Gesetzliche Unfallversicherung für Schweizer Grenzgänger

Das solltest du wissen

Wie sieht es mit der gesetzlichen Unfallabsicherung bei Schweizer Grenzgängern aus? Eine Frage, die sicherlich viele Menschen beschäftigt, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige rund um das Thema Unfallversicherung für Grenzgänger und wie du optimal geschützt bist.

Gesetzliche Unfallversicherung Grenzgänger Schweiz

Wer ist ein Schweizer Grenzgänger und wie ist die Absicherung geregelt?

Personen, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz berufstätig sind, gelten als Schweizer Grenzgänger. Diese haben einen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz (UVG) in der Schweiz. Sobald der Grenzgänger mehr als 8 Stunden in der Woche beim selben Arbeitgeber tätig ist, wird der gesetzliche Unfallschutz sowohl um Nichtberufsunfälle (NBU) als auch um eine 24-Stunden-Deckung, die weltweit gilt, erweitert. Das klingt doch schon einmal sehr umfassend, oder?

Unfalldefinition in der Schweizer gesetzlichen Unfallversicherung

Ihr fragt euch vielleicht, was genau als Unfall in der Schweiz gilt? Die Definition eines Unfalles ist klar und einheitlich geregelt:

  • Plötzliches Ereignis: Nicht über einen längeren Zeitraum hinziehend.
  • Zeitlich und örtlich bestimmbares Ereignis: Wann genau und wo es passiert ist.
  • Von außen auf die Person wirkendes Ereignis: Bspw. ein Aufprall oder ein Sturz.
  • Unfreiwilliger Körperschaden: Unter anderem führt ein plötzlicher Sturz zur Bewegungsuntauglichkeit eines Beines.

Beiträge zur Schweizer gesetzlichen Unfallversicherung

Die Beiträge zur gesetzlichen Schweizer Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber. Jedoch werden die Beiträge für das Risiko von Nichtberufsunfällen oft auf den Arbeitnehmer umgelegt. Die Höhe des Beitrages richtet sich hierbei nach Risikoklassen, die sich aus dem ausgeübten Beruf, dem Unternehmen und dem Verdienst ergeben.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in der Schweiz

Zu den Versicherungsleistungen gehören unter anderem die medizinischen Kosten und Wiedereingliederungsmaßnahmen, die nach einem Unfall entstanden sind. Hierzu zählen:

  • Kranken- bzw. Rettungstransport
  • Arzt- sowie allgemeine Krankenhauskosten
  • Heilbehandlung
  • Heil- und Hilfsmittel
  • Pflegeleistungen

Versicherte Geldleistungen in der gesetzlichen Schweizer Unfallversicherung:

Hast du dich jemals gefragt, wie du und deine Lieben im Falle eines Unfalls oder einer Berufskrankheit abgesichert sind? Heute möchten wir dir die versicherten Geldleistungen in der gesetzlichen Schweizer Unfallversicherung näherbringen. Lasse uns gemeinsam die verschiedenen Geldleistungen durchgehen, die dir im Falle eines Unfalls oder einer Berufskrankheit zustehen.

Tagegeld: Deine finanzielle Unterstützung nach einem Unfall

Das Tagegeld wird ab dem dritten Tag bei durch Unfall oder Berufskrankheit bedingter Arbeitsunfähigkeit ausbezahlt. Wusstest du, dass die Höchstentschädigung bei max. 80 % des versicherten Verdienstes angesetzt ist und der maximale versicherbare Jahresverdienst bei 148.200 Schweizer Franken liegt! Das bedeutet, dass du im Falle einer Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert bist.

Teilweise Arbeitsunfähigkeit? Kein Problem!

Aber was passiert, wenn du nur teilweise arbeitsunfähig bist? Auch hier kommt das Tagegeld ins Spiel: Die Entschädigung wird prozentual angepasst und reduziert, sodass du genau die Unterstützung bekommst, die dir zusteht – allerdings ist sie häufig nicht ausreichend. Falls eine Wiedereingliederung in die Arbeitswelt nicht möglich ist, wird das Tagegeld längstens bis zur Festsetzung einer möglichen Invalidenrente bezahlt.

