Basisrente/Rürup-Rente

Personen mit einem Arbeitsplatz in der Schweiz haben oft, bedingt durch das gute Schweizer Lohn- und Gehaltsniveau, höhere Steuerabgaben zu entrichten. Sobald Grenzgänger eine steuergeförderte Altersvorsorge favorisieren, ist eine Basisrente (umgangssprachlich auch Rürup-Rente genannt) ein lukrativer Vorsorgebaustein, da die Beiträge hierzu steuerlich abzugsfähig sind. Somit kann die eigene Steuerlast mithilfe von Altersvorsorgebeiträgen gesenkt werden. Hierdurch erhöht man nicht nur seine Ansprüche auf eine sichere Altersrente, sondern drückt auch seine Steuerabgaben während der Vertragslaufzeit, was wiederum für eine höhere Liquidität sorgt. Der steuerlich geförderte Vorsorgebaustein einer Basisrente ist für den Schweizer Grenzgänger dabei genauso interessant wie für einen in Deutschland Selbstständigen, da Grenzgänger von denselben Vorteilen profitieren. 

Ursprung der Basisrente/Rürup-Rente

Die Rürup-Rente gibt es seit dem Jahr 2005 und wurde hauptsächlich für Selbstständige, aber auch für gutverdienende Angestellte als Ersatz bzw. Zusatz zur gesetzlichen Rentenversicherung aufgelegt. Darum auch der geläufige Name Basisrente, da die Basisrente im Drei-Schichten-Modell des deutschen Altersvorsorgesystem sich in der ersten Schicht befindet. Aufgrund dessen, dass Grenzgänger ebenso keine gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge in Deutschland bezahlen müssen, können dieselben Vorteile genutzt werden, wie vom Personenkreis, für den diese Basisrente ursprünglich konzipiert wurde.

So funktioniert die Basisrente/Rürup-Rente

In der Ansparphase werden die Einzahlungen zur Basisrente bis zu einem Höchstbeitrag steuerlich gefördert. Wobei der Prozentsatz aus den Sparraten, der als Sonderausgaben geltend gemacht werden darf, jedes Jahr ansteigt. Zuletzt können ab dem Jahre 2025 schließlich 100 % der Beiträge zur Basisrente steuerlich berücksichtigt werden.

Dies bedeutet für die Basisrente im Jahr 2022:

  • Versicherte können jährlich bis zu 25.639 € (Verheiratete: 51.574 €) in die Basisrente einzahlen.
  • Bis zu 94 % der eingezahlten Beiträge sind steuerlich absetzbar. (Ab dem Jahr 2025 sind es 100 %).

Wenn ein Versicherter im Jahr insgesamt 3.000 € einbezahlt (monatlich sind das 250 €), sind davon bis zu 2.820 € steuerlich zu berücksichtigen.
Bei einem angenommenen Steuersatz von 42 % und einer vollen Absetzbarkeit der Beiträge senkt sich so die jährliche Steuerlast um rund 1.184 €.

Ab dem Jahr 2025 können dann die vollen Altersvorsorgebeiträge zur Basisrente als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden. So erhalten Versicherte einen großen Teil der eingezahlten Beiträge über Steuererleichterungen wieder zurückerstattet. Weiter dürften Personen, die aufgrund ihrer Einkommenssituation den Solidaritätszuschlag bezahlen, einen noch größeren Vorteil haben.

Hinweis: Mit einer Basisrente bzw. Rürup-Rente können höhere steuerliche Vorteile genutzt werden als bei einer Riester-Rente. Denn bei einer Riester-Rente liegt der maximale geförderte Beitrag bei nur 2.100 € im Jahr. Damit ist das nur ein Bruchteil im Vergleich zur Basisrente, die aktuell Beiträge bis zu 25.639 € berücksichtigt.

Die genaue steuerliche Förderung hängt von weiteren Kriterien ab. Da wir nicht als Rechtsberater tätig sind, ist für eine individuelle steuerliche Prüfung eine anwaltliche Beratung zu empfehlen. 

