Was deckt die KVG Grenzgänger Krankenversicherung in der Schweiz ab?
Du bist Grenzgänger, arbeitest in der Schweiz und wohnst in Deutschland? Du möchtest einen Überblick darüber erhalten, was die KVG-Leistungen in der Grenzgänger Krankenversicherung (KVG-Grenzgängermodell) bei einem Leistungsbezug in der Schweiz beinhalten? Dann bist du hier genau richtig!
Im Folgenden zum KVG Grundversicherung Leistungskatalog erfährst du alles Wichtige über die KVG Grundleistungen, mit denen Grenzgänger bei einem Leistungsbezug in der Schweiz rechnen dürfen. Lass uns gemeinsam herausfinden, welche Leistungen im Schweizer „KVG Grundversicherung Leistungskatalog“ enthalten sind und wie du davon profitieren kannst.
Was deckt die Krankenversicherung in der Schweiz ab?
Ein Blick auf die wichtigsten KVG-Leistungen:
- Krankheitsbedingte Kosten: Deckt Untersuchungen, Behandlungen und Arzneimittel bei Erkrankungen ab; beinhaltet Arztbesuche und Medikamente.
- Unfälle: Übernimmt Behandlungskosten nach Unfällen, wenn die betroffene Person nicht anderweitig abgesichert ist; bietet Schutz bei unvorhergesehenen Ereignissen.
- Mutterschaft: Deckt Entbindungen und Abtreibungen sowie notwendige Untersuchungen während der Schwangerschaft ab; Unterstützung für werdende Familien.
- Zahnmedizinische Leistungen: Übernahme der Kosten nur in speziellen Ausnahmefällen, z.B. bei schweren Kiefererkrankungen oder Unfällen mit Zahnverlust.
- Vorsorge und Prävention: Inkludiert Kosten für medizinische Vorsorgeuntersuchungen und präventive Maßnahmen; ermöglicht regelmäßige Check-ups zur Gesundheitsüberprüfung.
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) bildet die Grundlage für die finanzielle Absicherung der Schweizer Bevölkerung im Krankheitsfall. Zudem beinhaltet es Regelungen für zusätzliche Bereiche im Gesundheitswesen, etwa die Pflichtversicherung für Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und in Deutschland leben.
Beim Arzt oder bei der Ärztin
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG) deckt grundsätzlich alle ärztlichen Behandlungen ab.
Stell dir vor, du fühlst dich nicht gut und musst dringend zum Arzt. Die gute Nachricht ist, dass die KVG Grundversicherung alle ärztlichen Behandlungen abdeckt – egal ob bei deinem Hausarzt oder einem Spezialisten. Aber Achtung: Vor Untersuchungen oder Behandlungen sollten Ärzte ihre Patienten darüber informieren, ob die Leistung übernommen wird oder nicht. Im Zweifelsfall frag einfach bei deinem Arzt oder deiner Krankenkasse nach.
Leistungen von Fachpersonen im Auftrag eines Arztes
Manchmal ist es notwendig, dass Fachpersonen wie Physiotherapeuten, Logopäden oder Ergotherapeuten ihre Expertise einbringen. Auch hier bietet die KVG Grenzgänger Krankenversicherung Sicherheit: Leistungen von Fachpersonen im Auftrag eines Arztes können ebenfalls vergütet werden.
Untersuchungen wie Analysen oder Röntgen
Es kann vorkommen, dass dein Arzt weitere Untersuchungen anordnet, um eine genaue Diagnose zu stellen. Die KVG Leistungen decken auch solche Untersuchungen ab, etwa Bluttests, Röntgen oder Ultraschall.
Psychotherapie unter bestimmten Bedingungen
Die KVG Grundversicherung übernimmt auch die Kosten für Psychotherapien, allerdings unter bestimmten Bedingungen. Es ist wichtig, dass du dich vorab bei deiner Krankenkasse informierst, um sicherzustellen, dass deine Therapie abgedeckt ist.
Wann zahlt die KVG Grenzgänger Krankenversicherung nicht?
Behandlungsmethoden, bei denen Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit oder Wirtschaftlichkeit fraglich sind, werden nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen bezahlt. Deshalb ist es wichtig, sich immer gut zu informieren und im Zweifelsfall mit der Krankenkasse abzuklären, ob eine Behandlung übernommen wird.
Komplementärmedizin im Fokus
Du fragst dich bestimmt: „Welche komplementärmedizinischen Behandlungen deckt die KVG Grundversicherung in der Schweiz ab?“ Keine Sorge, wir haben die wichtigsten Fakten für dich zusammengefasst:
- Abgedeckte Behandlungsmethoden: Akupunktur, Anthroposophische Medizin, Arzneimitteltherapie der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM), Ärztliche Klassische Homöopathie und Phytotherapie.
- Voraussetzung für die Kostenübernahme: Die Behandlung muss von einem Arzt oder einer Ärztin mit Facharzttitel und einer Weiterbildung in der entsprechenden komplementärmedizinischen Disziplin durchgeführt werden. Die entsprechenden Dokumente können online unter bag.admin.ch eingesehen werden.
- Medikamentenvergütung: Die zur Behandlung eingesetzten Medikamente werden von der KVG Grundversicherung vergütet, sofern sie in der Spezialitätenliste oder der Arzneimittelliste mit Tarif aufgeführt sind.
Was zahlt die Krankenkasse im Spital?
Stellt euch vor, ihr müsst in ein Schweizer Krankenhaus und fragt euch, welche Kosten eure Grundversicherung abdeckt. Keine Sorge, wir klären euch auf! Hier sind die wichtigsten Fakten zum Thema „KVG Grundversicherung Leistungskatalog“:
Eigenbeteiligung bei Spitalaufenthalten: Das solltest du wissen
- Was ist die Eigenbeteiligung im Krankenhaus?
Im KVG Grundversicherung Leistungskatalog ist die Eigenbeteiligung bei Spitalaufenthalten geregelt, wobei der Spitalbeitrag 15 Franken pro Tag beträgt. - Wer ist von der Zahlung befreit?
Von der Zahlung befreit sind Kinder bis 18 Jahre, junge Erwachsene bis 25 Jahre in Ausbildung sowie Frauen, die Mutterschaftsleistungen in Anspruch nehmen. - Gibt es eine Obergrenze für den Spitalbeitrag?