Invalidenrente: Langfristige finanzielle Absicherung

Wenn der Unfall oder die Berufskrankheit so schwerwiegend ist, dass du langfristig nicht genesen kannst, kommt die Invalidenrente ins Spiel. Die Höhe des Invaliditätsgrades bemisst sich aus einem Einkommensvergleich, bei dem das Gehalt, das ohne gesundheitliche Einbußen verdient werden könnte, mit dem Einkommen verglichen wird, das man nach Umschulungen und Eingliederungsmaßnahmen in anderen Berufen verdienen könnte.

Wann steht mir eine Invalidenrente zu?

Eine Rente aus der Invalidenversicherung (IV) kann beansprucht werden, wenn deine Fähigkeit, im Berufsleben sowie in deinem Aufgabenbereich tätig zu sein, durch zumutbare Integrationsmaßnahmen nicht wiederhergestellt, erhalten oder verbessert werden kann.

Der Anspruch auf eine IV-Rente erlischt jedoch, sobald die Bedingungen nicht mehr zutreffen. Spätestens endet dieser Anspruch, wenn der IV-Rentenempfänger oder die IV-Rentenempfängerin das AHV-Rentenalter erreicht oder Anspruch auf eine Altersrente hat.

In einfachen Worten: Du hast Anspruch auf eine IV-Rente, solange du alle zumutbaren Integrationsmaßnahmen ausgeschöpft hast und dennoch keine Verbesserung deiner Arbeitsfähigkeit erreicht werden konnte. Dein Anspruch endet, sobald die Bedingungen nicht mehr erfüllt sind oder du das Rentenalter erreichst.

Wann wird die Invalidenrente ausbezahlt?

Eine Invalidenrente wird erst nach einer Sperrzeit von einem Jahr, in der der Invaliditätsgrad mindestens 40 % betragen hat, ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt immer erst ab einer 40%igen Invalidität. Ab einem Invaliditätsgrad von 70 % wird die volle Invalidenrente ausbezahlt, die max. 80 % des Einkommens beträgt.

Je nach Invaliditätsgrad erhalten Versicherte die Rente in unterschiedlichen Anteilen des zuletzt verdienten Einkommens:

  • Ab einem Invaliditätsgrad von 40 %: 1/4 der vollen Invalidenrente
  • Bei einem Invaliditätsgrad von 50 %: 1/2 der vollen Invalidenrente
  • Bei einem Invaliditätsgrad von 60 %: 3/4 der vollen Invalidenrente
  • Bei einem Invaliditätsgrad von 70 % oder mehr: die volle Invalidenrente (max. 80 % des Einkommens aus höchstens 148.200 Schweizer Franken)

 

Wie die Berufsunfähigkeitsversicherung deine Arbeitskraft absichert

Schütze deine Existenz

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass eine Invalidenrente oftmals nicht ausreichend ist, um den finanziellen Bedarf abzudecken. Die ausbezahlten Beträge liegen je nach Durchschnittseinkommen zwischen 1.225 und 2.450 Franken und reichen bei einem Invaliditätsgrad von unter 70 Prozent häufig nicht aus, da die Invalidenrente in solchen Fällen gekürzt wird.

Daher empfehlen wir bei Deine.Versicherung dringend für alle in der Schweiz arbeitenden und in Deutschland wohnenden Personen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Diese Arbeitskraftabsicherung sichert genau deine aktuelle Tätigkeit ab, ohne dass du auf andere Berufe verwiesen wirst. Somit kannst du sicher sein, im Falle einer Berufsunfähigkeit finanziell bestmöglich abgesichert zu sein und dein gewohntes Lebensniveau aufrechtzuerhalten. Setze auf Deine.Versicherung und schütze dich und deine Familie vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit!

Natürlich besteht die Möglichkeit, zusätzlich eine private Unfallversicherung abzuschließen, die weltweit rund um die Uhr greift. Beachte jedoch, dass eine Unfallversicherung lediglich bei Unfällen greift und nicht bei Krankheiten. Darüber hinaus ist deine Arbeitskraft (Beruf und Erwerb) ausschließlich mit einer passenden Berufsunfähigkeitsversicherung optimal abgesichert.

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Zögere nicht, uns zu kontaktieren, wenn wir dir die genauen Unterschiede zwischen einer (privaten) Unfallversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung erläutern dürfen. Wir freuen uns darauf, von dir zu hören und dir bei deinen Fragen behilflich zu sein.

Raphael Grässlin

Finanzanlagenvermittler und Kaufmann für Versicherungen & Finanzen (IHK)