Raphael Grässlin

Kaufmann für Versicherungen & Finanzen (IHK)

Basisrente/Rürup-Rente Rechenbeispiel

Der sicherlich größte Vorteil der Basisrente liegt in der hohen steuerlichen Absetzbarkeit. Denn nirgends sonst kann sich für Gutverdienende oder Selbstständige eine Altersvorsorge besser eignen, um die Steuerlast zu senken. Gerade für Grenzgänger kann es sich lohnen, von den Basisrenten-Vorteilen zu profitieren. Um die Unterschiede der steuerlichen Abzugsfähigkeit besser aufzuzeigen, führen wir eine Beispielrechnung an, bei der zwischen deutschem Angestellten, dem Schweizer Grenzgänger und in Deutschland selbstständigen Unternehmern unterschieden wird.

 

Basis Rente / Rürup-Rente: Berechnung des Sonderausgabenabzuges (jährlich).
Deutscher Arbeitnehmer
Bruttoeinkommen 2022: 78.000€
Beitragssatz zur GRV DE: 18,6%
Schweizer Grenzgänger
Bruttoeinkommen 2022: 78.000€
Beitragssatz zur GRV DE: 0%
Arbeitnehmer Anteil zur gesetzlichen Rentenversicherung DE7.254€Kein Beitrag.
Beitrag Rürup Rente6.000€20.508€
Arbeitgeber Anteil zur
gesetzlichen Rentenversicherung DE
7.254€Kein Beitrag.
Altersvorsorgebeiträge
(gesamt)
20.508€20.508€
Davon 94% im Jahr 202219.277€19.277€
– Arbeitgeber Anteil zur
gesetzlichen Rentenversicherung DE
7.254€Kein Beitrag.
Sonderausgabenabzug 202212.023€18.867€
In Deutschland Selbstständige haben denselben Rechenweg wie Schweizer Grenzgänger.

 

Basisrente ist besonders lukrativ für Schweizer Grenzgänger

Deutscher Arbeitnehmer:

Der Arbeitnehmeranteil und der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) wird zum eigenen Basisrenten-Beitrag hinzuaddiert. Steuerlich anerkannt werden im Jahr 2022 94 % der Altersvorsorgebeiträge aus bis zu 25.639 Euro und bei Verheirateten bis zu 51.278 Euro. Jedoch wird zuletzt der ermittelte Sonderausgabenabzug um den Arbeitgeberanteil des GRV-Beitrages gekürzt.

Angestellte Schweizer Grenzgänger:

Schweizer Arbeitnehmer sind in der (deutschen) gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig. Hierdurch können diese den gesamten nachgewiesenen Altersvorsorgebeitrag der Basisrente steuerlich geltend machen. Es findet somit keine Kürzung des Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Rentenversicherung statt.

Höchstbeitragsberechnung für Schweizer Grenzgänger in der Basisrente

Schweizer Arbeitnehmer, die höhere Beiträge in eine Basisrente planen, müssen mitunter das Folgende beachten (keine Rechtsberatung).

Da Schweizer Arbeitnehmer die Pflichtpensionskassen- sowie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Schweiz entrichten, müssen diese Werte bei der Ermittlung des Sonderausgabenabzuges berücksichtigt werden. Und zwar die Pflichtpensionsbeiträge voll und die Beiträge zur schweizerischen gesetzlichen Rentenversicherung zur Hälfte.

Die häufigsten Fragen zur Basisrente/Rürup-Rente

Lies mehr über die wichtigsten Fragen zur Absicherung

Wieso eine Basisrente bzw. Rürup-Rente abschließen?

Personen, die gut verdienen, Selbstständige und Schweizer Grenzgänger können über die erste Schicht des Altersvorsorgesystems ihre Grundversorgung mit einer Basisrente erweitern. Da Personen im Alter einen niedrigeren Steuersatz haben, soll hierdurch der hauptsächliche Anreiz geschaffen werden: nämlich in der Ansparphase mehr Steuern gespart zu haben, als in der Rentenphase versteuert werden soll.

