Krankenversicherung für Rentner

Ein ganz wichtiger Aspekt bei der Wahl einer Grenzgänger-Krankenversicherung ist die Frage, wie die eigene Krankenversicherung im Rentenalter konzipiert sein sollte. Die Krankenversicherung für Grenzgänger soll modern und leistungsstark sein. Ist die Entscheidung für die Grenzgänger-Krankenversicherung getroffen, besteht diese häufig ein ganzes Arbeitsleben.

Doch was geschieht als Rentner bzw. als Pensionär mit der Krankenversicherung? Es treten viele Fragen auf, die es zu klären gilt. Denn daneben werden je nach Krankenversicherung auch diverse Einkommen, wie Rentenbezüge oder Mieteinnahmen, mit dem Krankenversicherungsbeitrag belastet. Nachfolgend erläutere ich Ihnen, auf welche Fakten in der Krankenversicherung für Rentner geachtet werden sollte.

Krankenversicherung für Rentner – was ist das Richtige für Sie?

Erhalte aus den drei am häufigsten genutzten Krankenversicherungen einen Überblick auf was es im Renten- oder Pensionsalter zu beachten gibt. Zum einen wird das Grenzgängermodell, als auch die private Krankenversicherung und die deutsche freiwillige gesetzliche Krankenversicherung im Rentenalter beleuchtet. 

Hinweis:

Die nachfolgenden beschriebenen Beispiele zur Krankenversicherung sind Musterbeispiele. Die jeweilige Kundensituation sollte immer fachmännisch analysiert werden und jegliche Konsequenzen eines Krankenversicherungswechsels sollten mit Ihrem Fachmann des Vertrauens besprochen werden, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

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Grenzgängermodell (KVG-Lösung)

Grundsätzlich ist der Schweizer Grenzgänger, der sich im Grenzgängermodell (KVG) versichert hat, sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland gesetzlich krankenversichert. Hierdurch gelten bei dieser Grenzgänger-Krankenversicherung grundsätzlich dieselben gesetzlichen Richtlinien wie bei einem freiwillig in Deutschland Krankenversicherten. Wie diese Richtlinien lauten, erfahren Sie im Folgenden.

Gesetzlich krankenversichert in Deutschland

Personen, die im Grengzängermodell (KVG-Lösung) versichert sind, können sich bei Rentenbeginn unter der nachfolgenden Voraussetzung wieder in Deutschland krankenversichern. Somit bestünde eine gesetzliche Pflichtversicherung in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (kurz: KVdR). Für viele Rentner oder Pensionäre ist das erstrebenswert, um günstig versichert zu sein. Damit der Grenzgänger später in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert ist (kurz: KVdR) muss die 9/10-Regelung in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zutreffen. Dies bedeutet, dass zu 90 % der zweiten Hälfte des kompletten Arbeitslebens eine gesetzliche Krankenversicherung bestanden haben muss. Die Grenzgänger-Krankenversicherung im Grenzgängermodell ist dem gleichgestellt. Der Status der gesetzlichen Krankenversicherung spielt dabei keine Rolle. Krankenversicherungszeiten als freiwilliges, familien- und pflichtversichertes Mitglied sind gleichgestellt und werden berücksichtigt. Trifft die 9/10-Regelung nicht zu, ist bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung nur eine freiwillige Krankenversicherungsmitgliedschaft möglich.

Das bedeutet die 9/10-Regelung

Im Folgenden erhalten Sie Beispiele, welche die 9/10-Regelung für eine spätere Pflichtmitgliedschaft in der deutschen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) veranschaulichen.