Es gibt keine Obergrenze für den Spitalbeitrag, was bedeutet, dass bei längeren Spitalaufenthalten der Betrag durchaus ins Gewicht fallen kann.
Kostenübernahme bei freiwilliger Behandlung in einem „Nicht-Listenspital“
Wenn ihr euch in einem Listenspital behandeln lassen möchtet, das nicht auf der Spitalliste eures Wohnkantons steht, übernimmt die Grundversicherung die Kosten für Behandlung und Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung bis zu dem Betrag, der für die entsprechende Behandlung in einem Listenspital des Wohnkantons gelten würde.
Informiere dich über die Listenspitäler deiner Versicherung
Es ist wichtig, dass ihr euch vor einer Behandlung über die verfügbaren Listenspitäler informiert. Zum Beispiel können SWICA-Versicherte ganz einfach die Listenspitäler auf der Webseite einsehen, indem sie das Stichwort „Listenspitäler“ in die Suchleiste eingeben oder direkt auf diese Seite gehen. Informiert euch rechtzeitig, um die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten und die Kostenübernahme durch eure Grundversicherung sicherzustellen.
Vollständige Kostenübernahme bei medizinischer Notwendigkeit
Muss die Behandlung aus medizinischen Gründen (Notfall, Spezialbehandlung) in einem Spital stattfinden, das nicht auf der Spitalliste eures Wohnkantons steht, werden die Kosten für Behandlung und Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung vollständig von der Grundversicherung übernommen.
Kosten für Privat- oder Halbprivat-Abteilungen
Die zusätzlichen Kosten für Behandlung und Aufenthalt in der Privat- oder Halbprivat-Abteilung müsst ihr selbst tragen oder durch eine Zusatzversicherung abdecken lassen.
Zusatzversicherung für Einbettzimmer und Chefarztbehandlung
Jetzt wisst ihr genau, was die KVG Grundversicherung im Spital bezahlt. Und keine Angst: Egal, ob es sich um einen geplanten Eingriff oder einen plötzlichen Notfall handelt, ihr seid gesetzlich gut abgesichert! Aber vielleicht fragt ihr euch jetzt, ob es Sinn macht, eine Zusatzversicherung für die Kostenübernahme eines Einbettzimmers und eine Chefarztbehandlung abzuschließen? Schaut euch doch mal unser Angebot bei Deine.Versicherung an – wir haben optimale Finanzstrategien und Versicherungen zu günstigen Preisen. Klickt einfach auf den Link und überzeugt euch selbst!
Medikamentenabdeckung
Hast du dich schon einmal gefragt, welche Medikamente deine Grenzgänger Krankenversicherung im Rahmen der KVG Grundversicherung eigentlich abdeckt? Keine Sorge, wir von Deine.Versicherung sind hier, um Licht ins Dunkel zu bringen und dir einen verständlichen, informativen Überblick über den Leistungskatalog der KVG Grundversicherung im Bereich Medikamente zu bieten. Schließlich sollst du wissen, wofür du jeden Monat Beiträge zahlst, oder?
Die Spezialitätenliste: Dein Kompass durch den Medikamentendschungel
Die KVG Grundversicherung übernimmt die Kosten für alle verschreibungspflichtigen Medikamente, die auf der sogenannten Spezialitätenliste verzeichnet sind. Aktuell sind etwa 2.500 Medikamente kassenpflichtig, und diese Liste wird ständig an den medizinischen Fortschritt angepasst. Aber keine Angst, du musst nicht stundenlang Listen durchwälzen: Du kannst ganz einfach online unter Spezialitätenliste herausfinden, welche Medikamente von deiner Versicherung abgedeckt sind. Praktisch, oder?
Magistralrezeptur: Individuell und trotzdem versichert
Auch wenn du ein ganz besonderes Medikament brauchst, das individuell in der Apotheke hergestellt wird, bist du abgesichert: Die KVG Grundversicherung erstattet auch die Kosten für solche Magistralrezepturen, sofern ihre Inhaltsstoffe in der Arzneimittelliste mit Tarif enthalten sind.
Generika: Qualität zum kleinen Preis
Gute Nachrichten für deinen Geldbeutel: Die KVG Grundversicherung übernimmt auch die Kosten für Generika. Das sind qualitativ gleichwertige „Kopien“ der Originalmedikamente, die dieselben Wirkstoffe enthalten, jedoch meist kostengünstiger sind. Deine Apothekerin oder dein Apotheker kann dir also ein Generikum anstelle des Originalpräparats geben, es sei denn, der Arzt oder die Ärztin verschreibt ausdrücklich das Original.
Prävention im Fokus
Wer möchte nicht gesund und fit bleiben? Die gute Nachricht ist, dass die KVG Grundversicherung in der Schweiz genau dafür sorgt. Sie bietet zahlreiche Leistungen zur Prävention, damit du und deine Lieben immer in bester Verfassung seid. Schließlich wissen wir alle: Vorbeugen ist besser als Heilen! Lass uns gemeinsam in die Welt der Präventionsmaßnahmen eintauchen, die dir eine Grenzgänger Krankenversicherung bietet.
Impfungen: Ein Schutzschild für deine Gesundheit
Die KVG übernimmt die Kosten für die wichtigsten Impfungen gemäß dem Schweizerischen Impfplan. Wie ein unsichtbarer Schutzschild halten sie Krankheiten wie Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Kinderlähmung auf Abstand. Aber Achtung: Reiseimpfungen sind nicht inbegriffen. Dennoch ist es ein großartiges Angebot, um deine Gesundheit zu schützen.
Kinderuntersuchungen: Wachstum und Entwicklung im Blick
Wer möchte nicht, dass seine Kinder gesund aufwachsen? Die KVG bezahlt acht Untersuchungen zur Kontrolle des Gesundheitszustandes und der normalen Entwicklung von Kindern im Vorschulalter. So kannst du sicher sein, dass dein kleiner Schatz bestmöglich betreut wird.
Gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen: Für die Gesundheit der Frau
Frauen können aufatmen, denn die KVG übernimmt alle drei Jahre die Kosten für gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen. Voraussetzung: Zwei jährliche Kontrollen ohne Befund haben stattgefunden. Damit bleibt die weibliche Gesundheit immer im Blick.