Spezialvorteil Selbstständige:
Viele Unternehmer sind froh, nicht in eine gesetzliche Rente einzahlen zu müssen, und haben sich von dieser befreien lassen. Mit einer Basisrente/Rürup-Rente, die in derselben Schicht angesiedelt ist wie die gesetzliche Rentenversicherung, kann selbst entschieden werden, wie und wo man sein Geld investiert. Dies gibt einem auch etwas mehr Sicherheit, überhaupt später einmal genügend Rentenleistungen zu erhalten, denn die Leistungen in einer Basisrente sind garantiert und es gibt attraktivere Renditechancen. Dies ist gerade in Bezug auf eine mögliche gesetzliche Rentenversicherungspflicht für Selbstständige interessant. Mit einer Basisrente/Rürup-Rente müsste man weiterhin nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Spezialvorteil für Grenzgänger und Angestellte:
Natürlich lässt sich nicht pauschal sagen, für wen eine Basisrente Sinn macht und für wen nicht. Doch es lässt sich festhalten, dass Jahreseinkommen ab rund 65.000 € extrem gut von den Leistungsmerkmalen einer Basisrente/Rürup-Rente profitieren können. Gerade Grenzgänger profitieren schon bei geringeren Einkommen als deutsche Angestellte, da diese – wie oben erwähnt – den vollen Beitrag als Sonderausgabenabzug geltend machen dürfen. Somit profitieren Grenzgänger im selben Umfang wie Selbstständige in Deutschland. Zusätzlich kann der Vertrag mit kostengünstigen ETFs aufgepeppt werden und ist außerdem sicher bei Arbeitslosigkeit.

Außer den steuerlichen Vorteilen gibt es noch weitere Kriterien, die berücksichtigt werden müssen. Auf viele wird in den nächsten Punkten eingegangen. Die genaue steuerliche Förderung hängt außerdem von weiteren Kennzeichen ab. Da wir nicht als Rechtsberater tätig sind, ist für eine individuelle steuerliche Prüfung eine anwaltliche Beratung zu empfehlen.

Profitieren Versicherte nach einem Basisrenten Abschluss direkt von Steuervorteilen?

Die Regel ist, dass nach der Steuerklärung die Vorauszahlungen an das Finanzamt angepasst werden. So erhalten Versicherte im folgenden Jahr die Steuererleichterungen.

Jedoch ist es auch möglich, das zuständige Finanzamt schon gleich über den Abschluss einer Basisrente/Rürup-Rente zu informieren, um relativ zügig von den Steuervorteilen zu profitieren.

Hinweis:

Die genaue steuerliche Förderung hängt von weiteren Kriterien ab. Da wir nicht als Rechtsberater tätig sind, ist für eine individuelle steuerliche Prüfung eine anwaltliche Beratung zu empfehlen.

Lässt sich der Beitrag in eine Basisrente/Rürup-Rente anpassen?

Es sind sowohl Sparraten als auch Einmalzahlungen in einem laufenden Vertrag möglich.
Gerade Letzteres wird gerne genutzt, um Ende des Jahres noch die Möglichkeit zu erhalten, die eigene Steuerlast zu senken. Die Rücksprache mit einem Steuerberater ist dabei sinnvoll.

Was gibt es bei fondsgebundenen Basisrenten/Rürup-Renten zu beachten?

Da die Versicherung immer eine Beitragsgarantie zum Vertragsablauf gewährleisten muss, können viele Tarife nicht wirklich von einer langfristigen Performance am Aktienmarkt profitieren. Denn aufgrund dieser Sicherheit können die Kundengelder oft nur konservativ angelegt werden.

Achte bei einem fondsgebundenen Vertrag darauf, dass die Aktienquote, im Verhältnis zum Gesamtkapital, hoch ist. Darüber hinaus ist es bestenfalls möglich, in frei wählbare kostengünstige ETFs zu investieren.

Was passiert bei Beendigung der Grenzgänger Tätigkeit mit einer Basisrente/Rürup-Rente?

Da eine Basisrente/Rürup-Rente ein Vorsorgebaustein aus der ersten Schicht des deutschen Drei-Schichten-Systems zur Altersvorsorge entstanden ist, können Grenzgänger nach ihrer Schweizer Tätigkeit den Vertrag fortführen.

Basisrente/Rürup-Rente oder lieber eine Grenzgänger Direktversicherung abschließen?