  1. Daniel ist mit 19 Jahren in das Arbeitsleben gestartet. Auf die Altersrente kann er sich mit 67 Jahren freuen. Die Hälfte des Erwerbslebens bedeutet 24 Jahre. Hierdurch muss er in den letzten 24 Jahren seines Erwerbslebens zu mindestens 90 % (= 9/10-Regelung) in Deutschland gesetzlich krankenversichert sein. Daniel ist in seinem gesamten Arbeitsleben Grenzgänger und im Grenzgängermodell versichert. Er schätzt den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz und hat später keinerlei Probleme, sich in der Krankenversicherung der Rentner zu versichern.
  2. Johannes startet erst mit 25 in das Arbeitsleben. Bei ihm ist die Hälfte des Erwerbslebens 21 Jahre. Johannes ist bis zu seinem 48. Lebensjahr als gut verdienender Angestellter in Deutschland privat krankenversichert. Mit dem Start der Grenzgängertätigkeit möchte er sich im Grenzgängermodell versichern, denn er schätzt dort die günstigen Beiträge. Somit ist Johannes in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens 19 Jahre in einer gesetzlichen Krankenversicherung und hat die 90 % (= 9/10 Regelung) in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens ab dem 46. Lebensjahr erreicht. Im Rentenalter kann er sich als Pflichtmitglied gesetzlich in Deutschland krankenversichern.
  3. Lena wiederum beginnt mit 18 ihre Ausbildung. Auf die Altersrente freut sie sich mit 67 Jahren. Die Hälfte des Erwerbslebens ist somit 24 1/2 Jahre später erreicht. Dies bedeutet, dass Lena mindestens 24 1/2 Jahre in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens (ab dem 42 1/2 Lebensjahr) gesetzlich krankenversichert sein muss, um der 9/10 Regelung gerecht zu werden. Lena ist lange Zeit privat krankenversichert und wechselt erst mit dem 54. Lebensjahr in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. In der zweiten Hälfte des Erwerbslebens hat sie somit nur 13 Jahre lang gesetzlichen Krankenversicherungsschutz. Lena hat nun die Möglichkeit, sich als freiwilliges Krankenversicherungsmitglied in Deutschland zu versichern. Für die Pflichtmitgliedschaft hat sie die 90 % oder 24 1/2 Jahre nicht erreicht.

 

Renteneinkünfte in der gesetzlichen Krankenversicherung (KVdR)

Personen, die im Alter in der KVdR unterkommen können, zahlen nur auf bestimmte Einkünfte Krankenversicherungsbeiträge. Nicht zu verwechseln ist dabei die KVdR mit einer Versicherung. Die KVdR, Krankenversicherung der Rentner, gibt lediglich einen Status der Krankenversicherung wieder, nämlich die Pflichtmitgliedschaft in einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Die Höhe der Veranschlagung ist dabei auf die Beitragsbemessungsgrenze beschränkt. Diese liegt im Jahr 2021 bei 4.837,50 Euro oder 58.050 Euro jährlich.

In der KVdR werden folgende Einkünfte mit dem Krankenversicherungsbeitrag, evtl. Zusatzbeitrag und dem Beitrag zur Pflegepflichtversicherung gezahlt:

  • Renteneinkünfte: Die deutsche gesetzliche Altersrente als Beispiel wird mit dem allgemeinen Krankenversicherungsbeitragssatz, plus zuzüglicher Beitragssatz und Pflegepflichtversicherungsbeitrag, veranschlagt.
  • Versorgungsbezüge: Renteneinkünfte sowie Kapitalleistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung, wie Direktversicherungen oder Pensionskassen.
  • Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit.

 

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Ist der Grenzgänger während des Erwerbslebens in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung freiwilliges Mitglied, gelten ohnehin die deutschen gesetzlichen Regelungen für die Bestimmungen der Krankenversicherung der Rentner. Doch auch in dieser Grenzgänger-Krankenversicherung, der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, gilt die sogenannte 9/10-Regelung. Darum ist es nur hierdurch möglich, sich im Rentenalter in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (kurz: KVdR) als Pflichtmitglied zu versichern. Diese Regelung haben jedoch Grenzgänger, die sich weiterhin in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung befinden, ohnehin meist erreicht, da diese Personen auch schon vor der Schweizer Grenzgängertätigkeit in der GKV in Deutschland versichert waren.

Dies bedeutet, dass in 90 % der zweiten Hälfte des kompletten Arbeitslebens eine gesetzliche Krankenversicherung bestehen muss. Der Status der gesetzlichen Krankenversicherung spielt dabei keine Rolle. Krankenversicherungszeiten als freiwilliges, familien- und pflichtversichertes Mitglied sind gleichgestellt und werden berücksichtigt. Trifft die 9/10 Regelung nicht zu, ist bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung nur eine freiwillige Mitgliedschaft möglich.