Mammographie: Frühzeitige Erkennung von Brustkrebs
Die KVG sorgt auch für die Früherkennung von Brustkrebs: Sie übernimmt die Kosten für digitale Mammografien und Mamma-MRIs bei Frauen mit erhöhtem Brustkrebsrisiko. Screening-Mammografien werden alle zwei Jahre für Frauen ab 50 Jahren im Rahmen eines kantonalen oder regionalen Programms übernommen.
Für weitere Informationen empfiehlt es sich, die Webseite von Swiss Cancer Screening zu besuchen. Hier erhältst du detaillierte Informationen und kannst dich optimal informieren.
Vorsorgeuntersuchungen zu Dickdarmkrebs: Für ein längeres, gesundes Leben
Sowohl Frauen als auch Männer profitieren von Vorsorgeuntersuchungen zu Dickdarmkrebs. Die KVG übernimmt die Kosten für Untersuchungen auf Blutspuren im Stuhl oder Dickdarmspiegelungen bei Personen zwischen 50 und 69 Jahren.
Alle zwei Jahre kannst du Untersuchungen zur Erkennung von Blutspuren im Stuhl in Anspruch nehmen, einschließlich der erforderlichen Laboranalysen. Darüber hinaus sind Dickdarmspiegelungen alle zehn Jahre möglich, um deine Gesundheit bestmöglich zu überwachen und zu schützen.
Wenn du an einem Früherkennungsprogramm in den Kantonen Genf, Jura, Neuenburg, Uri oder Waadt oder im Verwaltungskreis Berner Jura teilnimmst, kannst du dich freuen: In diesem Fall wird keine Franchise für die Untersuchung fällig.
Präventionsmaßnahmen: Schweizer Grenzgänger profitieren von der Grenzgänger Krankenversicherung
Das bezahlt die Krankenversicherung bei Mutterschaft
Die Zeit der Schwangerschaft und Mutterschaft ist ein aufregender Lebensabschnitt, in dem viele Fragen aufkommen – besonders wenn es um finanzielle Sicherheit geht. Aber keine Sorge, mit der KVG Grundversicherung bist du gesetzlich solide abgesichert! In diesem Absatz zeigen wir dir, welche Leistungen die Krankenversicherung bei Mutterschaft abdeckt, sodass du dich entspannt zurücklehnen und diese besondere Zeit genießen kannst.
Schwangerschaft: Wichtige Routineuntersuchungen inklusive
Während der Schwangerschaft sind mindestens 7 Routineuntersuchungen bei Arzt/Ärztin oder Hebamme inklusive. Außerdem stehen dir 2 Ultraschalluntersuchungen (12.-14. und 20.-23. Woche) zur Verfügung, bei Risikoschwangerschaft sogar mehr.
Der Ersttrimestertest zur pränatalen Abklärung von Trisomien 21, 18, 13 (12.-14. Woche) ist ebenso Bestandteil des Leistungskatalogs. Bei erhöhtem Risiko für Trisomien ist der NIPT-Test ab der 12. Schwangerschaftswoche möglich.
Geburtsvorbereitung und Unterstützung
Die KVG Grundversicherung übernimmt bis zu 150 CHF für Geburtsvorbereitungskurse oder Beratungsgespräche mit der Hebamme, um dich optimal auf die Geburt vorzubereiten.
Die Geburt: Kostenübernahme und Versorgung
Bei der Geburt übernimmt die Krankenversicherung die Kosten, unabhängig davon, ob sie zu Hause, im Spital oder im Geburtshaus stattfindet (letztere müssen auf der Spitalliste des Wohnkantons stehen). Die Versorgung durch Arzt/Ärztin oder Hebamme ist inbegriffen.
Nach der Geburt: Kontrolle, Stillberatung und Wochenbettbetreuung
Nach der Geburt ist eine Nachkontrolle (6.-10. Woche) bei Arzt/Ärztin oder Hebamme vorgesehen. Zusätzlich kannst du maximal 3 Stillberatungen durch Hebamme oder speziell ausgebildete Pflegefachperson in Anspruch nehmen. Im Wochenbett steht dir eine Hebamme zur Seite, die maximal 16 Hausbesuche bei Frühgeburt, Mehrlingsgeburt, Erstgebärenden oder Kaiserschnitt durchführt; sonst sind es maximal 10 Hausbesuche. In den ersten 10 Tagen nach der Geburt sind zusätzliche Besuche möglich (max. 5). Nach 56 Tagen sind weitere Hausbesuche nur mit ärztlicher Verordnung möglich.
KVG Grundversicherung – umfassende Mutterschaftsleistungen
Jetzt kennst du die herausragenden Leistungen, die dir die Krankenversicherung bei Mutterschaft bietet. Es ist unglaublich beruhigend zu wissen, dass die KVG Grundversicherung – speziell für Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und in Deutschland wohnen – dich in dieser aufregenden Zeit begleitet und unterstützt. Was hält dich noch zurück? Entscheide dich noch heute für eine passende Grenzgänger Krankenversicherung Schweiz (KVG Grenzgängermodell) und sichere dir den besten länderübergreifenden, gesetzlichen Schutz für dich und dein Baby!
Wichtige Fakten zum Thema Spitalkosten für Neugeborene
Die Geburt eines Kindes ist ein unvergessliches Ereignis, doch wer denkt in diesem Moment schon an die finanziellen Aspekte? Mit dem KVG Grundversicherung Leistungskatalog ist das Glück jedoch rundum abgesichert! Aber wie genau funktioniert das mit der Krankenversicherung bei Spitalkosten für das Neugeborene?
Neugeborene und Krankenversicherung: Wer trägt die Kosten bei Spitalaufenthalt?
Bei Deine.Versicherung sind wir stets bemüht, dir die bestmöglichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Du fragst dich bestimmt, wer die (Mutterschafts-) Kosten bei einem Spitalaufenthalt übernimmt, oder? Schauen wir uns die verschiedenen Szenarien an, um dir Klarheit zu verschaffen:
Gesundes Neugeborenes: Kosten gehen zu Lasten der Versicherung der Mutter (ohne Kostenbeteiligung)
In den meisten Fällen sind Neugeborene gesund und munter. In solch einer Situation übernimmt die Versicherung der Mutter die Rechnung für die Krankenhaus- und Pflegekosten die rund um die Geburt entstehen – und das Beste daran: Ganz ohne Kostenbeteiligung! Ist das nicht beruhigend? So kannst du dich voll und ganz auf dein kleines Wunder konzentrieren, ohne dir Gedanken um die finanziellen Belange zu machen.
