Kfz-Versicherung (2023) · Das ändert sich jetzt!
Eine Kfz-Versicherung sichert Schäden gegenüber Dritten vollumfänglich ab. Darüber hinaus wird auch eine Vielzahl von Naturgefahren und Eigenschäden mit abgesichert. Notwendig hierfür ist neben einer Kfz-Haftpflichtversicherung, die sogenannte Kfz-Teilkaskoversicherung sowie die Kfz-Vollkaskoversicherung.
Jährlich kommt es in der Kfz-Versicherung zu einer Vielzahl von tariflichen Änderungen, die den Versicherungsbeitrag maßgeblich beeinflussen. Hieraus entstehen Chancen oder eben auch Risiken, wie die eines steigenden Kfz-Versicherungsbeitrages.
Im Folgenden erfährst Du die aktuellen Gründe von Beitragsanpassungen und auf welche vertragstechnischen Parameter jeder Kfz-Versicherte einmal im Jahr seinen Versicherungsvertrag auf Einsparpotenzial prüfen sollte.
Das Wichtigste in Kürze
- Typ- und Regionalklassenänderung: Dass manche Kraftfahrzeuge teurer sind als ähnliche Wagen, liegt auch an den Einstufungen von Typ- und Regionalklassen.
- Tarifmerkmale: Fahrerkreis- und Fahreralter, Jahresfahrleistung, Schadenfreiheitsrabatt, Werkstattbindung oder z.B. ein Rabattschutz beeinflussen den Kfz-Versicherungsbeitrag erheblich.
- Versicherungsumfang: Kfz-Haftpflicht-, Teil- oder Vollkaskoversicherung. Hierzu gewählte Selbstbeteiligungen reduzieren i. d. R. den Versicherungsbeitrag nochmals.
- Wechselrecht: Zur Hauptfälligkeit der bestehenden Kfz-Versicherung sowie bei Beitragserhöhungen, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, gibt es Kündigungsmöglichkeiten.
Typ- und Regionalklassen
Dass manche Kraftfahrzeuge teurer sind als ähnliche Wagen, liegt auch an den jährlichen Einstufungen von Typ- und Regionalklassen. Für die Höhe der Einstufung ist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) verantwortlich und nicht, wie viele glauben, die Kfz-Versicherung selbst.
Je niedriger das Kraftfahrzeug in der Regional- als auch Typklasse eingestuft ist, umso günstiger ist der Beitrag für die Kfz-Versicherung.
Das sind Typklassen in einer Kfz-Versicherung
Die Klassifizierung richtet sich nach dem in Deutschland zugelassenen Kfz-Modell und betrachtet die gesamte Unfall- sowie Schadenbilanz der letzten drei Jahre. Dabei gibt es Typklasseneinstufungen in der Kraftfahrzeughaftpflicht, Teilkaskoversicherung und in der Kfz-Vollkaskoversicherung.
- Kfz-Haftpflichtversicherung mit insgesamt 16 Typklassen, die von 10–25 reichen:
Die Klassifizierung richtet sich dabei nach den durchschnittlich gezahlten Schadenleistungen, die alle Versicherer für geschädigte Dritte bezahlt haben. - Kfz-Teilkaskoversicherung umfasst insgesamt 24 Typklassen, die von 10–33 reichen:
Hier sind die versicherten Gefahren, wie bspw. Zusammenstoß mit Wild, Steinschlagschäden oder Schadenzahlungen für Hagel, Grundlage der Einstufung. - Kfz-Vollkaskoversicherung mit insgesamt 25 Typklassen, die von 10–34 reichen:
Ebenfalls sind hier die jeweils versicherten Gefahren, wie Schadenzahlungen für selbst verschuldete Unfälle oder mutwillige Beschädigung, eines Kfz-Modell maßgebend.
In den Typklassen sind unter anderem folgende Fahrzeug- und Leistungsdaten gelistet:
- Name des Autoherstellers (Audi, VW, Renault etc.)
- Name des Fahrzeugtyps (Q5, Passat, Twingo etc.)
- Herstellerschlüsselnummer (HSN) und Typschlüsselnummer (TSN)
- Motorleistung (kW, PS, Hubraum etc.)
- Antriebsart (Benzin, Diesel, Elektro etc.)