Generell ist der Abschluss einer Basisrente oft rentabler als eine Grenzgänger-Direktversicherung. Doch wie so oft kommt es auf einzelne Kriterien an und nicht zuletzt auf die persönlichen Umstände.

Einige Leistungsunterschiede im Folgenden (2022):

  • Die Basisrente hat einen höheren jährlich steuerlich geförderten Vorsorgebeitrag.
    Basisrente bis zu 25.639 € / Verheiratete 51.278 €
    Grenzgänger-Direktversicherung bis zu 6.816 €
  • Bei der Basisrente ist der Versicherungsnehmer eine volljährige Privatperson.
    Hingegen ist bei einer Grenzgänger-Direktversicherung immer der Arbeitgeber Versicherungsnehmer.
  • Verfügbarkeit bei Rentenbezug:
    Basisrente: Es ist nur eine Rentenzahlung möglich.
    Grenzgänger-Direktversicherung: Es ist auch eine Kapitalauszahlung möglich.
  • Zusätzliche Abzüge bei Leistungsbezug im Rentenalter:
    Basisrente: Es werden bei Rentenbezug keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung fällig.
    Grenzgänger-Direktversicherung: Es werden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen.
  • Kostenquote: Da bei einer Basisrente keine Firma der Versicherungsnehmer ist, sondern Du selbst, gibt sie Dir bestmögliche Entscheidungsfreiheit. Somit können Kunden auch immer den besten Anbieter aussuchen und vergleichen.

Hinweis:

Die genaue steuerliche Förderung hängt von weiteren Kriterien ab. Da wir nicht als Rechtsberater tätig sind, ist für eine individuelle steuerliche Prüfung eine anwaltliche Beratung zu empfehlen.

Sind die eingezahlten Beiträge bei Arbeitslosigkeit sicher?

Einer der großen Vorteile bei einer Basisrente/Rürup-Rente ist, dass das angesparte Kapital bei Arbeitslosigkeit/Hartz IV weiterhin für die Rente sicher ist und geschützt bleibt. Somit bleibt das Vertragsguthaben bei einer möglichen Anrechnung von Vermögen unangetastet.

Was passiert mit meinem Vertragsguthaben im Falle einer Insolvenz?

Generell stehen Basisrenten/Rürup-Renten unter einem Pfändungsschutz. Jedoch müssen hierzu einige Kriterien erfüllt sein. Dabei werden die Vorschriften zum Pfändungsschutz in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt, die selbst auch das Insolvenzverfahren regeln.

Rüruprente/Basisrente mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombinieren?

Generell muss zwischen einer inkludierten Berufsunfähigkeitsversicherung (BUR) und einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) unterschieden werden.

Berufsunfähigkeitsversicherung:

  • Solange der Einschluss einer BUR den Kostenanteil am Gesamtbeitrag 50 % nicht übersteigt, kann der komplette Beitrag als Vorsorgeaufwendungen angegeben werden und in entsprechender Höhe von der Steuer abgesetzt werden.

Berufsunfähigkeitszusatzversicherung:

  • Bei Einschluss der BUZ werden bei eintretender Berufsunfähigkeit des Versicherten die Altersvorsorgebeiträge von der Versicherung bis zum Vertragsablauf weiterbezahlt. Somit kann gewährleistet werden, dass der Vertrag eben auch bei Berufsunfähigkeit weiterbezahlt werden kann. Daneben können diese Zusatzkosten auch als Vorsorgeaufwendungen angegeben werden und in entsprechender Höhe von der Steuer abgesetzt werden.
Habe ich bei Vertragsablauf ein Kapitalwahlrecht?

Basisrenten/Rürup-Renten sehen prinzipiell nur eine Leibrente vor und keine Kapitalauszahlung.

Einzige Ausnahme sind sogenannte Kleinstbeträge. Sobald die monatliche Rente bei nicht mehr als etwa 30 Euro liegt, können Versicherte eine Kapitalauszahlung verlangen und auf eine lebenslange Rentenzahlung verzichten.

Wann kann ich frühestens über meine Rente verfügen?

Versicherte erhalten frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres die Leistungen aus einer Basisrente/Rürup-Rente.