Krankes Neugeborenes: Kosten gehen zu Lasten des Versicherers des Neugeborenen (mit Kostenbeteiligung)
Sollte dein Neugeborenes jedoch medizinische Hilfe benötigen, werden die Kosten von der Versicherung des Neugeborenen ebenso gedeckt. Hierbei wird jedoch eine Kostenbeteiligung fällig.
Physiotherapie – So bleibt dein Körper in Bestform!
Du kennst das Gefühl: Ein schmerzender Rücken, Verspannungen oder gar eine Verletzung. In solchen Fällen ist Physiotherapie oft die beste Lösung, um wieder fit und beweglich zu werden. Doch wie sieht es eigentlich mit den Kosten aus? Was übernimmt die KVG Grundversicherung im Bereich Physiotherapie? Hier kommt die Antwort!
Ärztliche Verordnung: Der erste Schritt zur Genesung
Bevor du mit der Physiotherapie beginnen kannst, benötigst du eine ärztliche Verordnung. Schließlich möchte die Krankenversicherung sicherstellen, dass die Behandlung wirklich notwendig und sinnvoll ist. Also, ab zum Arzt oder zur Ärztin und die Beschwerden checken lassen!
Zugelassene Physiotherapeuten: Qualität und Kompetenz sind Trumpf
Damit du die bestmögliche Behandlung erhältst, solltest du darauf achten, dass dein Physiotherapeut oder deine Physiotherapeutin von der KVG anerkannt ist. So kannst du sicher sein, dass die Therapie von Profis durchgeführt wird – und deine Krankenversicherung zahlt.
Anzahl der Sitzungen: Flexibel und individuell auf dich abgestimmt
Im Allgemeinen werden bis zu neun Sitzungen von der KVG Grundversicherung übernommen. Dabei sollte die erste Behandlung innerhalb von fünf Wochen nach der ärztlichen Anordnung stattfinden. Doch keine Sorge: Bei Bedarf kann der Arzt oder die Ärztin eine Fortsetzung der Behandlung veranlassen. Schließlich ist jeder Körper einzigartig und benötigt manchmal etwas mehr Zeit und Zuwendung.
Chiropraktische Behandlung: Eine Ausnahme, die es in sich hat
Übrigens: Wenn du lieber auf chiropraktische Behandlungen setzt, gibt es gute Nachrichten! Im Gegensatz zur Physiotherapie wird die Behandlung durch Chiropraktorinnen und -praktoren auch ohne ärztliche Verordnung von der KVG-Grundversicherung vergütet. Das gibt dir noch mehr Freiheit und Flexibilität bei der Wahl der passenden Therapieform.
Brillen und Kontaktlinsen für jeden Bedarf
Die Welt in all ihren Facetten zu entdecken ist ein großes Vergnügen, doch was, wenn die Sicht plötzlich verschwimmt oder das Kleingedruckte auf einmal nur noch ein Rätsel ist? Kein Grund zur Sorge – der KVG Grundversicherung Leistungskatalog hilft dir und deiner Familie dabei, wieder den Durchblick zu gewinnen! Die Krankenversicherung bezahlt nämlich in vielen Fällen für Brillen und Kontaktlinsen.
Kinder & Jugendliche: 180 Franken für klares Sehen
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr genießen besonderen Schutz, wenn es um ihre Sehkraft geht. Die Krankenversicherung übernimmt hier jährlich bis zu 180 Franken für ärztlich verordnete Brillengläser und Kontaktlinsen. Schließlich soll die Entdeckung der Welt nicht durch getrübte Sicht eingeschränkt werden, oder?
Starke Sehfehler und Erkrankungen: Höhere Beiträge unabhängig vom Alter
Manchmal sind jedoch auch Erwachsene von starken Sehfehlern oder bestimmten Erkrankungen betroffen, die eine besondere Versorgung mit Brillengläsern oder Kontaktlinsen erfordern. Auch hier hat die KVG Grundversicherung ein offenes Auge für deine Bedürfnisse: Bei krankheitsbedingten Refraktionsänderungen, Anpassungen nach Operationen oder Hornhauterkrankungen werden höhere Beiträge unabhängig vom Alter übernommen. Ein Angebot, das dir garantiert wieder den Durchblick verschafft!
Kostenbeteiligung: Augen auf bei der Leistungswahl
Ein wichtiger Hinweis: Die Leistungen für Brillengläser und Kontaktlinsen unterliegen, wie alle anderen Leistungen der Krankenversicherung, der Kostenbeteiligung. Glücklicherweise sind jedoch die Pauschalen für Kinder und Jugendliche von der Kostenbeteiligung ausgenommen.
Informiere dich dennoch im Voraus über die aktuellen, entsprechenden Regelungen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass du bestens informiert bist.
Hilfsmittel und Apparate
Du fragst dich, welche Hilfsmittel und Apparate von deiner Krankenversicherung im Rahmen der KVG Grundversicherung übernommen werden? In diesem Abschnitt erfährst du alles Wichtige rund um dieses Thema.
Ärztlich verordnete Hilfsmittel und Apparate – was wird übernommen?
Die KVG Grundversicherung deckt Kosten für ärztlich verordnete Hilfsmittel und Apparate wie beispielsweise Bandagen, Stützverbände, Inhalationsgeräte, Atemtherapiegeräte und Inkontinenzhilfen. Du denkst jetzt bestimmt: „Das klingt doch super, oder?“ Und ja, das ist es auch! Doch es gibt ein paar Dinge, die du beachten solltest.
Die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) – dein Kompass im Dschungel der Hilfsmittel
Damit die Kosten für ein Hilfsmittel oder Apparat übernommen werden, muss es in der sogenannten „Mittel- und Gegenständeliste“ (MiGeL) aufgeführt sein. Diese Liste findest du auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit: www.bag.admin.ch
Höchstbeträge und Kostenbeteiligung – was bleibt für dich hängen?
Es gibt einen Höchstbetrag, bis zu dem die Kosten für Hilfsmittel und Apparate von der Schweizerischen gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Das bedeutet, dass du eventuell nicht die gesamten Kosten erstattet bekommst, sondern nur bis zu einem bestimmten Limit.
Wie bei den meisten Leistungen der Schweizerischen, gesetzlichen Krankenversicherung musst du auch bei Hilfsmitteln und Apparaten mit den üblichen Kostenbeteiligungen und Franchisen rechnen. Das bedeutet, dass du einen gewissen Anteil der Kosten selbst tragen musst. Für weitere Informationen zu den Kostenbeteiligungen und der Franchise kannst du hier nachlesen.