- Produktionszeitraum des Kraftfahrzeuges (Fahrzeugalter/Erstzulassung)
- Angaben zur Wegfahrsperre
Angaben für die Typklassenermittlung
Die Typklasse eines Kraftfahrzeuges kann mithilfe des Fahrzeugscheines (Zulassungsbescheinigung Teil 1) online über die Typklassenabfrage des GDV erfolgen. Für die Ermittlung werden mindestens die folgenden Angaben benötigt:
- Hersteller und Modell (Punkt 2.1 im Fahrzeugschein)
- Erstzulassungsjahr (Punkt B im Fahrzeugschein)
- Leistung in kW und PS (Punkt P2 und P4 im Fahrzeugschein)
Typklassenänderungen 2023
Ermittle hier Deine Typklasse:
- Beim Internetauftritt des GDV kann eine Typklassenabfrage ganz leicht selbst geprüft werden.
- Die aktuelle Typklasse finden Versicherte u. a. auch in der aktuellen Kfz-Versicherungspolice. So kannst Du diese mit der aus dem neuen Jahr vergleichen.
Das sind Regionalklassen in einer Kfz-Versicherung
Die Klassifizierung richtet sich nicht nach allen zugelassenen Modellen in Deutschland, sondern nach diesen in einem jeweiligen Zulassungsbezirk. Hierzu wird im Zulassungsbezirk ebenfalls die gesamte Unfall- sowie Schadenbilanz der letzten drei Jahre eines Kfz-Modells betrachtet.
Regionalklassen gibt es in der Kfz-Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung und in einer Kfz-Vollkaskoversicherung. Die Klassifizierung erfolgt nach dem gleichen Prinzip wie eine Typklasseneinstufung.
- Kfz-Haftpflichtversicherung mit insgesamt 12 Regionalklassen:
Die Haftpflicht-Regionalklasse wird von den Fahrern des jeweiligen Zulassungsbezirkes beeinflusst, denn durchschnittliche Schadenzahlungen der Kfz-Versicherer an geschädigte Dritte und Kfz-Unfallschwerpunkte fließen in die jährliche Berechnung der zuständigen Stelle mit ein. - Kfz-Teilkaskoversicherung mit insgesamt 16 Regionalklassen:
Die Teilkasko-Regionalklasse wird von den Schadenzahlungen in Folge der versicherten Gefahren einer Kfz-Teilkaskoversicherung, wie beispielsweise Wildunfälle, Sturm und Hagelschadenereignisse oder der Einbruch-, Diebstahlhäufigkeit maßgebend beeinflusst. - Kfz-Vollkaskoversicherung mit insgesamt 9 Regionalklassen:
Weiter sind für die Vollkasko-Regionalklasse Schadenzahlungen durch selbst verschuldete Kfz-Unfälle oder auch mutwillige Beschädigungen an Kraftfahrzeugen und deren Schadenhöhe von grundlegender Bedeutung.
Angaben für die Regionalklassenermittlung
Die Abfrage der Regionalklasse für ein Kraftfahrzeug kann online über die Regionalklassenabfrage des GDV erfolgen. Für die Ermittlung wird mindestens eine der folgenden Angaben benötigt:
- Postleitzahl
- Zulassungsbezirk
- Ort
Regionalklassenänderungen 2023
Ermittle hier Deine Regionalklasse:
- Beim Internetauftritt des GDV kann eine Regionalklassenabfrage ganz leicht selbst durchgeführt werden.
- Die aktuelle Regionalklasse finden Versicherte u. a. auch in der diesjährigen Kfz-Versicherungspolice. So kannst Du diese mit der aus dem neuen Jahr vergleichen.
Neue Regionalklassen Lörrach und Umgebung 2023
Zulassungsbezirk | Kfz-Haftpflicht | Kfz-Teilkasko | Kfz-Vollkasko |
---|---|---|---|
Lörrach | 3 (bisher 1) | 8 (bisher 7) | 4 (bisher 4) |
Freiburg i. Breisgau | 4 (bisher 1) | 8 (bisher 7) | 7 (bisher 4) |
Emmendingen | 3 (bisher 1) | 8 (bisher 7) | 5 (bisher 4) |
Waldshut-Tiengen | 4 (bisher 1) | 9 (bisher 8) | 6 (bisher 1) |
Schon gewusst?
Krafträder haben keine Typ- und Regionalklassen.
Für den Versicherungsbeitrag spielt es also keine Rolle wie oft eine besimmte Kraftradmarke in Unfälle verwickelt ist.
Für die Berechnung spielen Faktoren wie u. a. die Fahrzeugart (Sportler/Naked Bikes, Enduro, Cruiser, Roller und weitere) eine Rolle. Auch steht dem Neuwert, die Motorisierung oder Motorstärke eine versicherungstechnische Prämienbeurteilung zu.
