zum 18. Lebensjahr können eigenständig in dieser Versicherung versichert werden.

    Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

    Ja, der Versicherer kann das ordentliche Kündigungsrecht auch bei frühzeitiger und häufiger Inanspruchnahme von Leistungen nicht ausüben. Dies ist in § 15 Teil II der AVB festgelegt.

    Gibt es Gesundheitsfragen für den beantragten VSU-Tarif?

    Für den Tarif VSU der Württembergischen sind keine Antrags- oder Gesundheitsfragen erforderlich.

    Gibt es eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Abrechnung?

    Nein, die Abrechnung der Vorsorgemaßnahmen erfolgt nicht über eine Chipkarte. Für nicht von der gesetzlichen Krankenkasse gedeckte Behandlungsmaßnahmen erhalten Sie eine Rechnung vom Arzt, die zur Erstattung an die Württembergische geschickt werden muss. Alternativ können die Belege papierlos über die Rechnungs-App der Württembergischen eingereicht werden.

    Wie lange dauert die allgemeine Wartezeit für Leistungserstattungen?

    Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Bei Unfällen verzichtet die Württembergische auf diese Wartezeit, sodass die Tarifleistungen sofort nach Versicherungsbeginn verfügbar sind.

    Kann der Erlass der Wartezeiten beantragt werden?

    Ja, durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses kann der Erlass der allgemeinen und besonderen Wartezeiten beantragt werden. Hierfür ist das Formular der Württembergischen zu verwenden. Die Kosten für die Untersuchung, inklusive Blut- und Laborwerten, betragen ca. 120 EUR und sind vom Antragsteller zu tragen, unabhängig davon, ob der Antrag angenommen wird oder nicht.