Zahnbehandlungen im Fokus
Du fragst dich, welche Zahnbehandlungen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG) übernommen werden? In diesem Text erfährst du, welche Fälle abgedeckt sind und welche leider nicht.
Schwere Erkrankungen des Kausystems
Die KVG greift bei Zahnbehandlungen nur in bestimmten Situationen, wie zum Beispiel bei schweren Erkrankungen des Kausystems. Du fragst dich sicher, was das genau bedeutet, oder? Stell dir vor, du hast eine schwerwiegende Kiefer- oder Zahnfleischerkrankung, die deine allgemeine Gesundheit beeinträchtigt. In solchen Fällen springt die KVG ein und übernimmt die Kosten für die nötigen zahnärztlichen Behandlungen.
Zahnbehandlungen im Zusammenhang mit schweren Allgemeinerkrankungen
Du bist leider von einer schweren Allgemeinerkrankung betroffen, wie beispielsweise Leukämie oder benötigst einen Herzklappenersatz? Dann übernimmt die KVG auch die Kosten für zahnärztliche Behandlungen, die im Zusammenhang mit deiner Erkrankung notwendig sind.
Zahnbehandlungen nach Unfällen
Ein weiterer Fall, in dem die KVG die Kosten für Zahnbehandlungen übernimmt, sind Unfälle. Stell dir vor, du stürzt beim Sport und brichst dir einen Zahn. Solange keine andere Versicherung die Kosten trägt, springt die KVG ein und übernimmt die zahnärztlichen Behandlungskosten.
Was ist leider nicht abgedeckt?
Stellst du dir gerade die Frage, ob auch deine Zahnfüllungen und Zahnbehandlungen bei Karies oder die Korrektur von Zahnstellungen bei Kindern abgedeckt sind? Leider müssen wir dir hier eine weniger erfreuliche Antwort geben: Diese Leistungen werden von der KVG nicht übernommen.
Warum ist das so und welche Alternativen gibt es?
Die Grundversicherung konzentriert sich auf die grundlegenden medizinischen Bedürfnisse und bietet Schutz bei schwerwiegenden Erkrankungen oder Unfällen. Umfassendere zahnärztliche Leistungen können jedoch durch Zahnzusatzversicherungen abgedeckt werden, die je nach individuellen Anforderungen und finanziellen Möglichkeiten ausgewählt werden können.
Eine solche Zusatzversicherung bietet dir die Flexibilität und Sicherheit, die du für deine zahnmedizinischen Bedürfnisse benötigst, ohne dass du bei jedem Zahnarztbesuch tief in die Tasche greifen musst. Ob professionelle Zahnreinigung, Zahnspangen für deine Kinder oder hochwertige Füllungen bei Karies – mit der passenden Zahnzusatzversicherung kannst du deinen Zahngesundheitsschutz ganz nach deinen Wünschen gestalten.
Unfallversicherung leicht verständlich erklärt
Du hast sicherlich schon einmal darüber nachgedacht, was passieren würde, wenn dir ein Unfall widerfährt. Wäre es nicht beruhigend zu wissen, dass deine Krankenversicherung für dich da ist und die Kosten übernimmt? Genau das bietet der KVG Grundversicherung Leistungskatalog! Lass mich dir in einfachen Worten erklären, welche Leistungen dir im Falle eines Unfalls zustehen und wie du als Grenzgänger in der Krankenversicherung (KVG Grenzgängermodell) gesetzlich, auf der Schweizer Seite, bestmöglich abgesichert bist.
Arbeitnehmer und die Unfallversicherung gemäß UVG
Falls du mindestens 8 Stunden pro Woche arbeitest, ist es wichtig zu wissen, dass dein Arbeitgeber für die Versicherung gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle gemäß dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) aufkommt. Somit kannst du dich im Falle eines Unfalls entspannt zurücklehnen, denn die Leistungen dieser Versicherung sind für dich da.
Dann benötigen Grenzgänger eine zusätzliche Unfallversicherung
Du bist selbstständig oder arbeitest weniger als 8 Stunden pro Woche? In diesem Fall solltest du darauf achten, in deinem Grenzgänger-Krankenversicherungsvertrag eine zusätzliche Unfallversicherung abzuschließen. Zwar steigt dadurch die Prämie leicht an, aber Sicherheit geht schließlich vor, nicht wahr?
Leistungen im Falle eines Unfalls
Der entscheidende Punkt: Welche Leistungen erwarten dich bei einem Unfall? Im Grunde genommen bietet dir die Krankenversicherung (KVG) die gleichen Leistungen wie bei einer Krankheit. Das bedeutet, dass du in beiden Fällen optimal abgesichert bist und auf die Unterstützung deiner Versicherung zählen kannst.
Badekuren – Entspannung für Körper und Seele
Du träumst von einer wohltuenden Badekur, um deinem Körper etwas Gutes zu tun, und fragst dich, ob deine Krankenversicherung dabei hilft? Die Antwort ist: Ja! Die KVG Grundversicherung deckt tatsächlich Badekuren ab, sodass du dich sorgenfrei entspannen kannst. Lass mich dir zeigen, wie du von diesem Angebot profitierst!
Schritt 1: Hol dir eine ärztliche Verordnung
Bevor du in die heilenden Fluten eintauchst, solltest du zuerst einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen. Nur wenn diese eine Badekur verschreiben, erhältst du die finanzielle Unterstützung der KVG. Denn Qualität und Sicherheit gehen vor!
Schritt 2: Wähle ein zugelassenes Heilbad
Die KVG übernimmt die Kosten für Badekuren nur in zugelassenen Heilbädern. Erkundige dich bei deiner Krankenkasse (z.B. SWICA oder Sympany), welche Heilbäder für eine Kostenerstattung in Frage kommen. So kannst du sicher sein, dass deine Badekur nicht nur entspannend, sondern auch effektiv ist.
Schritt 3: Genieße deine Badekur – aber denk an die Limits
Die KVG erstattet dir 10 Franken pro Tag für deine Badekur. Klingt gut, oder? Aber vergiss nicht: Diese Vergütung gilt nur für maximal 21 Tage pro Jahr. Also plane deine Badekur sorgfältig und nutze die Tage weise, um das Beste aus dieser wunderbaren Entspannungsmöglichkeit herauszuholen.