Renteneinkünfte in der freiwilligen Krankenversicherung

Personen, die im Alter in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied versichert sind, bezahlen zusätzlich auf die Einkommensarten in der KVdR auf die folgenden Einkünfte Krankenversicherungsbeiträge, evtl. Zusatzbeitrag und die Pflegepflichtversicherung. Die Höhe der Veranschlagung ist dabei auf die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt. Diese liegt im Jahr 2021 bei 4.837,50 Euro oder 58.050 Euro jährlich.

Freiwillige Krankenversicherungsmitglieder bezahlen zusätzlich aus den Einkunftsarten: 

  • Vermietung und Verpachtung aus Eigentum.
  • Kapitalvermögen, wie bspw. Zinsen oder Dividendeneinkünfte.
  • Sonstige Einkünfte.

 

Private Krankenversicherung

Personen, die sich in ihrer Grenzgängertätigkeit privat krankenversichern, zahlen einen tarif- sowie altersabhängigen Krankenversicherungsbeitrag. Die Krankenversicherung besteht bei einem privaten Versicherungsträger und unterscheidet sich von der gesetzlichen Krankenversicherung.

Privat versichert im Rentenalter

In der Schweiz tätige Personen, die sich zu Beginn der Grenzgängertätigkeit von der Schweizer Krankenversicherungspflicht befreit haben, gelingt es kaum, im Rentenalter in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung (KVdR) zu gelangen. Dies bedeutet, dass Grenzgänger, die sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, häufig über das Erwerbsleben hinaus an die private Krankenversicherung gebunden sind.

Doch auch in dieser Grenzgänger-Krankenversicherung, der privaten Krankenversicherung, gilt die sogenannte 9/10-Regelung. Darum ist es nur hierdurch möglich, sich im Rentenalter in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (kurz: KVdR) als Pflichtmitglied zu versichern.

Dies bedeutet, dass in 90 % der zweiten Hälfte des kompletten Arbeitslebens eine gesetzliche Krankenversicherung bestehen muss. Der Status der gesetzlichen Krankenversicherung spielt dabei keine Rolle. Krankenversicherungszeiten als freiwilliges, familien- und pflichtversichertes Mitglied sind gleichgestellt und werden berücksichtigt. Trift die 9/10 Regelung nicht zu, ist bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung nur eine freiwillige Mitgliedschaft möglich.

PKV-Beiträge im Rentenalter wirklich so teuer?

Viele Personen scheuen die hohen Kosten einer privaten Krankenversicherung im Alter. Doch ist das gerechtfertigt? Der große Vorteil einer bestehenden privaten Krankenversicherung in der Altersrente liegt darin, dass die gesetzlichen Regelungen zur Veranschlagung von diversen Einkünften, mit dem (gesetzlichen) Krankenversicherungsbeitrag, nicht greifen.
Das bedeutet, dass, außer der Beiträge zur privaten Krankenversicherung selbst, keine weiteren Bezüge oder Einkünfte mit einem Krankenversicherungsbeitrag belastet werden. Darüber hinaus kann ein adäquater Krankenversicherungsschutz viel wert sein und falls Ihnen die Beiträge zu teuer werden, können Sie in einen günstigeren Tarif wechseln, der in etwa dem gesetzlichen Leistungsumfang entspricht.

Folgende Einkünfte sind unter anderem von einer Beitragspflicht zur Krankenversicherung frei

  • Die gesetzliche Rente unterliegt nicht dem Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung.
    ➞ Jedoch bezahlt diese einen Zuschuss zu dem Beitrag der privaten Krankenversicherung.
  • Renteneinkünfte sowie Kapitalleistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung werden keinem Krankenversicherungsbeitrag unterworfen.
  • Sonstige Einkünfte, wie bspw. Mieten, Zinsen und Dividenden oder eine private Altersvorsorge, sind ebenso frei von einer Belastung des Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Das Krankenversicherung-für-Grenzgänger-Team.