Seit dem Jahr 2012 gilt: Sparer können erst mit der Vollendung des 62. Lebensjahres die Basisrente/Rürup-Rente erhalten.

Welche Möglichkeiten habe ich bei Zahlungsschwierigkeiten?

Grundsätzlich sieht eine Basisrente/Rürup-Rente kein Kündigungsrecht vor. Eine Auszahlung des Rückkaufwertes ist somit ausgeschlossen.

Versicherte haben jedoch die Möglichkeit, den Vertrag auf unbestimmte Zeit beitragsfrei zu stellen.

Tipp:

Viele Kunden legen diese Inflexibilität der Basisrente bzw. Rürup-Rente als Nachteil aus. Doch unserer Ansicht nach ist es ein wichtiges Kriterium, neben den steuerlichen Vorteilen, dass für den Abschluss einer Basisrente spricht. Denn hierdurch werden Sparer immer davor geschützt, wenn diese doch „mal“ ans Ersparte kommen wollen. Wichtig: Unterscheide vor einem Abschluss immer, welchen Zweck Du verfolgen willst: Altersvorsorge oder Vermögensaufbau? Bei ersterem solltest Du bestmöglich niemals den Kapitalstock antasten. 

Was passiert mit meinen Ersparnissen im Todesfall?

Grundsätzlich sehen Basisrenten/Rürup-Renten nur den Ehepartner oder die kindergeldberechtigten Kinder als Bezugsberechtigte vor. Es gibt die folgenden Möglichkeiten der Vorsorge, die getroffen werden können: 

Hinterbliebenenrente:
Der Bezugsberechtige erhält nach Tod des Versicherungsnehmers die vereinbarte Rente.
Wichtig: Kinder erhalten bis maximal zum 25. Lebensjahr eine Waisenrente ausbezahlt.
Sinnvoll kann weiter ein Abschluss einer Rentengarantiezeit sein. So ist gewährleistet, dass längstmöglich eine Rentenzahlung ausbezahlt wird. Das ist von Vorteil, wenn bspw. der Versicherte kurz nach Leistungsbezug versterben sollte. 

Beitragsrückgewähr:
Nach dem Todesfall des Versicherungsnehmers zahlt der Versicherer alle eingezahlten Beiträge an den Bezugsberechtigen zurück. 

Risikolebensversicherung:
Es kann auch eine extrahierte Lebensversicherung nach dem Todesfall des Versicherungsnehmers auf den vertraglich hinterlegten Bezugsberechtigten abgeschlossen werden.

Wie wird eine Basisrente/Rürup-Rente in der Auszahlungsphase versteuert?

Leistungen aus einer Basisrente werden nachträglich besteuert. Dies geschieht nach dem sogenannten Kohortenprinzip. Kurz gesagt bedeutet das, dass der zu versteuernde Anteil der Rente zu Rentenbeginn festgeschrieben wird und während der gesamten Zeit unverändert bleibt. Bei der Basisrente steigen Jahr für Jahr die versteuerungspflichtigen Rentenanteile in Prozentschritten, bis schließlich im Jahr 2040 alle Basisrenten zu 100 % zu versteuern sind.  

So beträgt im Jahr 2022 der Besteuerungsanteil 82 %. Dieser steigt jährlich um +1 % an, bis im Jahr 2040 dann 100 % erreicht sind. Falls Versicherte also im Jahr 2032 in Rente gehen, so beträgt der steuerpflichtige Anteil aus der Basisrente 92 %. Dieser Wert ist dann für die gesamte Rentenzeit festgeschrieben und ändert sich nicht. 

Der Steuersatz des Rentenbeziehers ist relevant:

Sobald der steuerpflichtige Anteil der Basisrente feststeht, wird dieser dann mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Also im Beispiel oben werden von der Rente 92 % der Steuer angegeben und diese wiederum mit dem dann in der Zukunft, als Rentner oder Pensionär, niedrigeren Steuersatz besteuert. 

Hinweis:

Die genaue steuerliche Förderung hängt von weiteren Kriterien ab. Da wir nicht als Rechtsberater tätig sind, ist für eine individuelle steuerliche Prüfung eine anwaltliche Beratung zu empfehlen. 

Das Krankenversicherung-für-Grenzgänger-Team.