Schritt 4: Keine Angst vor zusätzlichen Kosten
Möglicherweise fragst du dich, wie es mit den zusätzlichen Kosten aussieht, die bei einer Badekur entstehen können. Keine Sorge! Die KVG unterstützt dich auch hier: Ärztliche Behandlungen, Physiotherapie und Medikamente werden separat vergütet. Du kannst also ohne finanzielle Bedenken in eine versicherte Badekur starten.
Pflege zu Hause (Spitex) oder in Pflegeheimen
Stell dir vor, du liegst zu Hause oder in einem Pflegeheim und brauchst Unterstützung bei der täglichen Pflege. Jetzt fragst du dich bestimmt: „Was übernimmt eigentlich meine Grenzgänger Krankenversicherung bei Pflege zu Hause (Spitex) oder in Pflegeheimen in der Schweiz?“
Ärztlich angeordnete Pflegeleistungen – Deine Krankenversicherung hilft dir!
Wenn du nach einer Krankheit oder einem Unfall ärztlich verordnete Pflegeleistungen benötigst, steht die KVG Grundversicherung an deiner Seite. Sie übernimmt einen wesentlichen Teil der anfallenden Kosten, unabhängig davon, ob du zu Hause oder in einem Pflegeheim betreut wirst.
Aber Achtung! Es gibt gewisse Leistungen, die nicht abgedeckt sind. Hierzu zählen Haushaltshilfen wie Kochen, Putzen und Einkaufen, sowie die Kosten für die eigentliche Unterkunft in Pflegeheimen.
Pflegebedürftig? Die KVG Grundversicherung ist an deiner Seite
Wenn du pflegebedürftig bist, dann kümmert sich die KVG Grundversicherung darum, dass du die notwendige Unterstützung erhältst. Dazu zählen medizinische Maßnahmen wie das Verabreichen von Spritzen, Verbandswechsel, Reinigung und Versorgung von Wunden, das Messen von Puls und Blutdruck, die Beratung bei der Einnahme von Medikamenten und die Fußpflege bei Diabetikern.
Ergänzungsleistungen zur AHV/IV – Für Rentner mit bescheidenem Einkommen
Bist du Rentner mit einem bescheidenen Einkommen und benötigst zusätzliche Unterstützung? Dann kannst du Ergänzungsleistungen zur AHV/IV beantragen. Diese helfen dir, deine Pflegekosten besser zu bewältigen.
Um mehr Auskünfte zu erhalten, wende dich einfach an deine Wohngemeinde, die Spitexorganisation (ambulanter Pflegedienst) oder das Pflegeheim. Auch bei deiner Ausgleichskasse kannst du nähere Informationen zur Kostenübernahme in Erfahrung bringen. Im Internet findest du weitere hilfreiche Daten und Erklärungen unter: Merkblätter/Ergänzungsleistungen zur AHV und IV.
Du bist Grenzgänger oder hast deutsche Familienmitglieder und möchtest sicherstellen, dass ihr im Pflegefall optimal abgesichert seid? Dann ist eine Pflegezusatzversicherung besonders wichtig für euch! Informiere dich jetzt auf unserer Webseite und finde heraus, wie unsere maßgeschneiderten Versicherungslösungen euch in jeder Lebenssituation bestmöglich unterstützen können.
Transport- und Rettungskosten
Stell dir vor, du bist mitten in einer Bergwanderung, als plötzlich ein Unfall passiert und Hilfe benötigt wird. Oder du musst dringend zu einer medizinischen Behandlung, aber ein Taxi oder dein eigenes Auto sind keine Optionen. In solchen Situationen ist es gut zu wissen, dass die KVG Grundversicherung Leistungskatalog genau für solche Fälle einspringt und bei Transporten und Rettungen finanzielle Unterstützung bietet. Doch wie funktioniert das genau und was musst du darüber wissen? Lass uns gemeinsam die wichtigsten Punkte anschauen und herausfinden, wie die KVG Grundversicherung dir in schwierigen Zeiten den Rücken stärkt!
Spezielle Transportmittel: Kostenübernahme für den Kranken- und Rettungswagen
Du hast sicher schon mal von Krankentransporten gehört oder sogar gesehen, wie ein Krankenwagen mit Blaulicht durch die Straßen rast. In solchen Fällen, in denen ein spezielles Transportmittel für medizinische Behandlungen notwendig ist, kommt die KVG Grundversicherung ins Spiel. Sie beteiligt sich mit 50% an den Kosten für solche Transporte, jedoch höchstens bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 500 Franken. Somit kannst du in solchen Notlagen beruhigt sein, dass du nicht alle Kosten allein tragen musst.
Rettungsaktionen: Wenn jede Sekunde zählt
Das Leben ist manchmal unberechenbar und es kann zu Situationen kommen, in denen Rettungsaktionen erforderlich sind. Sei es ein Bergunfall, ein Herzinfarkt oder eine andere lebensbedrohliche Situation – die KVG Grundversicherung ist auch hier zur Stelle. Sie übernimmt 50% der Rettungskosten, jedoch maximal 5000 Franken pro Jahr.
Wichtig zu wissen ist allerdings, dass diese Regelung nur für die Schweiz gilt. Daher solltest du bei Reisen ins Ausland eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung in Betracht ziehen. Und als versicherte Person in einer Grenzgänger Krankenversicherung (KVG Grenzgängermodell) solltest du auch die Leistungen der deutschen Aushilfskasse, also der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland, beachten.
Erforderliche Behandlungen in EU/EFTA-Staaten
Stell dir vor, du bist auf einer traumhaften Reise in einem EU- oder EFTA-Land und plötzlich benötigst du medizinische Hilfe. Keine Panik! Mit den KVG Grundversicherung Leistungen und der europäischen Krankenversicherungskarte (bspw. SWICA Krankenkarte) bist du gesetzlich abgesichert und kannst sorgenfrei reisen. In diesem Artikel erfährst du, welche Leistungen dir in solchen Situationen zur Verfügung stehen und wie die Abwicklung funktioniert.