Tipps für eine günstige Autoversicherung
Versicherte können mit den richtigen Kniffen den günstigsten und fairsten Preis für eine Kfz-Versicherung erhalten. Hierbei spielt sicherlich die Wahl der Versicherung grundsätzlich immer eine Rolle. Dazu kommen nach einer Tarifauswahl die folgenden Ratschläge, die jeder unbedingt beim Berechnen einer Kfz-Versicherung beachten sollte.
- Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse):
➞ In der Kfz-Haftpflicht und in der Kfz-Vollkaskoversicherung ist die SF-Klasse das grundlegendste Tarifmerkmal für einen Versicherungsbeitrag. Dabei gilt, je höher die Anzahl der schadenfreien Jahre, desto günstiger ist ein Versicherungsbeitrag. In einer Teilkaskoversicherung gibt es hingegen keine SF-Einstufung, aufgrund dessen, da hier Leistungen versichert werden, die auf die eigene Fahrweise keinen Einfluss haben.
➞ Es gibt viele SF-Sondereinstufungsmöglichkeiten für Personen, die frisch den Führerschein haben oder bspw. einen Zweitwagen.
➞ Falls Personen schon lange unfallfrei fahren, lohnt es sich, neuere Kfz-Tarife anzusehen. Diese haben meist eine höhere Klassifizierung der schadenfreien Jahre. So können aus bspw. maximal SF30 auch bis zu 50 schadenfreie Jahre werden (SF50). - Die Wahl des Kraftfahrzeugs:
➞ Personen, die gerade vor dem Kauf eines Kraftfahrzeuges stehen, sollten sich vor einem Kauf über die Höhe des Versicherungsbeitrages informieren. Denn aufgrund Kfz-spezifischer unterschiedlicher Typen- wie auch Regionalklassen können auch bei ähnlichen Autos die Versicherungsbeiträge erheblich voneinander abweichen.
➞ Alles zu den Typklassen sowie Regionalklassen und wie Du mit ein paar Klicks diese schnell und unkompliziert für ein Kfz herausfindest, steht im oberen Teil dieses Artikels. - Selbstbeteiligung:
➞ In der Teilkasko- wie auch in einer Vollkaskoversicherung werden Selbstbehalte/Eigenbeteiligungen vereinbart. Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung, umso günstiger der Versicherungsbeitrag. Selbstbehalte können in der Regel von 0 € (also keiner Selbstbeteiligung) bis zu 1.000 € je Schadenfall vereinbart werden. Bei einem Schadenbetrag von bspw. 5.000 € und einer vereinbarten Selbstbeteiligung von 300 € muss der Versicherte die ersten dreihundert Euro selbst bezahlen und den darüber hinausgehenden Rechnungsbetrag bezahlt die Kfz-Versicherung. - Fahrerkreis und Fahreralter:
➞ Hinterlege die Fahrer in einer Autoversicherung namensspezifisch und auch nur die Fahrer, die regelmäßig mit dem versicherten Kfz fahren. Denn, je umfangreicher der Fahrerkreis, desto teurer die Kfz-Versicherungsprämie.
Tipp: Sollte jemand nur sehr selten mit Deinem Auto fahren, kann bei vielen Kfz-Versicherungsanbietern die Person für den bestimmten Tag oder Zeitraum mit sogenannten Zusatzfahrer-Policen kostengünstig hinzugebucht werden. Vorteil ist, dass Versicherte so exakt und taggenau das Risiko bezahlen und nicht für das ganze Jahr.
➞ Fahrer unter 23 Jahre, aber auch Personen ab dem etwa 74. Lebensjahr zahlen mehr in der Autoversicherung.
➞ Junge Personen, die noch kein eigenes Auto versichert haben, aber Autos aus der Familie fahren, können viel Geld mit einer Familienfahrerpolice sparen. Alles zur Familienfahrerpolice findest Du im unteren Teil hier. - Fahrleistung:
➞ Je weniger Kilometer das Kfz im Jahr bewegt wird, desto günstiger der Beitrag. Darum ist es sinnvoll, die voraussichtlichen Jahreskilometer genau auszurechnen und ggf. bei der Versicherung anzupassen. Bei einer Anpassung der Jahreskilometer gibst Du bestenfalls auch Deinen Tachostand mit an um in den Folgejahren genau auszurechnen, wie hoch die Jahresfahrleistung tatsächlich war, damit Du keinesfalls zu viel bezahlst. - Garage oder Carport:
➞ In der Kaskoversicherung gibt es zusätzliche Vergünstigungen, sobald für das versicherte Kfz eine Garage oder ein Carport vorhanden ist. - Werkstattbindung:
➞ Im Schadenfall das Kfz in eine vom Versicherer vorgeschlagene Fachwerkstatt zu bringen, spart bis zu 20 % Kaskobeitrag.