Die Europäische Krankenversicherungskarte für Grenzgänger
Als Grenzgänger, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat und in der Schweiz arbeitet, profitierst du, wenn du dich für das KVG Grenzgängermodell entscheidest, von der Europäischen Krankenversicherungskarte, die dir von der Schweizer Krankenversicherung ausgehändigt wird. Mit dieser Karte erhältst du Zugang zu allen medizinisch notwendigen Sachleistungen in EU- und EFTA-Ländern. Du genießt dabei den Vorteil, die gleichen Leistungen wie einheimische Versicherte in Anspruch nehmen zu können – das beinhaltet die Behandlung durch Ärzte, die Versorgung in Krankenhäusern und den Einsatz von Transportmitteln!
Abrechnung und wichtige Informationen
Sowohl die Abrechnung als auch die Informationsbeschaffung sind einfach und unkompliziert gestaltet. Je nach Land kann die Abrechnung der notwendigen Behandlung variieren, aber keine Sorge, es ist alles gut gesetzlich geregelt. Entweder erfolgt die direkte Zahlung durch die ausländische Stelle an deinen Schweizer Krankenversicherer oder du übernimmst vorübergehend die Kosten und erhältst anschließend eine Rückvergütung.
Für Versicherte mit Wohnsitz in einem EU-Land, wie zum Beispiel Deutschland, findest du umfassende Informationen auf der Webseite bag.admin.ch. Dort erhältst du alle wichtigen Details zu deiner Versicherungssituation. Wenn dein Wohnsitz in Island oder Norwegen liegt, gelten spezielle Regelungen. Informiere dich in diesem Fall auf der Webseite bsv.admin.ch. Bleibe stets gut informiert und triff sichere Entscheidungen bezüglich deiner Versicherung!
Notfallbehandlung im Ausland – Was wird bezahlt?
Stell dir vor, du genießt deinen Traumurlaub in einem exotischen Land und plötzlich passiert es: Du brauchst eine Notfallbehandlung fernab der EU/EFTA. Doch was genau übernimmt die KVG-Grundversicherung bei einer solchen Situation? Wir sind für dich da und erklären dir alles, was du wissen musst!
Was deckt die KVG-Grundversicherung bei Notfallbehandlungen im Ausland?
Die KVG-Grundversicherung ist dein rettender Anker, wenn es um Notfallbehandlungen außerhalb der EU/EFTA geht. Sie deckt bis zum Doppelten des Betrags, den die gleiche Behandlung in der Schweiz gekostet hätte. Klingt gut, oder? Aber warte, es gibt noch mehr!
Stationäre Behandlungen: Wie viel wird erstattet?
Im Falle einer stationären Behandlung übernimmt die KVG-Grundversicherung höchstens 90% der Kosten, die eine Hospitalisation in der Schweiz verursachen würde. Warum nur 90%? Weil die Kantone in der Schweiz mindestens 55% der Spitalbehandlungskosten tragen, was im Ausland nicht der Fall ist. Dennoch ist das eine enorme Hilfe in schwierigen Zeiten!
Lohnt sich eine zusätzliche Reiseversicherung?
Abhängig von deinem Reiseziel kann eine zusätzliche Reiseversicherung sinnvoll sein. In Ländern wie den USA, Australien oder Asien sind die Gesundheits- und Transportkosten oft höher. Deshalb empfehlen wir dir, mit deinem Versicherungsexperten bei Deine.Versicherung zu sprechen, um genau herauszufinden, was in deinem Fall empfehlenswert ist.
Was ist mit den Transportkosten?
Die KVG-Krankenversicherung übernimmt auch 50% der medizinisch notwendigen Transportkosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 1’000 Franken. So kannst du sicher sein, dass du auch in solchen Situationen gesetzlich gut abgesichert bist!
Wichtige Fakten für Personen mit Wohnsitz in Deutschland
Stell dir vor, du hast deinen Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Staat, wie zum Beispiel Deutschland, und möchtest wissen, welche Leistungen deine Krankenversicherung abdeckt. Kein Problem! Wir zeigen dir, welche Vorteile der KVG Grundversicherung Leistungskatalog bietet und wie du dich in diesem Fall bestmöglich absichern kannst.
Behandlungswahlrecht: Freie Entscheidung zwischen Wohnland und Schweiz
Einer der größten Pluspunkte der KVG Grundversicherung ist das Behandlungswahlrecht. Du wohnst in einem EU-/EFTA-Staat und bist in der Schweiz versichert? Dann steht es dir frei, dich entweder in deinem Wohnland oder in der Schweiz gesetzlich behandeln zu lassen – ganz ohne zusätzliche Kosten oder bürokratische Hürden. Wie praktisch ist das denn?
Keine Zusatzversicherung notwendig: Obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten
Die gute Nachricht ist, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG) die Kosten für die Behandlungen, im gesetzlichen Rahmen, übernimmt. Eine Zusatzversicherung ist hierfür nicht erforderlich. Aber warte! Falls du den gesetzlichen Leistungsumfang optimieren möchtest, kannst du natürlich Krankenzusatzversicherungen abschließen, um deine individuellen Bedürfnisse abzudecken. So bist du immer auf der sicheren Seite!
Nicht abschließende Liste von Leistungen und Leistungserbringern: Immer up to date
Der KVG Grundversicherung Leistungskatalog beinhaltet zahlreiche Leistungen, doch unser Blogbeitrag ist nicht abschließend. Bei Fragen zu speziellen, nicht aufgeführten Leistungen empfehlen wir dir, dich an deine Krankenkasse zu wenden. Dort erhältst du kompetente Hilfe und Unterstützung. Als Kunde von Deine.Versicherung profitierst du zusätzlich von unserem erstklassigen Kundenservice und fachkundiger Beratung – unabhängig davon, ob es um den Leistungskatalog oder andere Versicherungsfragen geht. Zögere nicht, uns anzusprechen – wir stehen dir gerne zur Seite!
Die Krankenversicherungsbeiträge musst du selbst zahlen
Du fragst dich, welche Kosten du bei der Krankenversicherung tatsächlich selbst tragen musst? Schließlich möchtest du ja keine bösen Überraschungen erleben. Gute Nachrichten: Wir haben die Antwort! Im Folgenden erfährst du alles Wichtige rund um das Thema Prämien in der KVG Grundversicherung.
Optimale Prämien für Grenzgänger: Beiträge in der Krankenversicherung
Ein kleiner Ausflug in die Welt der Prämien für Grenzgänger: Jeder Versicherte im Grenzgängermodell zahlt seine eigene „Kopfprämie“, die in der Regel monatlich im Voraus zu entrichten ist. Du fragst dich, wie genau diese Prämie berechnet wird? Ganz einfach: Zum Beginn und Ende der Versicherung erfolgt die Berechnung gemäß neuer Rechtsprechung des Bundesgerichts taggenau – nicht mehr für den ganzen Monat.
Als Grenzgänger profitierst du von reduzierten Prämien für Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) sowie junge Erwachsene (19 bis 25 Jahre)! Und das Beste daran: Prämien variieren je nach Krankenkasse, Kanton oder Land (bei Wohnsitz in einem EU-Staat, Island oder Norwegen) und sind unabhängig vom Einkommen. Das bedeutet, du hast die Möglichkeit, dir genau das Angebot herauszusuchen, das optimal zu deinem Budget passt.
Die einheitliche Einteilung der kantonalen Prämienregionen wird dabei vom Bundeamt für Gesundheit (BAG) vorgegeben, sodass du stets den Überblick behältst.
Zudem gibt es für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen die Möglichkeit, eine Verbilligung der Krankenversicherungsprämien zu erhalten. Klingt doch super, oder?
Fühlst du dich immer noch etwas unsicher oder möchtest du mehr über den KVG Grundversicherung Leistungskatalog erfahren? Oder interessiert es dich, wie du deinen persönlichen Krankenversicherungsbeitrag für eine Grenzgänger Krankenversicherung Schweiz ermitteln kannst? Dann zögere nicht, uns über das Kontaktformular zu kontaktieren! Wir helfen dir gerne weiter
Kostenbeteiligung in der Krankenversicherung: Diese Ausgaben musst du übernehmen
Du fragst dich, welche Kosten du bei der Krankenversicherung tatsächlich selbst tragen musst? Schließlich möchtest du ja keine bösen Überraschungen erleben. Gute Nachrichten: Wir haben die Antwort! Im Folgenden erfährst du alles Wichtige rund um das Thema Prämien in der KVG Grundversicherung.
Die Kostenbeteiligung leicht verständlich erklärt
Du fragst dich bestimmt: „Welche Kosten muss ich bei meiner KVG Grundversicherung eigentlich selber tragen?“. Wir haben die Antwort für dich! In diesem Artikel klären wir dich über die wichtigsten Aspekte der Kostenbeteiligung in der KVG Grundversicherung auf. Sobald du über deine Schweizer Krankenkarte Leistungen in Anspruch nimmst oder abrechnen möchtest, werden die folgenden Kostenbeteiligungen fällig. Lies weiter, um zu erfahren, wie die Kostenbeteiligung aufgebaut ist und zu lernen, wie du damit erfolgreich umgehen kannst!
Die ordentliche Franchise: Was ist das und wie funktioniert sie?
Die ordentliche Franchise ist ein fester Betrag, den du jedes Jahr selbst tragen musst, bevor die KVG Grundversicherung die Kosten für deine medizinischen Leistungen übernimmt. In der Schweiz beträgt diese Franchise für Erwachsene 300 Franken. Aber keine Sorge, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von dieser Zahlung befreit!
Der Selbstbehalt: Wie berechnet sich dieser Anteil?
Nachdem du die ordentliche Franchise bezahlt hast, kommt der Selbstbehalt ins Spiel. Dieser beträgt 10 Prozent des verbleibenden Rechnungsbetrages. Aber keine Panik, es gibt eine Obergrenze! Für Erwachsene liegt das Maximum bei 700 Franken pro Jahr, während Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre höchstens 350 Franken zahlen müssen. So behältst du den Überblick über deine Kostenbeteiligung!
Achtung bei Medikamenten: Was musst du beachten?
Bei Medikamenten gibt es eine Besonderheit zu beachten: Wenn es für ein verschriebenes Arzneimittel günstigere Alternativen gibt, steigt der Selbstbehalt auf 20 Prozent. Das betrifft sowohl Originalpräparate als auch Generika. Du fragst dich, wie du das herausfindest? Ganz einfach: Zögere nicht, deinen Arzt oder Apotheker um Rat zu fragen. Sie sind die besten Ansprechpartner, um sicherzustellen, dass du die kostengünstigste und effektivsten Arzneimittel erhältst.
Wie hoch ist die maximale Kostenbeteiligung?
Alles in allem beträgt die ordentliche Kostenbeteiligung maximal 1.000 Franken pro Jahr für Erwachsene und 350 Franken für Kinder und Jugendliche. So kannst du leicht den Überblick über deine finanzielle Beteiligung an der KVG Grundversicherung behalten und dich entspannt zurücklehnen, denn du weißt jetzt genau, welche Kosten auf dich zukommen können.
Beispiel zur Kostenbeteiligung
Die KVG Grundversicherung ist der zentrale Baustein deines Gesundheitsschutzes in der Schweiz. Doch wie genau funktioniert die Kostenbeteiligung bei dieser Versicherung? Lass uns das anhand eines Beispiels klären:
Stell dir vor, deine Behandlungskosten (Arzt, Spital, Medikamente usw.) belaufen sich auf 4.000 CHF in einem Jahr, und du hast eine Franchise von 300 CHF gewählt. Das bedeutet:
- 300 CHF Franchise: Diesen Betrag zahlst du komplett selbst.
- 10 % Selbstbehalt: Nach Abzug der Franchise bleiben 3.600 CHF übrig. Davon trägst du 10 %, also 360 CHF.
- Gesamtkostenbeteiligung: Du zahlst insgesamt 660 CHF (300 CHF Franchise + 360 CHF Selbstbehalt).
Deine Krankenversicherung übernimmt den Rest, also 3.340 CHF.
KVG Grenzgänger Krankenversicherung: Grundlegendes, was du wissen musst, um bestmöglich abgesichert zu sein
Die KVG Grenzgänger Krankenversicherung sichert grundlegende, gesetzliche Leistungen für Grenzgänger in der Schweiz. Gewinne weitere Klarheit, indem du die FAQ zur Grenzgänger Krankenversicherung Schweiz durchschaust und dich über das KVG-Grenzgängermodell informierst. Sprich für finale Klarheit mit (d)einer Versicherung oder einem Arzt. Nutze die Vorteile der KVG Grundversicherung und sorge optimal für deine Gesundheit.
Personen, die einer neuen Grenzgängertätigkeit nachgehen, in der Schweiz arbeiten und in Deutschland wohnen, können bei uns ein aufschlussreiches Grenzgänger-Gespräch anfragen.