Kfz-Versicherer arbeiten mit vielen ansässigen Qualitätspartnern zusammen, die einen tollen Schadenservice bieten, professionell arbeiten, lange Garantien auf Reparaturen gewähren und oft auch kostenlos einen Leihwagen zur Verfügung stellen. - Beruf:
➞ Viele Versicherungen gewähren für bestimmte Berufsgruppen, wie Beamte, öffentlicher Dienst, Landwirte und weitere, einen Nachlass. Informier Dich am besten direkt beim jeweiligen Anbieter, ob Deine Berufsgruppe dazugehört. - Zahlungsweise:
➞ Bis zu 15 % zusätzlichen Nachlass bei einer vereinbarten Jahreszahlung.
➞ Manche Versicherungen verzichten auf einen Ratenzahlungszuschlag, sobald bspw. drei aktive Verträge bestehen.
Inflationäre Beitragsanpassungen sind zu erwarten
Die andauernde Inflation, die nun in Deutschland die 10-Prozent-Marke seit einigen Wochen durchbrochen hat, wird sich im Jahr 2023 auch bei den Kfz-Versicherungsprämien auswirken.
Mehrere Vorstandsmitglieder unterschiedlicher Kfz-Versicherungsanbieter erklärten kürzlich, dass sie diese inflationsbedingten Preisanstiege als Herausforderung sehen, berichtet das Beratungsunternehmen Horváth. So erklärte Finanzchef Giulio Terzariol von der Allianz, dass er für das Jahr 2023 Preisanstiege in der Kfz-Versicherung im zweistelligen Bereich für möglich hält.
So werden vermutlich deutschlandweit Kfz-Versicherer ihre Beiträge anpassen müssen, um die Ausgaben für Schaden- und Leistungsaufwände auszugleichen. Nicht zuletzt, da auch Naturkatastrophen immer größere Auswirkungen auf die Schadenbilanzen der Kfz-Versicherer haben.
Informationen, die für einen Kfz-Versicherungswechsel gebraucht werden
Das Einzige, was Du der neuen Kfz-Versicherung angeben musst, sobald Du ein passendes Kfz-Versicherungsangebot hast, ist der Vertragsablauf der noch aktuellen Kfz-Versicherung und die bisherige Versicherungsscheinnummer. Die neue Versicherungsgesellschaft kümmert sich in aller Regel um einen reibungslosen Ablauf und informieren die Zulassungsstelle, taggenau auf dem elektronischen Übermittlungsweg, über den Kfz-Versicherungswechsel mit einer Versicherungsbestätigung.
Das Datum sowie die Vertragsnummer findest Du in der Regel auf den ersten beiden Seiten Deiner aktuellen Police.
Somit entstehen keine Versicherungslücken und der neue Vertrag beginnt exakt dann, wenn der bisherige Vertrag abläuft. Auch bieten wir für Neukunden einen Kündigungsservice an. Kontaktiere uns hierzu über die vorhandenen Auswahlmöglichkeiten.
Es ist also ein Leichtes, sich für eine bessere Kfz-Versicherung zu entscheiden.
Tipps für die Kündigung einer Kfz-Versicherung
Bei einer Kfz-Versicherung handelt es sich grundsätzlich um Jahresverträge. Diese können somit jährlich, mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Versicherungsablauf gekündigt werden. Die Hauptfälligkeit einer Kfz-Versicherung ist oft der 01.01. eines Jahres.
Falls eine Kfz-Versicherung nicht (rechtzeitig) gekündigt wird, verlängert sich diese jedes Jahr zur Hauptfälligkeit stillschweigend um ein weiteres Jahr.
Bei Kfz-Versicherungen, die täglich gekündigt werden können oder eine abweichende Hauptfälligkeit haben (kann ein beliebiger Tag im Jahr sein), ist besonders darauf zu achten, dass die Versicherung zum Stichtag gekündigt wird und keine Deckungslücken bei der neuen Kfz-Versicherung entstehen. Achte bei der eigenständigen Handhabung eines Kfz-Versicherungswechsels unbedingt darauf.
Kündigungsvorlagen stellen wir Dir unter den Gratis-Downloads zur Verfügung. So musst Du nur noch Deinen Namen, ein aktuelles Datum und die Versicherungsnummer eintragen. Weiter ankreuzen, um welche Art der Kündigung es sich handelt (bspw. Ablaufkündigung oder Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Beitragserhöhung), und unten auf dem Formularvordruck unterschreiben. Diesen abschließend an die jeweilige Kfz-Versicherung senden, am besten mit einer Empfängerbestätigung.
Die häufigsten Fragen zur Kfz-Wechselsaison
Lese mehr über wichtige Fragen zur Kfz-VersicherungBei welcher Kfz-Versicherung soll ich mein Kraftfahrzeug versichern?
Du hast die Wahl mithilfe des zur Verfügung gestellten Online-Rechners und unseren Tipps aus dem Artikel, Deine Versicherung mit ein paar Klicks selbst auszuwählen und dabei einen optimalen Versicherungsschutz zu erhalten.
Falls Du uns Dein Vertrauen schenken und neben den Onlinemöglichkeiten auf ein effizientes, nettes und zuverlässiges Beraterteam zugreifen möchtest, kannst Du bei uns immer von den folgenden Vorteilen profitieren:
- Du erhältst die kostenlose App Finanzguide, mit der Du alle Versicherungen und Finanzen im Überblick behalten kannst.
- Besondere Rabattierungsmöglichkeiten werden aktiv genutzt.
- Versicherte erhalten auf Nachfrage auch während einer Vertragslaufzeit Empfehlungen für Leistungsverbesserungen oder günstigere Tarife vorgestellt. Dadurch kann der jährliche Kfz-Wechselkampf erspart werden.
- 20 % Zusatznachlass in der Kaskoversicherung mit dem Baustein Schadenservice+ im Premiumtarif.
- Du hast die Wahl zwischen Kompakt-, Premiumtarif und quasi allen modernen Kfz-Zusatzbausteinen.
- In einem Schadenfall kannst Du auf unser Beraterteam setzen oder online alles selbst regeln. Mit unserer Hilfe kannst Du Dir sicher sein, dass im Leistungsfall alles richtig gemacht und eine versicherte Leistung auch schneller ausbezahlt wird.
Wie lange läuft eine Kfz-Versicherung?
Bei einer Kfz-Versicherung handelt es sich grundsätzlich um Jahresverträge. Diese können somit jährlich mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Versicherungsablauf bzw. der Hauptfälligkeit gekündigt werden.
Ebenso besteht die Möglichkeit, nach einem Schadenfall oder einer Beitragserhöhung einen Kfz-Versicherungsvertrag zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Mehr dazu in den Sektionen weiter unten.
Falls eine Kfz-Versicherung nicht gekündigt wird, verlängert sich diese jedes Jahr zur Hauptfälligkeit stillschweigend um ein weiteres Jahr.
Wie bekomme ich den günstigsten Beitrag in der Kfz-Versicherung 2023?
Mithilfe der genannten Tipps im Artikel und unseres zur Verfügung gestellten Kfz-Vergleichsrechners kann leicht die Kfz-Versicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis gefunden werden.
Darüber hinaus stehen wir auch persönlich zur Verfügung und Du profitierst von vielen Vorteilen. Somit hast Du die Wahl und kannst das Beste aus Deiner Kfz-Versicherung herausholen.
Tipp:
Frage proaktiv bei Deiner aktuellen Kfz-Versicherung nach Vergünstigungen, um die bestehende Kfz-Versicherung besserzustellen. Denn auch Bestandskunden erhalten oft bessere und günstigere Versicherungsbeiträge.
Für unsere Kunden prüfen wir auf Wunsch einmal im Jahr die bestehende Versicherung, um immer das Bestmögliche herausholen zu können. Kontaktiere uns bei Interesse über die vorhandenen Kommunikationskanäle.
Kann ich eine Kfz-Versicherung auch noch nach dem 30. November kündigen?
Viele Kfz-Versicherungen haben zum Jahreswechsel die Hauptfälligkeit und können spätestens einen Monat vor Vertragsablauf gekündigt werden, um die Versicherungsgesellschaft zu wechseln.
Falls also eine Kfz-Versicherung den Versicherungsablauf 31.12. bzw. 01.01. hat, dann ist der späteste Kündigungszeitpunkt der 30. November und der Vertrag gilt zur Hauptfälligkeit als beendet.
Dann ist eine Kündigung auch nach dem 30. November wirksam:
Falls die Kfz-Versicherung zum nächsten Jahr den Beitrag erhöht, ohne dass es zu einer Leistungsänderung kommt, besteht immer ein Sonderkündigungsrecht.
So kann bspw. nach einer Beitragserhöhung zur Hauptfälligkeit auch noch nach dem 30. November die Kfz-Versicherung gewechselt werden und der Kfz-Versicherte von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Diese Kündigungsfristen gelten bei einem Sonderkündigungsrecht:
Der Paragraf 40 im Versicherungsvertragsgesetz regelt die Sonderkündigungsrechte bei Prämienerhöhung.
Darin wird einheitlich geregelt, dass Versicherten bei Prämienerhöhungen, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, den Kfz-Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Kfz-Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen können.
Diese Mitteilung über die Kfz-Beitragserhöhung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung der Prämie zugehen.
Auch steht dem Kfz-Versicherten ein Kündigungsrecht zu, wenn der Versicherer aufgrund einer Anpassungsklausel den Umfang des Versicherungsschutzes vermindert, ohne die Prämie entsprechend herabzusetzen.
Die Versicherer haben den Versicherungsnehmer in der Mitteilung der Beitragserhöhung (oft: Neue Beitragsrechnung der Kfz-Versicherungspolice für das kommende Jahr) auch auf dieses Sonderkündigungsrecht hinzuweisen.
Besteht ein Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhung?
So kann bei einer Beitragserhöhung zur Hauptfälligkeit des Kfz-Versicherungsvertrages auch noch nach dem 30. November die Kfz-Versicherung gewechselt werden und der Kfz-Versicherte von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Diese Kündigungsfristen gelten:
Der Paragraf 40 im Versicherungsvertragsgesetz regelt die Sonderkündigungsrechte bei Prämienerhöhung.
Darin wird einheitlich geregelt, dass Versicherten bei Prämienerhöhungen, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, den Kfz-Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Kfz-Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen können.
Diese Mitteilung über die Beitragserhöhung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung der Prämie zugehen.
Auch steht dem Kfz-Versicherten ein Kündigungsrecht zu, wenn der Versicherer aufgrund einer Anpassungsklausel den Umfang des Versicherungsschutzes vermindert, ohne die Prämie entsprechend herabzusetzen.
Die Versicherer haben den Versicherungsnehmer in der Mitteilung der Beitragserhöhung (oft: Neue Beitragsrechnung der Kfz-Versicherungspolice für das kommende Jahr) auch auf dieses Sonderkündigungsrecht hinzuweisen.
Tipp:
Bist Du nicht sicher, ob ein Sonderkündigungsrecht besteht, kontaktiere uns über die Auswahlmöglichkeiten und wähle einen Beratungs-Wunsch aus.
Besteht bei Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes ein Sonderkündigungsrecht?
Tritt ein Schadenfall ein, haben Kunde und Kfz-Versicherer das Recht, eine Kündigung auszusprechen.
Dabei ist die Kündigung spätestens einen Monat nach eingegangener Information der Kfz-Versicherung über den Abschluss der Entschädigung zulässig.
Der Kunde kann spätestens zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode, also der nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages, kündigen.
Den kompletten Gesetzestext findest Du hier, Kündigung nach Versicherungsfall.
Kein Sonderkündigungsrecht aufgrund Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes
Erhalten Kfz-Versicherte zur Hauptfälligkeit eine Beitragserhöhung aufgrund einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes (SF-Klasse), besteht kein generelles Sonderkündigungsrecht, wenn die oben genannten Fristen einer Sonderkündigung nach einem Schadenfall nicht gegeben sind.
Tipp:
Besprich mit Deiner Kfz-Versicherung nach jedem Schadenfall, ob und wie hoch sich die Prämie durch eine SF-Rückstufung im folgenden Jahr erhöht.
Weiter können sogenannte Rabattretter (Rabattschutz) vereinbart werden. Diese retten sozusagen Deinen Schadenfreiheitsrabatt im kommenden Jahr vor einer Rückstufung.
Auch ist es möglich, kleinere Schäden selbst zu begleichen oder beim Versicherer in Raten nach einer Regulierung zu tilgen. Damit diese die Kfz-Versicherung im Folgejahr nicht rabattschädlich belasten. Sprich hier Deinen Ansprechpartner auf Möglichkeiten an.